Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit den Ersatzkassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen getroffen.1 Diese mit den Ersatzkassen gültige Vereinbarung legt folgende wichtige Punkte fest:
- Es wurden drei Preisgruppen für Teststreifen definiert (Preisgruppe 1 ist die besonders wirtschaftliche).
- 15 % der verordneten Packungen à 50 Stück sollen mit Teststreifen der Preisgruppe 1 beliefert werden.
- 40 % der verordneten Packungen à 50 Stück sollen mit Teststreifen der Preisgruppe 2 beliefert werden.
- Die Quoten gelten als erfüllt, wenn 55 % der verordneten Packungen à 50 Stück mit Teststreifen der Preisgruppen 1 und 2 beliefert wurden, wobei der Anteil an Teststreifen der Preisgruppe 1 mindestens 15 % betragen muss.
Rezeptbelieferung in der Apotheke
In der Apotheke sollen Verordnungen der Preisgruppe 2 und 3 auf Teststreifen der Preisgruppe 1 umgestellt werden. Auch generische, allgemeine Verordnungen sollen auf Preisgruppe 1 umgestellt werden.
Rezeptbeispiel:
Quelle: DAP
Mit der Abgabe der OneTouch Ultra® Plus Teststreifen oder der OneTouch Select® Plus Teststreifen trägt die Apotheke zur Erfüllung der 15-%-Quote bei. Zusätzlich sind die beiden genannten Teststreifen bei den Ersatzkassen rabattiert2, sodass mit jeder Packung 0,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden können.
Produktübersicht
Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® und OneTouch Select® Plus, Quelle: Johnson & Johnson
OneTouch Ultra Plus Flex® Blutzuckermessgerät mg/dl PZN 13754752 mmol/l PZN 13754769 |
OneTouch Select® Plus Blutzuckermessgerät mg/dl PZN 10963194 mmol/l PZN 10963202 |
OneTouch Ultra® Plus Teststreifen PZN 13754775 |
OneTouch Select® Plus Teststreifen PZN 10963219 |
Weiterführende Informationen zu Rezeptbelieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.
1 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018