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KW 50 Freitag, 16. Dezember 2022
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KLICK DER WOCHE
Pharmazeutische Dienstleistungen
Sind die neuen Services ein Wumms?
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Im Juni 2022 sind die pharmazeutischen Dienstleistungen gestartet und die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Welche Leistungen sind Tops und welche Angebote Flops? M&P Menkens und Partner, die Servicegesellschaft der ARZ Darmstadt Gruppe, hat acht Sonder-PZN zu den fünf abrechnungsfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen unter die Lupe genommen. Frank Weißenfeldt von der ARZ Darmstadt Gruppe gibt einen Überblick.
» Hier geht es zum Artikel aus DAP Dialog 72 (PDF)
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Bits and Splits – stock.adobe.com
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DAP ARBEITSHILFE
Mehrkosten
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Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arzneimittel-VK oberhalb des Festbetrags liegt. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Eine Abrechnung von Mehrkosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe
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Mehrsprachige Patienteninformation zu myCIRQ®, der Minipille und der Mikropille von Hormosan
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Rundum gut informiert mit den mehrsprachigen Patienteninformationen von Hormosan – sie enthalten alle wichtigen Informationen rund um das vaginale Wirkstofffreisetzungssystem myCIRQ®, die Minipille und die Mikropille. Jetzt auch in Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch von Ihrem Women’s-Health-Spezialisten Hormosan Pharma.
Patienteninformationen
» myCIRQ®
» Anti-Baby-Pille/Minipille
» Anti-Baby-Pille/Mikropille
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© Hormosan Pharma
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Lieferengpässe
Apotheken haben tagtäglich mit Lieferengpässen und ihren Folgen zu kämpfen. Gefühlt steigt der Aufwand mit jedem Jahr. Abgesehen davon, Ärzte zu informieren und sich um alternative Abgabemöglichkeiten zu bemühen, müssen Apotheken auch immer die betroffenen Patienten aufklären. Um diesen die Hintergründe zu erläutern, haben wir einige Informationen zusammengestellt. Diese Patienteninformation kann heruntergeladen, ausgedruckt und an die Patienten weitergegeben werden.
» Hier geht’s zur Patienteninformation Lieferengpässe
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie gehen wir mit drei identischen BtM-Rezepten für eine Urlaubsbevorratung um?
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Anlässlich einer Urlaubsreise hat ein Arzt einem Patienten die benötigten BtM für 3 Wochen verteilt auf 3 Rezepte verordnet. Alle Verordnungen sind identisch (gleiches Ausstellungsdatum, identisches Arzneimittel).
Dürfen wir dennoch alle Rezepte mit demselben Abgabedatum beliefern? Oder sollte ein entsprechender Vermerk aufgebracht werden?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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