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KW 22
Freitag, 1. Juni 2018

NEWS DER WOCHE

Presseinformation der Landesapothekerkammer Hessen

Blutdrucksenker und verschreibungsfreie Schmerzmittel: Was ist zu beachten?

Anlässlich des „Welt Hypertonie Tages“ am 17. Mai wies die Landes­apotheker­kammer Hessen in einer Presse­information auf die Bedeutung von Apothekern bei der Beratung von Patienten hin, die Antihypertonika ein­nehmen und in der Selbst­medikation nicht verschrei­bungs­pflichtige Schmerz­mittel einnehmen. Der Apotheker trägt hier die Verantwortung, gemeinsam mit dem Patienten das geeignete Schmerz­mittel in sinnvoller Dosierung auszuwählen, das zur bestehenden Blut­hoch­druck­therapie passt. Dabei ist der Hinweis wichtig, dass die Einnahme nur kurzfristig für maximal drei bis vier Tage erfolgen soll. Gleichzeitig muss in jedem Beratungs­gespräch erörtert werden, ob die Grenzen der Selbst­medikation erreicht sind (zum Beispiel bei Vorliegen einer Nieren­funktions­störung, Herz­insuffizienz oder Dehydratation) und in diesen Fällen an den Arzt verwiesen werden.

» Zur Pressemitteilung

Bild: Die Apotheke vor Ort bietet Hypertonie-Patienten kompetente Beratung und Hilfestellung an.
© Foto: ABDA

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!

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STADAPHARM INFORMIERT

Thema: Cross-Selling „Mundtrockenheit“

Die Ursachen einer Mund­trocken­heit können vielfältig sein – neben bestimmten (Autoimmun-)Erkrankungen können insbesondere eine Strahlen- und/oder Chemo­therapie sowie die Einnahme bestimmter Wirk­stoffe zu einem trockenen Mund führen. In allen Fällen ist die Empfehlung eines Speichel­ersatz­präparates wie z. B. Glandosane® Mundspray zusätzlich zu einer ursächlichen Therapie sinnvoll.

Servicematerialien für die Zusatzempfehlung

Damit Ihnen die Zusatzempfehlung leichter fällt und Sie beratungsrelevante Informationen schnell zur Hand haben, unterstützt Sie STADAPHARM mit folgenden Servicematerialien für die Apothekenpraxis:

» Cross-Selling-Karten „Mundtrockenheit“

» DAP Wissens-Check „Gesund beginnt im Mund“

» DAP-Dialog-Beitrag „Symptom Mundtrockenheit – Speichelersatzpräparat therapiebegleitend empfehlen“

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Warum wird die 100er-Packung nicht erstattet?

Wir haben eine Verordnung über
„Macrogol 1A 100 Beutel“
erhalten, die EDV warnt aber bei Abgabe der 100er-Packung, dass diese nicht erstattungsfähig ist.
Was ist nun zu tun?

» Zur Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com

Letzte Chance: Noch bis zum 25.07.2018 teilnehmen und 100 DAPs-Punkte sichern!

» Jetzt teilnehmen

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Nein zum Impfrecht für Apotheker

In anderen europäischen Ländern ist es längst geübte Praxis, dass Apotheker impfen. Der Nutzen ist erwiesen: Die Impfraten in diesen Ländern sind nach­gewiesener­maßen höher als in Deutschland. Doch wie sieht es hierzulande aus? Derzeit ist das Impfen ausschließlich Aufgabe des Arztes und wird von diesen für Apotheker auch abgelehnt. Der Bundesverband Deutscher Apotheken­kooperationen (BVDAK) fordert hingegen das Impfrecht für Apothekerinnen und Apotheker. Laut einer DAP Kurzumfrage unter über 1.700 Apotheken­mitarbeitern sprechen sich diese jedoch mit 67 Prozent gegen ein Impfrecht aus. Immerhin: Ca. ein Drittel aller Teilnehmer (33 Prozent) befürwortet das Impfrecht für Apotheker.

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP


Möchten Sie gerne wissen, wie Apothekenmitarbeiter zu anderen Fragestellungen abgestimmt haben? Dann besuchen Sie unser Umfragenarchiv.

» Zum Umfragenarchiv

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 18.07.2018 teilnehmen!

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NORGINE INFORMIERT

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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