KW 14
Mittwoch, 5. April 2023

FRAGE AN DAS DAP-TEAM

Wie muss das korrekte Abgabeetikett für eine Take-home-Verordnung über Polamidon aussehen?

Wir geben in unserer Apotheke regel­mäßig Take-home-Verordnungen über Polamidon ab. Wir sind bei Substitutions­therapie unsicher, wie das Rezeptur­etikett aus­sehen soll.

Müssen auf dem Etikett andere Angaben gemacht werden als bei einer normalen Rezeptur­verordnung?

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Medizinisches Cannabis:

Neue Studie zeigt therapeutische Perspektiven bei Demenz auf

Bis zu 90 % der Demenz­patienten leiden unter neuro­psychiatrischen Symptomen (NPS) wie etwa Agi­tation, aggres­sivem Verhalten, Reiz­barkeit, Labilität und Schlaf­störungen. Diese können die Lebens­qualität maß­geblich verringern. Eine neue placebo­kontrollierte Doppel­blind­studie1 zeigt nun, wie sich medizinisches Cannabis positiv auf Ver­haltens­störungen bei Demenz­patienten aus­wirken kann. Darin wurden die Sicher­heit und Wirk­sam­keit von medizinischem CBD-reichem Cannabis-Voll­spektrum­extrakt zur Verringerung von demenz­bedingten Verhaltens­störungen bewertet.


Foto: © Cannbit Pharmaceuticals Ltd., Israel

In der Versuchs­gruppe zeigte sich eine signifikante Verringerung von Schlaf­störungen und der Werte für Agitiertheit und Aggression im Vergleich zur Kontroll­gruppe. Diese Verbesserungen waren mit nicht­schwer­wiegenden Neben­wirkungen verbunden wie Schläfrigkeit, Verwirrung und Orientierungs­losigkeit. Die CMAI-Werte* für Agitiertheit gingen in der Versuchs­gruppe im Laufe der Behandlung signifikant zurück.

Medizinisches Cannabis aus Israel in Deutschland verfügbar

Durch eine Kooperation von Fette Pharma mit dem israelischen Unter­nehmen Cannbit Pharma­ceuticals ist medizinisches Cannabis aus Israel unter der Marke RE:CANNIS jetzt in Deutschland verfügbar – u. a. auch die genetische Weiter­ent­wicklung des Prüf­präparats, der Voll­spektrumextrakt RE:CANNIS 1,5/30. Fette Pharma bietet ein evidenz­basiertes, breites Port­folio einzig­artiger Genetiken und Pflanzen­profile, bestehend aus Cannabis­blüten und Cannabis-Voll­spektrum­extrakten, für verschiedene Indikationen an.

» Mehr über die Fette Pharma GmbH auf www.recannis.de

*Der Cohen Mansfield Agitation Inventory Score (CMAI) bewertet die 29 agitierten Verhaltens­weisen mithilfe einer 7-Punkte-Skala. Die Häufigkeit jedes Verhaltens wird einge­schätzt und anschließend summiert. Die Gesamt­summe gibt Aufschluss über den Schwere­grad der Krankheit.

1 Hermush V et al. Effects of rich cannabidiol oil on behavioral disturbances in patients with dementia: A placebo controlled randomized clinical trial. Front Med 2022; 9: 951889. doi: 10.3389/fmed.2022.951889. eCollection 2022.

PTA-Reformgesetz

Rezeptur, Defektur und Prüfung: Was gilt jetzt für PTA?

Das PTA-Reform­gesetz ist seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Einige pharma­zeutische Tätigkeiten können PTA unter bestimmten Voraus­setzungen nun auch ohne Auf­sicht eines Apothekers über­nehmen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Änderungen die Rezeptur, Defektur und Prüfung betreffen.

» Lesen Sie hier weiter

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Dronabinol-Konzentrat – Ihr neues Ass für die NRF-Rezeptur

Schnell und einfach in nur 5 Schritten zu Ihrer Dronabinol-Lösung (25 mg/ml nach NRF 22.8.)

Die Neuheit vom Marktführer* Spectrum Therapeutics für eine einfache Rezeptur­herstellung der Dronabinol-Lösung: flüssiges Dronabinol-Konzentrat in der Glas­spritze. Drücken Sie einfach das bei Raum­temperatur flüssige Dronabinol-Konzentrat in das bereits volumen­korrekt vorge­legte stabilisierte Miglyol ein.

30–60 Sekunden schütteln – fertig ist die Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml nach NRF 22.8.!

Kein Erwärmen, kein Abwiegen, geringeres Oxidations­risiko

Die Identitäts­prüfung erfolgt mit der fertigen Rezeptur­lösung. Zwei Tropfen sind dafür völlig ausreichend.


Dosierpumpe vom Miglyol-Fläschchen abschrauben


Kappe der Konzentrat-Glasspritze entfernen


Dronabinol-Konzentrat in das vorgelegte stabilisierte Miglyol drücken


Dosierpumpe wieder aufschrauben

© Spectrum Therapeutics


30 bis 60 Sekunden schütteln – FERTIG

Selbstverständlich dürfen Sie auch für das Dronabinol-Konzentrat die bewährte Qualität und den besonderen Service von Spectrum Therapeutics erwarten: Das Konzentrat wurde in Neumarkt in der Oberpfalz entwickelt und wird ebenso wie das darin enthaltene natürliche Dronabinol in Deutschland GMP-konform hergestellt.

Die gelieferte Packung umfasst neben Dronabinol-Konzentrat das stabilisierte Miglyol im Braun­glas­fläschchen – volumen­korrekt vorgelegt für die Herstellung der Öligen Dronabinol-Lösung 25 mg/ml nach NRF 22.8. Außerdem enthält die Packung noch Folgendes:

  • Prüfzertifikate für die beiden Rezeptur­bestandteile
  • 1 Dosierpumpe, geprüft nach Ph. Eur.
  • THC-Schnell­test
  • Herstellanleitung
  • Formularvorlagen für Prüfprotokoll und Plausibilitäts­prüfung
 

Möchten Sie vorab sehen, wie einfach die Herstellung der Öligen Dronabinol-Lösung 25 mg/ml mit Dronabinol-Konzentrat gelingt? Ein Herstell­video und weitere Informationen finden Sie hier:

» www.dronabinol-konzentrat.de

Sie haben Fragen? Spectrum Therapeutics ist für Sie da: kosten­freie Service-Hotline 0800 501 56 65 (Mo.–Do. 8:00–16:00 Uhr und Fr. 8:00–15:00 Uhr).

Bis 14:00 Uhr eingehende Bestellungen an service.spectrum-THC@dermapharm.com werden noch am gleichen Tag bearbeitet. Die Produkte von Spectrum Therapeutics sind auch über den pharmazeutischen Groß­handel erhältlich.

* Marktführer für Dronabinol, INSIGHT Health Green Line, 12/2022

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DC war gestern: Cannabis-Identitäts­prüfung mit CannaFix-ID®

CannaFix-ID® ist die Marke, um hersteller­un­ab­hängig Cannabis­arznei­mittel auf Identität zu prüfen. Die um­fassende Validierung deckt dabei viele Anbieter, wie z. B. Bedrocan, DEMECAN, STADA, Tilray oder Vayamed, ab.

Mit CannaFix-ID® stehen Apotheken qualitativ hoch­wertige und leicht anzu­wendende Schnell­test-Sets zur Verfügung, um die vorge­schriebene Identitäts­prüfung von Cannabis­extrakten und -blüten sowie Dronabinol und Cannabidiol einfach, schnell und flexibel durch­zu­führen. Die Schnell­tests wurden um­fang­reich validiert und stellen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ApBetrO eine gesetzes­konforme Alternative zur Dünn­schicht­chromatographie dar.

Die Eignung als Identitäts­methode wurde in einem unab­hängigen deutschen Labor gemäß Methoden­validierungs­richt­linie ICH Q2(R1) über­prüft und nach­ge­wiesen. Für die Vergleich­barkeit der Prüf­ergebnisse und Sicherheit in der Anwendung werden stets die gleichen Verfahrens­schritte ausge­führt und Prüf­para­meter unter­sucht. Das standardisierte Validierungs­ver­fahren stellt dabei die Eignung als Identitäts­methode für die unter­suchten Cannabis-Arznei­mittel sicher. Mit bisher insgesamt 25 durch­ge­führten Validierungen sind CannaFix-ID® die am umfang­reichsten getesteten Schnell­tests am Markt.


© Saxonia Diagnostics GmbH

Robuste und effiziente Schnell­tests

Die CannaFix-ID®-Produkt­familie umfasst zwei verschiedene Test­systeme zur Identifikation von THC und CBD in Ausgangs­stoffen:

  • Der CannaFix-ID THC/CBD-Schnelltest (PZN 17306217) bietet ein zwei­stufiges Verfahren mittels Farb­um­schlag zur Identifikation der beiden Haupt­cannabinoide.
  • Der CannaFix-ID® THC-Schnelltest besteht aus einem validierten Test­streifen mit spezieller Puffer­lösung (1 St.: PZN 18413352, 5 St.: PZN 17306200).
 

Die CannaFix-ID® Schnell­tests von Saxonia Diagnostics können über den Web­shop oder ganz bequem im Groß­handel über Alliance Healthcare oder GEHE bestellt werden. Auch der pharma­zeutische Großhändler PHOENIX hat sein Vertriebs­netz kürzlich erweitert und ermöglicht nun den Bezug von CannaFix-ID®. Apotheken profitieren somit von einer flächen­deckenden und schnellen Versorgung.

» Einfach bestellen unter www.saxonia-diagnostics.de/shop

AKTUELLES

Änderung der BtMVV

Am 10. Februar 2023 hat der Bundes­rat der Änderung der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­ver­ordnung (BtMVV) zugestimmt. Die Änderung der BtMVV wird am 8. April 2023 in Kraft treten und bedeutet eine große Erleichterung sowie eine Retax­falle weniger für Apotheken bei Betäubungs­mitteln und damit auch bei Cannabis­arznei­mitteln. Mit der Streichung der Höchst­mengen­regelung entfällt also die Pflicht der Kenn­zeichnung von Verschreibungen mit einem „A“. Die Apotheken haben damit einen Punkt weniger, den sie kontrollieren und korrigieren müssen.

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Da die Kranken­kassen bei einem fehlenden „A“ immer Null­retaxierungen ansetzten, die vor allem bei Rezepten über medizinisches Cannabis schnell im drei­stelligen Bereich liegen konnten, ist dies doch zumindest eine Sorge weniger für Apotheken.

Hinweis: Bereits mit 20 ml der Rezeptur nach NRF 22.8. ist die zulässige Höchst­menge von 500 mg Dronabinol pro 30 Tage erreicht.

AKTUELLES

ZL-Ringversuche 2023

Das Zentral­laboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bietet jedes Jahr Ring­versuche an, bei denen Apotheken Erkenntnisse über die Qualität der eigens zube­reiteten Rezepturen gewinnen können. Auch im Jahr 2023 bietet das ZL wieder neue Termine an.

» Hier geht es zu den nächsten Terminen (PDF)

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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