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KW 05
Freitag, 2. Februar 2018

AKTUELLE NACHRICHTEN

Neue Hilfstaxe bevorzugt teures Altoriginal einseitig – und stellt Biosimilars schlechter

(Berlin) In der vergangenen Woche wurden erste Details zur neuen Hilfstaxe bekannt. Die Hilfstaxe regelt die Erstattungspreise für Arzneimittelwirkstoffe und Zubereitungen aus Arzneimittelwirkstoffen wie z. B. Zytostatika. Demnach sieht der Schiedsspruch der Schiedsstelle unterschiedliche Abschläge auf das Rituximab des Erstanbieters (4,2 Prozent) und die dazu vorhandenen Biosimilars (7,5 Prozent) vor.

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Haben wir bei diesem Rezept eine Prüfpflicht nach § 27a?

Kostenträger: BMW BKK (IK 109028535)
„Clomifen ratioph 50 mg TAB, 10 St. N1“

Auf dem Rezept ist kein Hinweis auf künstliche Befruchtung angegeben.

Im Arzneiliefervertrag finde ich unter § 4 „Preisberechnung“ nur folgenden Absatz:

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

„Bei einer Verordnung im Rahmen von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung hat der Versicherte eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 % des Apothekenabgabepreises zu leisten. Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt die Verordnung mit dem Vermerk „§ 27a“ oder einem sonstigen eindeutigen Vermerk gekennzeichnet hat.“

Wir finden aber keine Aussage dazu, ob es bei Fehlen eines solchen Vermerks trotzdem eine Prüfpflicht gibt.

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DAP WISSENS-CHECKPLUS

VIFOR PHARMA INFORMIERT

Lieferengpässe bei Eisen-Tropfen – kommen Sie diesen zuvor!

Ferrum-Hausmann® weiterhin verfügbar

Zur Eisensubstitution stehen verschiedene Präparate mit Eisen(II)-Verbindungen zur Verfügung. Leider wird derzeit die Versorgung der Patienten mitunter durch Lieferprobleme (z. B. ferro sanol®) erschwert.

Da es Patienten gibt, die auf eine regelmäßige Einnahme angewiesen sind, muss gegebenenfalls auf ein Alternativpräparat gewechselt werden. Damit es nicht zu Therapieunterbrechungen kommt, sollten sowohl die betroffenen Apothekenkunden als auch die behandelnden Ärzte über die Lieferprobleme und mögliche Alternativen informiert werden.

Bildquelle: Vifor Pharma

Ferrum-Hausmann® als verfügbare Alternative

Ferrum-Hausmann®-Lösung enthält Eisen(III)-hydroxid-Polymaltose-Komplex (IPC), das eine bedarfsgerechte und physiologische Umwandlung von Fe3+ in Fe2+ ermöglicht.1 Damit kommt es zu einem vergleichbaren Hb-Anstieg wie bei herkömmlichen Eisen(II)-Präparaten.2

Wie vorgehen, wenn das nachgefragte bzw. verordnete Eisenpräparat nicht lieferbar ist?

1. Rezept:

Ist das verordnete Eisenpräparat nicht lieferbar und existieren keine aut-idem-fähigen Alternativen, ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Ist die Darreichungsform (z. B. Tropfen) entscheidend, dann kann als Alternative z. B. Ferrum-Hausmann® Tropfen empfohlen werden.

2. Kundennachfrage:

Ist das nachgefragte Eisenpräparat nicht lieferbar, können bezüglich des Eisengehalts (Eisen-Ion) und der Darreichungsform vergleichbare Präparate angeboten werden. In der Darreichungsform Tropfen ist beispielsweise Ferrum-Hausmann® verfügbar.

WICHTIG: Bei Abgabe eines alternativen Präparats ist entsprechend der Wirkstärke (Eisen-Ion) auf die korrekte Dosierung zu achten!

Erstattung von Ferrum-Hausmann®

Ferrum-Hausmann® gehört zu den apothekenpflichtigen und bedingt erstattungsfähigen Arzneimitteln.

  • Für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre ist Ferrum-Hausmann® gemäß § 34 Abs. 1 SGB V erstattungsfähig.
  • Für Erwachsene können Ferrum-Hausmann® Retardkapseln gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) zur Behandlung einer gesicherten Eisenmangelanämie vom Arzt ebenfalls zulasten der GKV verordnet werden.

1 Ganz T. Systemic iron homeostasis. Physiol Rev. 2013;93 (4):1721–41.
2 Jacobs, Peter, Lucille Wood, and Arthur R. Bird. "Better tolerance of iron polymaltose complex compared with ferrous sulphate in the treatmentof anaemia." Hematology 5.1 (2000): 77–83.

Ferrum Hausmann Lösung. Wirkstoff: Eisen(III)-hydroxid-Polymaltose-Komplex (IPC). Zusammensetzung: 1 ml (ca. 20 Tropfen) Lösung enthält 172,4 – 200 mg Eisen(III)-hydroxid-Polymaltose-Komplex (IPC) (entspricht 50 mg Eisen) sonstigen Bestandteile: Gereinigtes Wasser, Sucrose, Natriummethyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E219), Natriumpropyl-4 -hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E217), Sahne-Aroma, Natriumhydroxid. Anwendungsgebiete: Zur Therapie von Eisenmangelzuständen. Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegenüber Eisen(III)-hydroxid-Polymaltose-Komplex oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. Eisenüberladung wie Hämochromatose, Hämosiderose. Eisenverwertungsstörungen wie Anämie durch Bleivergiftung, sideroachrestische Anämie, Thalassämie. Anämien, die nicht durch Eisenmangel hervorgerufen werden, wie hämolytische Anämie oder Megaloblastenanämie aufgrund eines Vitamin-B12- Mangels. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Verfärbung der Faeces. Häufig: Diarrhoe, Übelkeit, Dyspepsie. Gelegentlich: Erbrechen, Obstipation, Abdominalschmerzen, Zahnverfärbung, Ausschlag, Pruritus, Kopfschmerzen. APOTHEKENPFLICHTIG. Pharmazeutischer Unternehmer: Zulassungsinhaber Vifor France SA 7-13, Bd Paul Emile Victor 92200 Neuilly-sur-Seine Frankreich. Vertrieb durch Vifor Pharma Deutschland GmbH Baierbrunner Straße 29 D-81379 München, Deutschland. Stand: Januar 2016

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BERATUNGSKARTE „DEKRISTOLVIT® D3K2 TROPFEN“

UCB INNERE MEDIZIN GMBH & CO. KG INFORMIERT

Dafiro® als Kombination aus Amlodipin und Valsartan vollumfänglich lieferbar

Aktuell sind Generika mit der Wirkstoffkombination Amlodipin und Valsartan nicht lieferbar bzw. in der Lauer-Taxe mit dem Kürzel „RW“ (= Rückruf) gekennzeichnet.
In Apotheken stellt sich daher die Frage, welche alternativen Versorgungsmöglichkeiten nun für Patienten bestehen, die für ihre Therapie der Hypertonie diese Fixkombination benötigen.

Abb.: Dafiro®, Quelle: UCB

Dafiro® Filmtabletten enthalten die Wirkstoffkombination aus Amlodipin und Valsartan und stehen in folgenden Wirkstärken und Packungsgrößen zur Verfügung:

Wirkstärke Packungs­­größe PZN
Dafiro® 5 mg/80 mg 28 St. N1 05128443
Dafiro® 5 mg/80 mg 98 St. N3 05128532
Dafiro® 5 mg/160 mg 28 St. N1 05128561
Dafiro® 5 mg/160 mg 98 St. N3 05128615
Dafiro® 10 mg/160 mg 28 St. N1 05128638
Dafiro® 10 mg/160 mg 98 St. N3 05128673
Quelle: UCB

Für Dafiro® gibt es zudem bei vielen Krankenkassen Rabattverträge, sodass in diesen Fällen eine Abgabe als Rabattarzneimittel auch ohne Rezeptänderung möglich ist.

Praxistipps für die Apotheke:

  • Lagerbestände prüfen und ggf. mit Dafiro® auffüllen
  • Patienten über Lieferprobleme der Generika informieren und über Dafiro® als wirkstoffgleiche Alternative aufklären
  • Rezeptbelieferung: Dafiro® kann als Rabattarzneimittel bei vielen Krankenkassen auch ohne Rezeptänderung auf eine Generikaverordnung abgegeben werden. Ist ein nicht lieferbares Generikum verordnet und Dafiro® bei der vorliegenden Krankenkasse kein Rabattarzneimittel, so ist vor der Abgabe eine Rezeptänderung erforderlich.

Weitere Informationen zum Download:

» Info-Fax zu Dafiro® von UCB Innere Medizin GmbH & Co. KG
» Fachinformation zu Dafiro®

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DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Mehrheit arbeitet ohne Kommissionier-Automat

„Haben Sie in Ihrer Apotheke einen Kommissionier-Automaten?“ – das wollte DAP im Rahmen einer Kurzumfrage wissen. Mit „Nein“ antwortete die deutliche Mehrheit (64 %) der 1.666 Teilnehmer. Unter denjenigen mit Kommissionier-Automaten landeten unter den Top-3-Antworten: 1. „Ja, Von Care Fusion/Rowa“ (18 %), 2. „Ja, von Gollmann“ (5 %) und 3. „Ja, von ApoStore“ (4 %).

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP


Möchten Sie gerne wissen, wie Apothekenmitarbeiter zu anderen Fragestellungen abgestimmt haben? Dann besuchen Sie unser Umfragenarchiv.

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