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KW 18
Freitag, 4. Mai 2018

HINWEIS DER WOCHE

Gemeinsame Pressemitteilung der DGN und DMKG

Neue Migräne-Leitlinie ist veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Migräne- und Kopf­schmerz­gesellschaft (DMKG) haben eine neue Leitlinie für die Therapie der Migräne­attacke und der Prophylaxe der Migräne veröffentlicht. Diese neue Leitlinie soll die Versorgungs­situation für Kinder und Erwachsene mit Migräne verbessern. Sie gewichtet medikamentöse, nicht medikamentöse und interventionelle Verfahren und nimmt Stellung zu Therapien ohne Wirksamkeits­nachweis. Die Leitlinie, die auch Sonder­situationen wie Migräne in der Schwanger­schaft beleuchtet, ist auf der Website der DGN und der DMKG frei zugänglich.

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© deagreez / Fotolia

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 02.08.2018 teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

AUS DEM DAP DIALOG 44

Fundierte Optionen bei rezidivierenden Harnwegs­infektionen

Rezidivierende unkomplizierte Harnwegs­infektionen sind nicht gefährlich, können die Lebens­qualität der Betrof­fenen jedoch drastisch einschränken. Um Patientinnen fundiert zu beraten, sind die Optionen in der Selbst­medikation auch in Hin­blick auf die Evidenz zu betrachten. Die anti­biotische Prophylaxe sollte die Ultima Ratio sein.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Innerhalb welcher Frist muss ein Rezept über Cannabisblüten beliefert werden?

Uns wurde ein BtM-Rezept über eine bestimmte Cannabissorte vorgelegt, welches wir zunächst bestellen müssen. Dieser Bestellvorgang wird wahr­scheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen, da es offenbar Lieferschwierigkeiten gibt. Darum können wir das Rezept voraussichtlich nicht innerhalb der Gültigkeit beliefern.

Ist es in diesem Fall notwendig, vom Arzt ein neues Rezept ausstellen zu lassen, oder kann man auf dem Rezept dokumentieren, dass Lieferprobleme vorlagen und das Rezept auch noch nach Ablauf der Frist beliefern?

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Africa Studio – stock.adobe.com

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

DAP PRODUKTTEST

Magnetrans® 375 mg direkt-granulat

Sicher empfehlen Sie Ihren Apotheken­kunden am liebsten Produkte, von denen Sie selbst überzeugt sind. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, das bewährte Magnesium­produkt Magnetrans® 375 mg direkt-granulat eine Woche lang selbst zu testen!

Die STADA GmbH bietet dem interessierten Apotheken­fach­personal eine hochwertige 7-Tage-Test­packung dieses Nahrungs­ergänzungs­mittels mit sieben Original-Sticks zum Selbstausprobieren an (solange der Vorrat reicht).

© STADA GmbH

Ihre Meinung ist uns wichtig! Zusammen mit der 7-Tage-Test­packung erhalten Sie einen Frage­bogen zum Produkt. Sie können den Frage­bogen entweder online ausfüllen oder per Fax an DAP zurück­senden. Als Danke­schön bekommen Sie, wenn Sie den Frage­bogen online ausfüllen, 100 DAPs-Punkte von DAP gut­geschrieben.

Wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

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DAP INFORMIERT

NEU: Dermatologisches Know-how gefragt

Bei einer DAP Umfrage* gaben 57 Prozent der über 2.000 Teilnehmer an, DERMASENCE-Produkte in ihrem Sortiment zu haben.

Gehören Sie auch dazu? Dann nehmen Sie jetzt am DAP Kombinator „Medizinische Haut­pflege – Beratung in der Apotheke“ teil und festigen und vertiefen Sie Ihr Wissen zu den Produkten von DERMASENCE.

Gehören Sie (noch) nicht dazu? Dann nehmen Sie ebenfalls teil und lernen Sie die DERMASENCE-Produkte auf eine spiel­erische Weise kennen.

Und so geht’s: Für fünf verschiedene Kunden müssen Sie – unter Berück­sichtigung verschiedener Aspekte (z. B. Haut­zustand, Erkrankungen, Haut­problem, Erwartung) – ein passendes Produkt­paket aus dem DERMASENCE-Sortiment zusammen­stellen. Kombinieren Sie richtig, erhalten Sie pro Fall 20 DAPs-Punkte. Werden alle fünf Fälle erfolgreich bearbeitet, gibt es somit insgesamt 100 DAPs-Punkte und außerdem ein Teilnahme­zertifikat als Belohnung.

Die Fälle können unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten bis zum 31.07.2018 gelöst werden.

» Zum Kombinator

*Umfrage: „Welche Rolle spielt die medizinische Hautpflege in der Apotheke?“ im November 2016, N = 2.024.


DAZ.ONLINE INFORMIERT

Datenschutz-Grundverordnung

Braucht jede Apotheke einen Daten­schutz­beauftragten?

Die Uhr tickt: Ab dem 25. Mai gelten die EU-Daten­schutz­grund­verordnung und das neue Bundes­daten­schutz­gesetz. Auch Apotheken müssen sich den neuen Anforderungen stellen. Eine Frage, die viele Apotheken­leiter derzeit umtreibt ist: Brauche ich jetzt einen Daten­schutz­beauftragten? Und wenn ja: Wer über­nimmt diese Aufgabe am besten?

WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com

Was spricht für einen externen Daten­schutz­beauftragten und welche Vorteile hätte eine interne Lösung? Und brauchen kleine Apotheken mit weniger als zehn Mitarbeitern überhaupt einen Daten­schutz-Spezialisten? DAZ-Redakteurin und Juristin Kirsten Sucker-Sket hat sich mit dem Thema beschäftigt und die Antworten auf diese Fragen zusammen­getragen.

» Mehr lesen Sie auf DAZ.online

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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