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KW 22 Freitag, 1. Juni 2018
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NEWS DER WOCHE
Presseinformation der Landesapothekerkammer Hessen
Blutdrucksenker und verschreibungsfreie Schmerzmittel: Was ist zu beachten?
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Anlässlich des „Welt Hypertonie Tages“ am 17. Mai wies die Landesapothekerkammer Hessen in einer Presseinformation auf die Bedeutung von Apothekern bei der Beratung von Patienten hin, die Antihypertonika einnehmen und in der Selbstmedikation nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel einnehmen. Der Apotheker trägt hier die Verantwortung, gemeinsam mit dem Patienten das geeignete Schmerzmittel in sinnvoller Dosierung auszuwählen, das zur bestehenden Bluthochdrucktherapie passt. Dabei ist der Hinweis wichtig, dass die Einnahme nur kurzfristig für maximal drei bis vier Tage erfolgen soll. Gleichzeitig muss in jedem Beratungsgespräch erörtert werden, ob die Grenzen der Selbstmedikation erreicht sind (zum Beispiel bei Vorliegen einer Nierenfunktionsstörung, Herzinsuffizienz oder Dehydratation) und in diesen Fällen an den Arzt verwiesen werden.
» Zur Pressemitteilung
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Bild: Die Apotheke vor Ort bietet Hypertonie-Patienten kompetente Beratung und Hilfestellung an. © Foto: ABDA
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DAP APOTHEKENUMFRAGE
Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!
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STADAPHARM INFORMIERT
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Thema: Cross-Selling „Mundtrockenheit“
Die Ursachen einer Mundtrockenheit können vielfältig sein – neben bestimmten (Autoimmun-)Erkrankungen können insbesondere eine Strahlen- und/oder Chemotherapie sowie die Einnahme bestimmter Wirkstoffe zu einem trockenen Mund führen. In allen Fällen ist die Empfehlung eines Speichelersatzpräparates wie z. B. Glandosane® Mundspray zusätzlich zu einer ursächlichen Therapie sinnvoll.
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN
Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Warum wird die 100er-Packung nicht erstattet?
Wir haben eine Verordnung über
„Macrogol 1A 100 Beutel“
erhalten, die EDV warnt aber bei Abgabe der 100er-Packung, dass diese nicht erstattungsfähig ist.
Was ist nun zu tun?
» Zur Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Letzte Chance: Noch bis zum 25.07.2018 teilnehmen und 100 DAPs-Punkte sichern!
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DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Nein zum Impfrecht für Apotheker
In anderen europäischen Ländern ist es längst geübte Praxis, dass Apotheker impfen. Der Nutzen ist erwiesen: Die Impfraten in diesen Ländern sind nachgewiesenermaßen höher als in Deutschland. Doch wie sieht es hierzulande aus? Derzeit ist das Impfen ausschließlich Aufgabe des Arztes und wird von diesen für Apotheker auch abgelehnt. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert hingegen das Impfrecht für Apothekerinnen und Apotheker. Laut einer DAP Kurzumfrage unter über 1.700 Apothekenmitarbeitern sprechen sich diese jedoch mit 67 Prozent gegen ein Impfrecht aus. Immerhin: Ca. ein Drittel aller Teilnehmer (33 Prozent) befürwortet das Impfrecht für Apotheker.
Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP
Möchten Sie gerne wissen, wie Apothekenmitarbeiter zu anderen Fragestellungen abgestimmt haben? Dann besuchen Sie unser Umfragenarchiv.
» Zum Umfragenarchiv
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DAP WISSENS-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 18.07.2018 teilnehmen!
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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