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KW 20
Freitag, 18. Mai 2018

BRANCHENNEWS DER WOCHE

Aspecton® Nasenspray: Jetzt mit Bakterienfilter und längerer Haltbarkeit

KrewelMeuselbach hat Aspecton® Nasenspray weiterentwickelt. Die Formulierung aus hypertoner Meersalzlösung, Dexpanthenol, Hypromellose und ätherischen Ölen ist durch ein neues Herstellverfahren und einen Bakterienfilter im Sprühkopf länger haltbar und zudem aufgrund des physiologischen pH-Werts von 6,5 angenehmer anzuwenden. Das neue Nasenspray ist seit dem 1. Mai 2018 in der 20-ml-Flasche erhältlich und wird die bisherigen 20-ml- und 30-ml-Varianten langfristig ersetzen.

» Lesen Sie hier die Information von KrewelMeuselbach

© KrewelMeuselbach

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man einen Import abgeben, der einen anderen Namen hat als das Original?

Zulasten der Techniker Kranken­kasse wurde für einen Patienten „Zineryt 30 ml“ verordnet. Wir können diese Lösung aber über unsere Großhändler nicht bekommen.

Können wir ohne Rezeptänderung den als Alternative angezeigten Reimport Erythromycin Kohlpharma retaxsicher abgeben, obwohl dieser einen anderen Namen hat?

» Zur Antwort

nmann77 – stock.adobe.com

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PUREN PHARMA INFORMIERT

NEU: Ezetimib PUREN als wirtschaftliche Abgabe­alternative

Mit Ezetimib PUREN ist seit dem 1. Mai ein preis­günstiges Generikum zu dem Cholesterol-Resorptions­hemmer Ezetrol® erhältlich. Eine Bevor­ratung lohnt sich: Da Ezetimib PUREN in allen Packungs­größen (30 St., 50 St. und 100 St.) zu den drei preis­günstigsten Präparaten zählt (Stand 01.05.2018) und außerdem Rabatt­partner verschiedener Kranken­kassen ist bzw. demnächst wird, kann es häufig im Rahmen der wirtschaftlichen Patienten­versorgung abgegeben werden.

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» Fachinformation Ezetimib PUREN

DAP WISSENS-CHECK

JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

Neue DAV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen:

Mit OneTouch® Teststreifen zur 15-%-Quote beitragen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit den Ersatzkassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blut­zucker­test­streifen getroffen.1 Diese mit den Ersatzkassen gültige Vereinbarung legt folgende wichtige Punkte fest:

  • Es wurden drei Preisgruppen für Teststreifen definiert (Preisgruppe 1 ist die besonders wirtschaftliche).
  • 15 % der verordneten Packungen à 50 Stück sollen mit Teststreifen der Preisgruppe 1 beliefert werden.
  • 40 % der verordneten Packungen à 50 Stück sollen mit Teststreifen der Preisgruppe 2 beliefert werden.
  • Die Quoten gelten als erfüllt, wenn 55 % der verordneten Packungen à 50 Stück mit Teststreifen der Preisgruppen 1 und 2 beliefert wurden, wobei der Anteil an Teststreifen der Preisgruppe 1 mindestens 15 % betragen muss.

Rezeptbelieferung in der Apotheke

In der Apotheke sollen Verordnungen der Preisgruppe 2 und 3 auf Teststreifen der Preisgruppe 1 umgestellt werden. Auch generische, allgemeine Verordnungen sollen auf Preisgruppe 1 umgestellt werden.

Rezeptbeispiel:


Quelle: DAP

Mit der Abgabe der OneTouch Ultra® Plus Teststreifen oder der OneTouch Select® Plus Teststreifen trägt die Apotheke zur Erfüllung der 15-%-Quote bei. Zusätzlich sind die beiden genannten Teststreifen bei den Ersatzkassen rabattiert2, sodass mit jeder Packung 0,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden können.

Produktübersicht


Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® und OneTouch Select® Plus, Quelle: Johnson & Johnson

OneTouch Ultra Plus Flex®
Blutzuckermessgerät
mg/dl PZN 13754752
mmol/l PZN 13754769
OneTouch Select® Plus
Blutzuckermessgerät
mg/dl PZN 10963194
mmol/l PZN 10963202
OneTouch Ultra® Plus
Teststreifen
PZN 13754775
OneTouch Select® Plus
Teststreifen
PZN 10963219


Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzucker­teststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018

DAP YOUTUBE-KANAL

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Bei über der Hälfte der Rezepte ist die PZN aufgedruckt

Seit dem 1. April 2018 drucken Ärzte automatisch bei jeder Verordnung die Pharma­zentral­nummer (PZN) mit auf das Rezept. Dies soll unklare Verordnungen und Rück­fragen aus der Apotheke vermindern. Soweit zur Theorie – doch wie sieht es in der Praxis aus? Welcher Anteil der Rezepte hat tatsächlich eine PZN aufgedruckt? Das wollte DAP im Rahmen einer Kurzumfrage wissen. Das Ergebnis: 44 % der über 1.700 Teilnehmer gaben an, dass 51–75 % der Rezepte mit PZN bedruckt sind, bei 25 % der Teilnehmer sind sogar 76–100 % der Rezepte bedruckt. Lediglich 4 % der Teilnehmer gaben an, dass weniger als 10 % der Rezepte mit der PZN bedruckt sind.

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP


Möchten Sie gerne wissen, wie Apothekenmitarbeiter zu anderen Fragestellungen abgestimmt haben? Dann besuchen Sie unser Umfragenarchiv.

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