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KW 12 Freitag, 23. März 2018
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HINWEIS DER WOCHE
Gemeinsame Presseinformation:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und Apothekerverbände in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Vorbestell-Verfahren für Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippesaison ab Herbst 2018 läuft reibungslos
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Berlin/Potsdam/Schwerin, 19. März 2018.
Auch wenn nach Expertenansicht die Zahl der Influenza-Infektionen nicht mehr steigen wird, hat die Grippewelle Deutschland weiter im Griff. Den wirksamsten Schutz vor einer Infektion bietet eine Schutzimpfung, für die sich die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.
» Vollständige Pressemitteilung
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Feydzhet Shabanov – stock.adobe.com
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PUREN INFORMIERT
Pantoprazol PUREN ab 1. April 2018 bei allen AOKn rabattiert
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Zum 1. April 2018 startet die AOK mit ihrer 19. Tranche neuer Rabattverträge. Pantoprazol PUREN ist Vertragspartner aller AOKn und somit für rund 26 Millionen Versicherte rabattiert. Die neuen Rabattverträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren.
Darüber hinaus ist Pantoprazol PUREN bei vielen weiteren gesetzlichen Krankenkassen rabattiert:
Bei der IKK classic sowie vielen BKKn, IKKn und einigen Ersatzkassen (KKH, HEK und hkk) gelten ebenfalls Rabattverträge. Damit ist Pantoprazol PUREN ab April für ca. 44,4 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.
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© PUREN Pharma
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN
Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!
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ASPEN Germany GmbH informiert
Sprechstundenbedarf Hessen: Rabattverträge zu den Wirkstoffen Certoparin, Bupivacainhydrochlorid und Propofol ab 1. April 2018!
Die Firma Aspen Germany GmbH hat – betreffend Sprechstundenbedarfsverordnungen im Bundesland Hessen mit Wirkung zum 1. April 2018 – für die folgenden Arzneimittel Rabattverträge abgeschlossen:
» Lesen Sie hier weiter
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DAP APOTHEKENUMFRAGE
Letzte Chance: Die Teilnahme endet heute!
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STADAPHARM INFORMIERT
FAQ-Folder „Blutzuckerteststreifen & -messgeräte“
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Die Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk haben Anfang des Jahres eine neue Teststreifenvereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband abgeschlossen. Die Quotenregelungen wurden an die der BARMER angepasst. Doch wie viele Preisgruppen gibt es aktuell? Welche Quoten sind zu erfüllen? Wie viel kann man für die Umstellung auf Teststreifen einer günstigen Preisgruppe abrechnen? Welche Sonder-PZN muss zusätzlich auf das Rezept gedruckt werden?
Diese und weitere Fragen zu diesem Thema werden in dem neuen FAQ-Folder „Blutzuckerteststreifen & -messgeräte“ übersichtlich und kompakt beantwortet.
» Zum FAQ-Folder
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DAP WISSENS-CHECK
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JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT
Neues Blutzuckermessgerät OneTouch Ultra Plus Flex®
Modernes Diabetesmanagement und wirtschaftliche Rezeptbelieferung
Johnson & Johnson Diabetes Care Companies hat mit OneTouch Ultra Plus Flex® ein neues Blutzuckermessgerät auf den Markt gebracht, das sowohl Vorteile für den Diabetespatienten als auch für den Apotheker im Rahmen der Rezeptbelieferung mit sich bringt.
Bei den wichtigsten Produktvorteilen handelt es sich zum einen um die farbliche Kennzeichnung der Messwerte durch die ColourSure™ Technology und zum anderen um die Möglichkeit einer drahtlosen Synchronisation der Daten auf dem Smartphone mittels der OneTouch Reveal® Mobile App.
Abb.: Farbliche Kennzeichnung der Messwerte nach der ColourSure™ Technology, Quelle: Johnson & Johnson
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Produktübersicht
OneTouch Ultra Plus Flex®
Blutzuckermessgerät
mg/dl PZN 13754752
mmol/l PZN 13754769
OneTouch Ultra® Plus
Teststreifen
PZN 13754775
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Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson
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DAV-Vereinbarungen mit den Ersatzkassen und der BARMER: Vorteile mit OneTouch®
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit den Ersatzkassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen getroffen.1 Nach dieser werden Teststreifen in drei Preisgruppen einsortiert. Preisgruppe 1 gilt als besonders wirtschaftliche Preisgruppe – zu dieser gehören sowohl die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen als auch die OneTouch Select® Plus Teststreifen.
Zudem sind beide Teststreifen bei den Ersatzkassen (Ausnahme BARMER) rabattiert und bieten zusätzliche wirtschaftliche Vorteile.2
Weiterführende Informationen zu Rezeptbelieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.
1 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018
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DAP YOUTUBE-KANAL
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist ein Austausch auf diesen Rabattartikel mit abweichender Menge erlaubt?
Bei einer Verordnung über „Atrovent LS 20 ml N1“ zulasten der AOK-Rheinland/Hamburg (IK 104212505) zeigt die EDV als Rabattartikel „Ipratropium Teva 250/1 ml 2 x 25 St. N1“, also 50 ml an.
Was müssen wir beliefern, Ampullen oder Lösung?
» Zur Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Nützliche Links
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