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KW 32 Freitag, 11. August 2023
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KLICK DER WOCHE
WHO aktualisiert Empfehlungen zum Verzehr von Kohlenhydraten und Fetten
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Im Jahr 2019 verzeichnete das Statistische Bundesamt bei 61 % aller Männer sowie bei 47 % aller Frauen in Deutschland Übergewicht.1 Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aktualisiert stetig die Empfehlungen für eine gesunde Ernährung. In einer aktuellen Pressemitteilung wird vor allem der Konsum von Fetten und Kohlenhydraten neu bewertet.
» Lesen Sie hier weiter
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Daniel Vincek – stock.adobe.com
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NEUE DAP ARBEITSHILFE
Umgang mit AV-Arzneimitteln
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Wird ein Arzneimittel von einem Hersteller nicht mehr produziert, geht dieser Artikel außer Vertrieb. In den Warenwirtschaftssystemen wird der Artikel dann mit „AV“ gekennzeichnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, wie man in der Apotheke mit einer Verordnung über ein AV-Arzneimittel richtig umgeht und was beachtet werden muss.
» Zur Arbeitshilfe
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DAP PATIENTENINFORMATION
Alkoholkonsum während der Arzneimitteltherapie
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Bei vielen Medikamenten kann der Konsum von Alkohol zu unangenehmen Nebenwirkungen führen, die Wirkung des Medikaments verändern oder Einfluss auf den Blutalkoholspiegel haben.
Die folgende DAP Patienteninformation klärt über einige relevante Wechselwirkungen auf.
» Zur Patienteninformation
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DAP ARBEITSHILFE
Ersatzkassen: Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel
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Bestimmte Arzneimittel sind gemäß den Richtlinien des G-BA von der Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen oder ihre Verordnung ist nur eingeschränkt möglich. Die folgende Arbeitshilfe zeigt eine Übersicht der verschiedenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel und die entsprechenden Prüfpflichten der Apotheke bei Rezepten zulasten von Ersatzkassen.
» Zur Arbeitshilfe
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Muss ein preisgünstiger Import mit abweichendem Namen abgegeben werden?
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Wir haben ein Rezept über Bufori Easyhaler PZN 12484227 mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse erhalten.
Es hätte theoretisch zwei Importe gegeben, die als preisgünstig in der EDV dargestellt sind. Allerdings bekommen wir diese derzeit nicht, sodass wir die Nichtverfügbarkeit dokumentiert haben und das verordnete Bufori abgeben konnten.
Jetzt aber die Frage: Wären wir (sofern wir einen der Importe bekommen hätten) verpflichtet gewesen, trotz unterschiedlichem Namen (die Importe laufen unter Bufomix) einen dieser preisgünstigen Importe abzugeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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