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KW 29
Freitag, 21. Juli 2023

KLICK DER WOCHE

Heißes Thema: Rund um Sonnen­stich, Hitz­schlag und Hitze­erschöpfung

Ach, wie schön ist doch der Sommer: Es zieht uns raus ins Freie, vielleicht ins kühle Nass, vielleicht etwas sportliche Betätigung. Doch bei den momentan vorherrschenden Temperaturen kann es schnell zu hitze­bedingten Not­fällen wie Sonnen­stich und Hitz­schlag kommen. Dann heißt es, den Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Die typischen Symptome und Erst­helfer­maßnahmen erfahren Sie hier.

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Madua – stock.adobe.com

Apotheken-Favoritenstudie 2023

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­gutschein gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durch­ge­führt.

Um teil­nehmen zu können, müssen Sie entweder Inhaber oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.


Bildquelle: Hubertus Hotel in Lech am Arlberg

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Haupt­gewinn einen Wellness­gutschein in Höhe von 350 Euro für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über Mein DAP oder DAP Premium ange­meldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gut­ge­schrieben.

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DAP Arbeitshilfe „Künstliche Befruchtung“

Bei der Belieferung von Rezepten mit Arznei­mitteln, die zur künstlichen Befruchtung einge­setzt werden, müssen Apotheken besonders gut auf­passen, wie sie das Rezept ab­rechnen. Die Kranken­kassen über­nehmen die Kosten teil­weise zu 50 % oder 100 %. Aber wann übernehmen sie was und wie kann die Apotheke das erkennen? Um Ihnen da mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die folgende Arbeits­hilfe für Sie erstellt.

» Zur Arbeitshilfe


DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel im Mehrfachvertrieb“

Wird ein patentgeschützter Wirkstoff durch mehrere Hersteller / pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen gleichzeitig vertrieben und stehen die Arzneimittel nicht im Verhältnis Original/Import zueinander, spricht man von einem Mehrfachvertrieb. Diese Arzneimittel werden auch Parallelarzneimittel genannt. Für diese gelten besondere Regeln bei der Abgabe nach § 2 Abs. 2 und § 13 Rahmenvertrag. Welche Regelungen bei diesen Abgaben zu beachten sind, ist auf der folgenden Arbeitshilfe dargestellt.

» Zur Arbeitshilfe


APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir Dexa-Gentamicin Augen­salbe gegen Isopto Max Augen­salbe aus­tauschen?

Wir haben ein Rezept über Dexa-Gentamicin Augen­salbe 2,5 g N1 (PZN: 03083251) vorliegen.

Da zurzeit weder Dexa-Gentamicin Augen­salbe noch wirkstoff­gleiche Alternativen liefer­bar sind, fragen wir uns, ob wir auch Isopto Max Augen­salbe 3,5 g N1 (PZN: 00531111) nach Rück­sprache mit dem Arzt abgeben dürfen.

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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