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KW 12
Freitag, 23. März 2018

HINWEIS DER WOCHE

Gemeinsame Presseinformation:

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und Apothekerverbände in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Vorbestell-Verfahren für Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippesaison ab Herbst 2018 läuft reibungslos

Berlin/Potsdam/Schwerin, 19. März 2018.

Auch wenn nach Expertenansicht die Zahl der Influenza-Infektionen nicht mehr steigen wird, hat die Grippewelle Deutschland weiter im Griff. Den wirksamsten Schutz vor einer Infektion bietet eine Schutzimpfung, für die sich die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.

» Vollständige Pressemitteilung

Feydzhet Shabanov – stock.adobe.com

DAP OSTERGEWINNSPIEL

» Jetzt Wissen testen und gewinnen

PUREN INFORMIERT

Pantoprazol PUREN ab 1. April 2018 bei allen AOKn rabattiert

Zum 1. April 2018 startet die AOK mit ihrer 19. Tranche neuer Rabatt­verträge. Pantoprazol PUREN ist Vertrags­partner aller AOKn und somit für rund 26 Millionen Versicherte rabattiert. Die neuen Rabatt­verträge haben eine Lauf­zeit von zwei Jahren.

Darüber hinaus ist Pantoprazol PUREN bei vielen weiteren gesetzlichen Kranken­kassen rabattiert:
Bei der IKK classic sowie vielen BKKn, IKKn und einigen Ersatz­kassen (KKH, HEK und hkk) gelten ebenfalls Rabatt­verträge. Damit ist Pantoprazol PUREN ab April für ca. 44,4 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.

© PUREN Pharma

Seit Jahresbeginn läuft die Umstellung von Pantoprazol-Actavis auf Pantoprazol PUREN. Zwei Jahre nach der Umfirmierung des Münchner Unternehmens erscheint somit nun auch das umsatz­stärkste Produkt im PUREN-Design.

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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

ASPEN Germany GmbH informiert

Sprechstundenbedarf Hessen: Rabattverträge zu den Wirkstoffen Certoparin, Bupivacainhydrochlorid und Propofol ab 1. April 2018!

Die Firma Aspen Germany GmbH hat – betreffend Sprechstundenbedarfsverordnungen im Bundesland Hessen mit Wirkung zum 1. April 2018 – für die folgenden Arzneimittel Rabattverträge abgeschlossen:

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Die Teilnahme endet heute!

STADAPHARM INFORMIERT

FAQ-Folder „Blutzuckerteststreifen & -messgeräte“

Die Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk haben Anfang des Jahres eine neue Test­streifen­vereinbarung mit dem Deutschen Apotheker­verband abgeschlossen. Die Quoten­regelungen wurden an die der BARMER angepasst. Doch wie viele Preis­gruppen gibt es aktuell? Welche Quoten sind zu erfüllen? Wie viel kann man für die Umstellung auf Test­streifen einer günstigen Preis­gruppe abrechnen? Welche Sonder-PZN muss zusätzlich auf das Rezept gedruckt werden?

Diese und weitere Fragen zu diesem Thema werden in dem neuen FAQ-Folder „Blut­zucker­test­streifen & -messgeräte“ übersichtlich und kompakt beantwortet.

» Zum FAQ-Folder

DAP WISSENS-CHECK

JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

Neues Blutzucker­messgerät OneTouch Ultra Plus Flex®

Modernes Diabetes­management und wirtschaftliche Rezept­belieferung

Johnson & Johnson Diabetes Care Companies hat mit OneTouch Ultra Plus Flex® ein neues Blutzucker­messgerät auf den Markt gebracht, das sowohl Vorteile für den Diabetes­patienten als auch für den Apotheker im Rahmen der Rezept­belieferung mit sich bringt.

Bei den wichtigsten Produkt­vorteilen handelt es sich zum einen um die farbliche Kenn­zeichnung der Messwerte durch die ColourSure™ Technology und zum anderen um die Möglichkeit einer drahtlosen Synchronisation der Daten auf dem Smart­phone mittels der OneTouch Reveal® Mobile App.

Abb.: Farbliche Kenn­zeichnung der Messwerte nach der ColourSure™ Technology, Quelle: Johnson & Johnson


Produktübersicht

OneTouch Ultra Plus Flex®
Blutzucker­messgerät
mg/dl PZN 13754752
mmol/l PZN 13754769

OneTouch Ultra® Plus
Teststreifen
PZN 13754775

Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson

DAV-Vereinbarungen mit den Ersatz­kassen und der BARMER: Vorteile mit OneTouch®

Der Deutsche Apotheker­verband (DAV) hat mit den Ersatz­kassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blutzucker­teststreifen getroffen.1 Nach dieser werden Test­streifen in drei Preis­gruppen einsortiert. Preisgruppe 1 gilt als besonders wirtschaftliche Preis­gruppe – zu dieser gehören sowohl die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen als auch die OneTouch Select® Plus Teststreifen.
Zudem sind beide Test­streifen bei den Ersatz­kassen (Ausnahme BARMER) rabattiert und bieten zusätzliche wirtschaftliche Vorteile.2

Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzucker­teststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018

DAP YOUTUBE-KANAL

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist ein Austausch auf diesen Rabatt­artikel mit ab­weichender Menge erlaubt?

Bei einer Verordnung über „Atrovent LS 20 ml N1“ zulasten der AOK-Rhein­land/Hamburg (IK 104212505) zeigt die EDV als Rabatt­artikel „Ipratropium Teva 250/1 ml 2 x 25 St. N1“, also 50 ml an.

Was müssen wir beliefern, Ampullen oder Lösung?

» Zur Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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