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KW 13 Freitag, 31. März 2023
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KLICK DER WOCHE
Knapp 10 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2022
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Im Jahr 2022 kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche um 9,9 %. Mit insgesamt rund 104.000 Fällen ist es das zweitstärkste Jahr seit dem Beginn der statistischen Aufzeichnung. 35 % der Abbrüche wurden pharmakologisch mittels Mifepriston (Mifegyne®) durchgeführt.
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New Africa – stock.adobe.com
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DAP ARBEITSHILFE
Kontrolle der BSNR und LANR
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Unterschiedliche oder abweichende Betriebsstätten-/Arztnummern können ein Indiz für eine Rezeptfälschung sein. Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 5) dürfen Arzneimittel bei Irrtümern oder sonstigen Bedenken nicht abgegeben werden. Diese Arbeitshilfe gibt wichtige Hinweise zur Betriebsstättennummer (BSNR) und zur lebenslangen Arztnummer (LANR), insbesondere im Hinblick auf die richtige Rezeptbelieferung und den Schutz vor Rezeptfälschungen.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 73
Wenn Medikamente dick machen
Was tun bei ungewollter Gewichtszunahme?
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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können die Therapietreue gravierend gefährden und zu eigenmächtigen Therapieabbrüchen führen. Besonders gefürchtet ist – insbesondere unter jüngeren Menschen – die ungewollte Gewichtszunahme, die vor allem mit Psychopharmaka in Verbindung gebracht wird. Mit einer guten Beratung können Apotheken helfen, Patienten bei ihrer Therapie zu unterstützen und sie über mögliche Maßnahmen aufzuklären. Dabei gilt es herauszufinden, wodurch die Gewichtszunahme hervorgerufen wird und wie weiter damit umgegangen werden kann.
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Siam – stock.adobe.com
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DAP ARBEITSHILFE
Patienteninformation Mehrkosten
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Der Gesetzgeber legt für Arzneimittelwirkstoffe sogenannte Festbeträge fest. Bis zur Höhe des Festbetrages erstatten die Krankenkassen die Arzneimittel der Patienten. Übersteigt der Preis des Arzneimittels diese Grenze, muss der Differenzbetrag vom Patienten zusätzlich zur Zuzahlung entrichtet werden. Die vorliegende Patienteninformation des DeutschenApothekenPortals hilft Ihren Patienten, den Hintergrund der Mehrkosten zu verstehen.
» Zur DAP Patienteninformation
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Packungsgröße muss abgegeben werden?
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Wir haben eine Verordnung über „2 x Indapamid Heu 2,5 mg Heunet FTA 50 St.“ in einer Verordnungszeile vorliegen.
Wir fragen uns, ob wir in diesem Fall die größere Packung mit 100 Stück abgeben dürfen oder sogar müssen. Oder bedarf es einer Arztrücksprache?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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