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KW 18 Freitag, 4. Mai 2018
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HINWEIS DER WOCHE
Gemeinsame Pressemitteilung der DGN und DMKG
Neue Migräne-Leitlinie ist veröffentlicht
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Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) haben eine neue Leitlinie für die Therapie der Migräneattacke und der Prophylaxe der Migräne veröffentlicht. Diese neue Leitlinie soll die Versorgungssituation für Kinder und Erwachsene mit Migräne verbessern. Sie gewichtet medikamentöse, nicht medikamentöse und interventionelle Verfahren und nimmt Stellung zu Therapien ohne Wirksamkeitsnachweis. Die Leitlinie, die auch Sondersituationen wie Migräne in der Schwangerschaft beleuchtet, ist auf der Website der DGN und der DMKG frei zugänglich.
» Zur Pressemitteilung
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© deagreez / Fotolia
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DAP WISSENS-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 02.08.2018 teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!
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AUS DEM DAP DIALOG 44
Fundierte Optionen bei rezidivierenden Harnwegsinfektionen
Rezidivierende unkomplizierte Harnwegsinfektionen sind nicht gefährlich, können die Lebensqualität der Betroffenen jedoch drastisch einschränken. Um Patientinnen fundiert zu beraten, sind die Optionen in der Selbstmedikation auch in Hinblick auf die Evidenz zu betrachten. Die antibiotische Prophylaxe sollte die Ultima Ratio sein.
» Zum vollständigen Artikel
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Innerhalb welcher Frist muss ein Rezept über Cannabisblüten beliefert werden?
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Uns wurde ein BtM-Rezept über eine bestimmte Cannabissorte vorgelegt, welches wir zunächst bestellen müssen. Dieser Bestellvorgang wird wahrscheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen, da es offenbar Lieferschwierigkeiten gibt. Darum können wir das Rezept voraussichtlich nicht innerhalb der Gültigkeit beliefern.
Ist es in diesem Fall notwendig, vom Arzt ein neues Rezept ausstellen zu lassen, oder kann man auf dem Rezept dokumentieren, dass Lieferprobleme vorlagen und das Rezept auch noch nach Ablauf der Frist beliefern?
» Zur Antwort
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Africa Studio – stock.adobe.com
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN
Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!
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DAP PRODUKTTEST
Magnetrans® 375 mg direkt-granulat
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Sicher empfehlen Sie Ihren Apothekenkunden am liebsten Produkte, von denen Sie selbst überzeugt sind. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, das bewährte Magnesiumprodukt Magnetrans® 375 mg direkt-granulat eine Woche lang selbst zu testen!
Die STADA GmbH bietet dem interessierten Apothekenfachpersonal eine hochwertige 7-Tage-Testpackung dieses Nahrungsergänzungsmittels mit sieben Original-Sticks zum Selbstausprobieren an (solange der Vorrat reicht).
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© STADA GmbH
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Ihre Meinung ist uns wichtig! Zusammen mit der 7-Tage-Testpackung erhalten Sie einen Fragebogen zum Produkt. Sie können den Fragebogen entweder online ausfüllen oder per Fax an DAP zurücksenden. Als Dankeschön bekommen Sie, wenn Sie den Fragebogen online ausfüllen, 100 DAPs-Punkte von DAP gutgeschrieben.
Wir sind gespannt auf Ihr Feedback!
» Zur Teilnahmeregistrierung
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DAP INFORMIERT
NEU: Dermatologisches Know-how gefragt
Bei einer DAP Umfrage* gaben 57 Prozent der über 2.000 Teilnehmer an, DERMASENCE-Produkte in ihrem Sortiment zu haben.
Gehören Sie auch dazu? Dann nehmen Sie jetzt am DAP Kombinator „Medizinische Hautpflege – Beratung in der Apotheke“ teil und festigen und vertiefen Sie Ihr Wissen zu den Produkten von DERMASENCE.
Gehören Sie (noch) nicht dazu? Dann nehmen Sie ebenfalls teil und lernen Sie die DERMASENCE-Produkte auf eine spielerische Weise kennen.
Und so geht’s: Für fünf verschiedene Kunden müssen Sie – unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte (z. B. Hautzustand, Erkrankungen, Hautproblem, Erwartung) – ein passendes Produktpaket aus dem DERMASENCE-Sortiment zusammenstellen. Kombinieren Sie richtig, erhalten Sie pro Fall 20 DAPs-Punkte. Werden alle fünf Fälle erfolgreich bearbeitet, gibt es somit insgesamt 100 DAPs-Punkte und außerdem ein Teilnahmezertifikat als Belohnung.
Die Fälle können unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten bis zum 31.07.2018 gelöst werden.
» Zum Kombinator
*Umfrage: „Welche Rolle spielt die medizinische Hautpflege in der Apotheke?“ im November 2016, N = 2.024.
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Datenschutz-Grundverordnung
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Braucht jede Apotheke einen Datenschutzbeauftragten?
Die Uhr tickt: Ab dem 25. Mai gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Auch Apotheken müssen sich den neuen Anforderungen stellen. Eine Frage, die viele Apothekenleiter derzeit umtreibt ist: Brauche ich jetzt einen Datenschutzbeauftragten? Und wenn ja: Wer übernimmt diese Aufgabe am besten?
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Was spricht für einen externen Datenschutzbeauftragten und welche Vorteile hätte eine interne Lösung? Und brauchen kleine Apotheken mit weniger als zehn Mitarbeitern überhaupt einen Datenschutz-Spezialisten? DAZ-Redakteurin und Juristin Kirsten Sucker-Sket hat sich mit dem Thema beschäftigt und die Antworten auf diese Fragen zusammengetragen.
» Mehr lesen Sie auf DAZ.online
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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