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KW 11
Freitag, 16. März 2018

HINWEIS DER WOCHE

1 Jahr Cannabis-Gesetz: Neue Wege in der Versorgung

Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse und neuer DGS PraxisLeitlinie

Berlin / Frankfurt, 9. März 2018 – Das Jahr 2017 stand in den Medien stark unter dem Eindruck des neuen Gesetzes zur Verordnung von Cannabinoiden. Erwartungs­gemäß hat das im März letzten Jahres in Kraft getretene Cannabis­gesetz zu einem sprung­haften Anstieg der Anträge auf Kosten­übernahme für cannabis-basierte Therapien durch die gesetzlichen Kranken­versicherungen geführt. Das bestätigen jetzt auch aktuelle Daten aus einer von Bionorica ethics in Auftrag gegebenen Befragung unter Verordnern von cannabis­basierten Wirk­stoffen. „Die Zahlen machen deutlich, dass neben der vorhandenen positiven Therapie­erfahrung vor allem der Notstand in der Behandlung schwer­wiegender Symptome im Vorder­grund steht“, erklärte Dr. Johannes Horlemann, der neue DGS-Präsident, bei einer Themen-Presse­konferenz anlässlich des 29. Deutschen Schmerz- und Palliativtags in Frankfurt.

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Die Teilnahme endet heute!

SERVICE

Beratungswissen Pantoprazol

Häufig wird zu einer Verschreibung mit NSAR auch Pantoprazol empfohlen oder verordnet. Aber auch in der Selbst­medikation sind Präparate zur kurz­zeitigen Behandlung von Reflux­symptomen erhältlich. Um die Patienten optimal beraten zu können, steht Ihnen jetzt das Beratungs­wissen Pantoprazol kostenlos zum Download zur Verfügung – mit hilfreichen Tipps aus der Praxis.

» Hier geht es zum Beratungswissen Pantoprazol

SERVICE

Beratungs­karte Pascoflorin®

Pascoflorin® ist ein neues Nahrungs­ergänzungs­mittel mit neun Bakterien­kulturen* und mit Biotin zur Aufrecht­erhaltung einer normalen Darm­schleimhaut.

Eine gestörte Darm­schleim­haut kann u. a. folgende Aus­wirkungen haben:

  • Magen-Darm-Beschwerden (z. B. Blähungen, Durchfall, Verstopfung)
  • Reiz­darm­syndrom
  • Lebens­mittel­unverträglich­keiten
  • Entstehung von Allergien
  • Chronische Darm­erkrankungen

Weitere Informationen zu Pascoflorin® finden Sie auf der aktuellen Beratungs­karte zusammengefasst.

» Zur Beratungskarte

* Bifidobacterium bifidum, Bifidobacterium lactis, Lactobacillus acidophilus, Lactobacillus casei, Lactobacillus fermentum, Lactobacillus plantarum, Lactobacillus reuteri, Streptococcus thermophilus, Enterococcus faecium.

DAP WISSENS-CHECK

AUROBINDO INFORMIERT

Keine Mehrkosten für Rosuvastatin Aurobindo

Nachdem das Patent für den Lipidsenker Crestor® ausgelaufen ist, sind nun seit Anfang des Jahres Generika wie Rosuvastatin Aurobindo auf dem Markt.
Ein großer Vorteil für Ihre Kunden: Für Rosuvastatin Aurobindo fallen im Gegensatz zu Crestor® keine Mehrkosten für die betroffenen Patienten an.

» Zur Patienteninformation

© Aurobindo Pharma GmbH

DAP-RUBRIK „APOTHEKENFRAGEN-ARCHIV“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann ein Patient ein GKV-Rezept als Privatrezept mit der Krankenkasse verrechnen?

Einer unserer Kunden bekommt auf Kassenrezept Duloxetin verordnet. Er besteht darauf, dass er das Original Cymbalta braucht. Der Arzt weigert sich jedoch, die Verordnung dementsprechend zu ändern, da er kostengünstig verordnen möchte. Jetzt ergibt sich für uns die Frage, ob wir das Kassenrezept als Privatrezept behandeln können und der Patient dies im Nachhinein bei der Krankenkasse einreichen kann. Er wäre in jedem Fall bereit, die Mehrkosten für Cymbalta zu tragen.

» Zur Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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