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KW 11 Freitag, 16. März 2018
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HINWEIS DER WOCHE
1 Jahr Cannabis-Gesetz: Neue Wege in der Versorgung
Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse und neuer DGS PraxisLeitlinie
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Berlin / Frankfurt, 9. März 2018 – Das Jahr 2017 stand in den Medien stark unter dem Eindruck des neuen Gesetzes zur Verordnung von Cannabinoiden. Erwartungsgemäß hat das im März letzten Jahres in Kraft getretene Cannabisgesetz zu einem sprunghaften Anstieg der Anträge auf Kostenübernahme für cannabis-basierte Therapien durch die gesetzlichen Krankenversicherungen geführt. Das bestätigen jetzt auch aktuelle Daten aus einer von Bionorica ethics in Auftrag gegebenen Befragung unter Verordnern von cannabisbasierten Wirkstoffen. „Die Zahlen machen deutlich, dass neben der vorhandenen positiven Therapieerfahrung vor allem der Notstand in der Behandlung schwerwiegender Symptome im Vordergrund steht“, erklärte Dr. Johannes Horlemann, der neue DGS-Präsident, bei einer Themen-Pressekonferenz anlässlich des 29. Deutschen Schmerz- und Palliativtags in Frankfurt.
» Gesamte Pressemitteilung
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DAP APOTHEKENUMFRAGE
Letzte Chance: Die Teilnahme endet heute!
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SERVICE
Beratungswissen Pantoprazol
Häufig wird zu einer Verschreibung mit NSAR auch Pantoprazol empfohlen oder verordnet.
Aber auch in der Selbstmedikation sind Präparate zur kurzzeitigen Behandlung von Refluxsymptomen erhältlich.
Um die Patienten optimal beraten zu können, steht Ihnen jetzt das Beratungswissen Pantoprazol kostenlos zum Download zur Verfügung – mit hilfreichen Tipps aus der Praxis.
» Hier geht es zum Beratungswissen Pantoprazol
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SERVICE
Beratungskarte Pascoflorin®
Pascoflorin® ist ein neues Nahrungsergänzungsmittel mit neun Bakterienkulturen* und mit Biotin zur Aufrechterhaltung einer normalen Darmschleimhaut.
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Eine gestörte Darmschleimhaut kann u. a. folgende Auswirkungen haben:
- Magen-Darm-Beschwerden (z. B. Blähungen, Durchfall, Verstopfung)
- Reizdarmsyndrom
- Lebensmittelunverträglichkeiten
- Entstehung von Allergien
- Chronische Darmerkrankungen
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Weitere Informationen zu Pascoflorin® finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte zusammengefasst.
» Zur Beratungskarte
* Bifidobacterium bifidum, Bifidobacterium lactis, Lactobacillus acidophilus, Lactobacillus casei, Lactobacillus fermentum, Lactobacillus plantarum, Lactobacillus reuteri, Streptococcus thermophilus, Enterococcus faecium.
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DAP WISSENS-CHECK
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Keine Mehrkosten für Rosuvastatin Aurobindo
Nachdem das Patent für den Lipidsenker Crestor® ausgelaufen ist, sind nun seit Anfang des Jahres Generika wie Rosuvastatin Aurobindo auf dem Markt.
Ein großer Vorteil für Ihre Kunden: Für Rosuvastatin Aurobindo fallen im Gegensatz zu Crestor® keine Mehrkosten für die betroffenen Patienten an.
» Zur Patienteninformation
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© Aurobindo Pharma GmbH
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DAP-RUBRIK „APOTHEKENFRAGEN-ARCHIV“
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Kann ein Patient ein GKV-Rezept als Privatrezept mit der Krankenkasse verrechnen?
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Einer unserer Kunden bekommt auf Kassenrezept Duloxetin verordnet. Er besteht darauf, dass er das Original Cymbalta braucht. Der Arzt weigert sich jedoch, die Verordnung dementsprechend zu ändern, da er kostengünstig verordnen möchte. Jetzt ergibt sich für uns die Frage, ob wir das Kassenrezept als Privatrezept behandeln können und der Patient dies im Nachhinein bei der Krankenkasse einreichen kann. Er wäre in jedem Fall bereit, die Mehrkosten für Cymbalta zu tragen.
» Zur Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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