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KW 35 Freitag, 1. September 2023
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KLICK DER WOCHE
Risdiplam (Evrysdi®) erhält Zulassungserweiterung für alle Altersgruppen
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Evrysdi® wird zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA) bei Patienten mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des Survival-of-Motor-Neuron-2(SMN2)-Gens eingesetzt. Dabei wurde die Zulassung auf Kinder ab der Geburt erweitert, sodass nun alle Altersgruppen von dem Arzneimittel profitieren.1
» Lesen Sie hier weiter
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ins – stock.adobe.com
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1 Fachinformation Evrysdi®, Stand: August 2023
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Anzeige
Wieder verfügbar: Fingolimod Accord
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Fingolimod Accord wird bei Multipler Sklerose eingesetzt und ist nun in der Stärke 0,5 mg in den Packungsgrößen 28 Stück und 98 Stück wieder erhältlich.
Ab sofort ist Fingolimod Accord in den Open-House-Verträgen der Techniker Krankenkasse, SpectrumK sowie GWQ vertreten. Ab dem 1. Oktober wird Fingolimod Accord auch bei allen anderen verfügbaren Rabattverträgen dabei sein.
Zudem ermöglicht Fingolimod Accord gegenüber dem Originator Gilenya® (Novartis) eine Preisersparnis von bis zu 92 %.1
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© Accord Healthcare GmbH
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NEUES DAP MERKBLATT
ALBVVG
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Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) regelt nicht nur die „neuen“ Abgabestimmungen im Fall von Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln, sondern bringt auch Änderungen in anderen Gesetzen mit sich – z. B. die Anpassung der Zuzahlung bei Teilmengenabgabe oder auch den Ausschluss von Retaxierungen. Das folgende Merkblatt gibt einen Überblick darüber, was sich alles durch das ALBVVG ändert und zu welchen Zeitpunkten die Änderungen in Kraft treten.
» Zum DAP Merkblatt „ALBVVG“
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 76
Neue Beratungsleitfäden und neues Beratungswissen
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist bei einer Preisankerüberschreitung eine Arztrücksprache erforderlich?
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Vor lauter Regeln blicken wir oft kaum noch durch: Wie ist die Lage aktuell bei Überschreitung des Preisankers? Je nach Lage machen wir das Sonderkennzeichen mit den Faktoren 2, 3 oder 4, wenn eine Nichtverfügbarkeit vorliegt.
Muss nun bei einer Nichtlieferbarkeit mit dem Arzt zusätzlich Rücksprache gehalten werden oder reichen die Sonderkennzeichen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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