KW 10
Freitag, 9. März 2018

TIPP DER WOCHE

Das DAP-Team auf der Interpharm

Das DeutscheApothekenPortal (DAP) unterstützt Apotheken seit über 10 Jahren in Fragen Rezept­belieferung und Retax. Zu den beliebtesten Services auf dem Portal zählen der PZN-Checkplus und die Retax-Arbeitshilfen. DAP bietet aber zum Beispiel auch interaktive Wissens-Checks und Fortbildungen mit Honorierung über das DAPs-Punktesystem an.

Auch in diesem Jahr ist das DeutscheApothekenPortal auf der Interpharm vertreten. Nutzen Sie die Gelegenheit und treffen Sie das DAP-Team am Stand E8b. Dort erfahren Sie alles über unsere neuen und bewährten Services. Das Team hält außerdem eine aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DAP Dialog und weitere Überraschungen für Sie bereit.

© Interpharm

Merken Sie sich außerdem den Vortrag unserer DAP-Expertinnen vor:
„Retax über Bord! Auf hoher See zwischen Beladungs­menge und Preisanker“
Samstag, 17.03.2018, 14:15 bis 15:15 Uhr

DAP APOTHEKENUMFRAGE

PUREN INFORMIERT

Pantoprazol PUREN ab 1. April 2018 bei allen AOKn rabattiert

Zum 1. April 2018 startet die AOK mit ihrer 19. Tranche neuer Rabatt­verträge. Pantoprazol PUREN ist Vertrags­partner aller AOKn und somit für rund 26 Millionen Versicherte rabattiert. Die neuen Rabatt­verträge haben eine Lauf­zeit von zwei Jahren.

Darüber hinaus ist Pantoprazol PUREN bei vielen weiteren gesetzlichen Kranken­kassen rabattiert:
Bei der IKK classic sowie vielen BKKn, IKKn und einigen Ersatz­kassen (KKH, HEK und hkk) gelten ebenfalls Rabatt­verträge. Damit ist Pantoprazol PUREN ab April für ca. 44,4 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.

© PUREN Pharma

Seit Jahresbeginn läuft die Umstellung von Pantoprazol-Actavis auf Pantoprazol PUREN. Zwei Jahre nach der Umfirmierung des Münchner Unternehmens erscheint somit nun auch das umsatz­stärkste Produkt im PUREN-Design.

» Zum Beratungswissen Pantoprazol

» Zur Arztinformation Pantoprazol PUREN

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN

Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!

DAIICHI SANKYO INFORMIERT

Nicht jeder Import trägt zur Erfüllung der Import­quote bei

Die Apotheke ist laut § 5 (2) Rahmen­vertrag dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil* an wirtschaftlichen Importen abzugeben und damit eine Wirtschaftlichkeits­reserve für die GKV zu erfüllen. Doch nicht jeder Import trägt zur Erfüllung der Quote bei:

Nur Importe, die mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger als das Referenz­arznei­mittel (= Original) sind, werden der Quote angerechnet!1

Ob in Bezug auf ein Original­arznei­mittel wirtschaftliche Importe im Handel sind oder nicht, ist in der Apotheken­software meist leicht zu erkennen: Ist das Original beispiels­weise mit einem großen „O“ gekenn­zeichnet, sind keine wirtschaftlichen „15/15-Importe“ verfügbar. Ist in einem solchen Fall das Original verordnet, kann dieses ohne Einfluss auf die Quote abge­geben werden. Ein kleines „o“ heißt hingegen, dass es wirtschaftliche Importe gibt.2

Die Abgabehilfe zu Efient® zeigt anhand von Beispielen, was bei der Rezept­belieferung von Original- und Import­verordnungen zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe Efient®

» Pflichttext Efient® Filmtabletten

*meist 5 Prozent des Fertig­arzneimittel­umsatzes mit einer Kranken­kasse pro Quartal
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 Beispiel: Lauer-Taxe online; https://webapo-info.lauer-fischer.de/Infosystem140901/ClientBin/Resources/Hilfe/ltIS3/ltIS31/ltIS315/ltIS3157.html

NEU: AKTUELLE UMFRAGE

Welche Themengebiete wünschen Sie sich im DAP Retaxforum?

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NORGINE INFORMIERT

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird das Hormonpräparat in die PackungsV eingeordnet?

Wir haben folgende Verordnung vorliegen:
„4 x Estrifam 1 mg Filmtabletten, FTA, 3 x 28 St. N2“.

Dürfen wir die Verordnung beliefern?

» Zur Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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