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KW 14
Freitag, 6. April 2018

NEWS DER WOCHE

Pressemitteilung des G-BA

Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippe­saison verbindlich

Berlin, 5. April 2018 – Die Grippe­schutz­impfung wird in der Impf­saison 2018/2019 mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Nach Vorliegen der Entscheidung der Welt­gesundheits­organisation (WHO) vom 22. Februar 2018 zur Antigen­kombination des Impfstoffs für die Saison 2018/2019 hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Voraus­setzungen dafür geschaffen, dass sich GKV-Versicherte künftig mit einem Vierfach-Impfstoff gegen die saisonale Grippe impfen lassen können.

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ZENTIVA INFORMIERT

Zertifizierte Fortbildungsreihe für PTA – jetzt Preisvorteil sichern!

Der mit elf Punkten zertifizierte Online-Lehrgang (erstellt in Kooperation mit DAP und PTAheute) qualifiziert pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten in sieben Modulen zur selbstständigen und sicheren Rezeptabrechnung. Folgende Themen werden innerhalb der Fortbildungsreihe behandelt:

Modul 1: Das GKV-System (2 Fortbildungspunkte)
Modul 2: Rabattverträge (2 Fortbildungspunkte)
Modul 3: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
Modul 4: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
Modul 5: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)
Modul 6: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)
Modul 7: Prüfpflichten, Rezeptabrechnung und Tipps zur Einspruchserhebung bei Retaxation (2 Fortbildungspunkte)

Wer alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“. Zusätzlich findet im Anschluss an die Akkreditierungszeit ein Live-Webinar statt (voraussichtlich im September 2018, Teilnehmer werden rechtzeitig informiert), bei dem offene Fragen von den Expertinnen des DeutschenApothekenPortals beantwortet werden.

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*Das Angebot gilt nur für Neuanmeldungen. Rückwirkend können keine Nachlässe gewährt werden. Die Durchführung der Schulung über die ZENTIVA-Plattform wird durch die Platzierung von ZENTIVA-Werbebannern unterstützt.

SADE.ZTV.17.11.3549

DAP APOTHEKENUMFRAGE

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Abgabe dreier Einzelpackungen statt einer großen Packung erlaubt?

Wir sind bei diesem Rezept unsicher:

Krankenkasse: AOK Nordwest (IK 101317004)
„Betaferon 250 µg/ml für 3 Monate 3 x ! N2 14 St. PZN 03415859“

Prinzipiell gibt es ja auch eine Dreier­packung und sowohl die große als auch die kleinen N2-Packungen sind bei der AOK Nordwest rabattiert.

Dürfen wir bei dieser Verordnung drei Packungen abgeben?

» Zur Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP YOUTUBE-KANAL

APOGEPHA INFORMIERT

Ein Dresdner Arzneimittel­hersteller mit Tradition

Die APOGEPHA Arzneimittel GmbH ist ein traditionsreicher und familien­geführter Arzneimittel­hersteller, der sich auf die Verbesserung von Therapien urologischer Erkrankungen spezialisiert hat.
Hervorgegangen ist das Unternehmen im 19. Jahr­hundert aus einer Apotheke und auch heute noch wird es erfolgreich von einem Apotheker (Markus Bauer) geführt. Seit 2000 befindet sich der Arzneimittel­hersteller in dritter Gesellschafter­generation vollständig in den Händen der Eigentümer­familie Starke.

Abb.: Der heutige Firmensitz, Quelle: APOGEPHA

Die APOGEPHA (= Apotheker Genossenschaft für pharmazeutische Präparate) fokussiert sich auf die Entwicklung, die Herstellung urologischer Arzneimittel in unterschiedlichen urologischen Therapie­gebieten. Ziel des Unternehmens ist es, durch optimierte Arzneimittel­formulierungen wirksame und gut verträgliche Therapien anzubieten. Der heutige Firmensitz (s. Abb.) befindet sich in den original Räumlich­keiten aus den 1930er Jahren – damit bekennt sich die APOGEPHA zum Standort Dresden.

Von der Gründung über Höhen und Tiefen

Die Gründung des Unternehmens geht auf das Jahr 1882 zurück: Der Apotheker C. Stephan gründete einen Laboratoriums­betrieb, der später mit der Dresdner Kronen­apotheke zusammengelegt wurde. In der Folge ging die APOGEPHA sowohl zeitgeschichtlich als auch wirtschaftlich durch einige Höhen und Tiefen; 1972 während der Zeit des Sozialismus erfolgte die Enteignung. Mit der Wieder­vereinigung kam auch für die APOGEPHA die „Wende“: 1991 unterzeichnete Dr. Christian Starke den Reprivatisierungs­vertrag mit der TREUHAND. Damit gehört die APOGEPHA zu den ersten Pharma­unternehmen der neuen Bundes­länder, die reprivatisiert wurden.

Weiterführende Informationen zum Unternehmen APOGEPHA finden Sie unter:

» www.apogepha.de

DAP WISSENS-CHECK

SERVICE

Beratungsleitfaden Rückenbeschwerden

Rückenbeschwerden gehören zu den häufigsten Leiden. Neben der körperlichen Belastung leidet auch die Psyche der Betroffenen unter den Beschwerden. Daher ist eine strukturierte Vorgehens­weise bei der Beratung wichtig.

Der neue Beratungs­leitfaden zum Thema Rücken­beschwerden unterstützt Sie dabei.

» Zum Beratungsleitfaden

Nützliche Links

Pflichtangaben

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DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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