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KW 49
Montag, 5. Dezember 2022

FRAGE AN DAS DAP-TEAM

Kosmetika als Salbengrundlage in Rezepturen

Wir haben eine verschreibungs­pflichtige Rezeptur­verordnung vor­liegen, bei der die Salben­grund­lage ein Kosmetikum ist.

Dürfen wir das so überhaupt herstellen und können wir die Rezeptur zulasten der GKV abrechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort


contrastwerkstatt – stock-adobe.com

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Wenn das Salz in der Suppe nicht reicht … – Koch­salz­tabletten von Caelo

In der Regel deckt unsere recht salz­haltige Ernährung den täglichen Koch­salz­bedarf mühe­los ab. Doch manch­mal reicht die Zufuhr für unseren Körper nicht aus, beispiels­weise bei erhöhter Schweiß­produktion durch körperliche Belastung, z. B. bei Sportlern oder bei Reisen in tropische Länder, um dem heimischen Winter zu ent­kommen. Dem Körper werden wichtige Mineralien, wie auch Natrium­chlorid, entzogen. Diese Verluste kann die Ernährung mitunter nicht mehr auf­fangen, sodass sich eine Substitution mit einem entsprechenden Nahrungs­ergänzungs­mittel anbietet.

Abhilfe schaffen hier die Koch­salz­tabletten 1.000 mg von Caelo

Durch die Bruch­kerbe sind die Tabletten teil- und flexibel dosierbar. Darüber hinaus enthalten Koch­salz­tabletten von Caelo reines Natrium­chlorid und kommen ohne weitere Hilfsstoffe aus. Der Natrium­gehalt pro Tablette entspricht 400 mg Natrium und damit 26,66 % der empfohlenen Tages­menge nach DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.).

Bei erhöhtem Koch­salz­bedarf. Einnahme mit reichlich Flüssigkeit.

Produktvorteile:

  • Keine weiteren Hilfsmittel, 100 % Kochsalz
  • Bruchkerbe, daher eine gute Dosierbarkeit möglich
 

Kochsalz 1.000 mg Tabletten mit Bruch­kerbe

  • Menge 110 St. | PZN 16348550
  • Menge 310 St. | PZN 18047427
 

© Caesar & Loretz GmbH

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungs­reiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
Eine Maximal­zufuhr von 6 Kochsalz­tabletten pro Tag darf nicht über­schritten werden!

EINSPRUCH STATTGEGEBEN

Rezepturverordnung auf mehreren Verordnungsblättern

Landessozialgericht entscheidet

Ein Vertrags­arzt hatte die Bestand­teile einer parenteralen Ernährungs­lösung auf mehreren Rezepten ange­geben. Die Lösung wurde dennoch von der Apotheke herge­stellt und der Patient beliefert. Ist das rechtens oder verliert die Apotheke ihren Vergütungs­anspruch und muss mit einer Retaxierung rechnen? Ein Apotheker stritt zunächst mit der Kranken­kasse um diesen Sach­verhalt, dann landete der Fall vor dem Landes­sozial­gericht (LSG). Der Apotheker klagte auf die Vergütung der Arznei­mittel­versorgung. Das LSG gab seiner Klage im Wege der Berufung voll­um­fänglich statt.

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PictureP. – stock.adobe.com

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Dronabinol von Cantourage

Neuer Name, neue PZN, bewährte Qualität!

Der Rezeptur­aus­gangs­stoff Dronabinol des Berliner Cannabis­unter­nehmens Cantourage hat seit 1. Dezember 2022 einen neuen Namen: Apotheken finden diesen nun unter Dronabinol API cantourage inkl. Identifikationskit. Auch die PZNs der unter­schiedlichen Gebinde und Bündel­packungen haben sich geändert – siehe Tabelle unten.

Auch unter neuem Namen ist auf die bewährte DAC-Qualität des Wirkstoffs Verlass. Für eine besonders zeiteffiziente Verarbeitung liegt jeder Packung zudem ein validierter THC-Schnell­test mit Test­streifen bei. Vorlagen für das Herstell- und das Prüf­protokoll erleichtern die Arbeit in der Apotheke zusätzlich.

Anlässlich der Umstellung gewährt Cantourage bis 31. Januar 2023 besondere Konditionen auf das Produkt im Direkt­bezug. Die versand­kosten­freie Lieferung sowie 5 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen machen das Produkt für die Apotheke wirtschaftlich noch attraktiver.

Die wichtigsten Fakten zum Produkt

  • Rezeptur­ausgangs­stoff nach DAC-Monographie D-100
    Zur Herstellung von Rezeptur­arznei­mitteln gemäß NRF 22.7., 22.8. und 22.16.
  • Behältnis: Glasspritze (Teilentnahme möglich)
  • THC-Schnelltest mit Teststreifen zur Identitätsprüfung enthalten
  • Betäubungs­mittel! Gesichert lagern: dicht verschlossen, vor Licht geschützt, nicht über 25 °C
  • Dronabinol API cantourage inkl. Identifikationskit – erhältliche Packungen:
 

Abb.: Dronabinol API cantourage inkl. Identifikationstkit, © Cantourage

 Inhalt   PZN   AEP   Rabattpreis* 
 500 mg   17942611   79,90 €   74,90 € 
 1.000 mg   17942628   149,00 €   139,90 € 
 2 x 500 mg**   18377604   153,00 €   144,90 € 
 5 x 500 mg**   18377596   375,00 €   354,90 € 
 3 x 1.000 mg**   17954784   429,00 €   399,90 € 
 5 x 1.000 mg**   17954790   699,00 €   649,90 € 


* Angebot im Direktbezug bis 31.01.2023
** Ausschließlich erhältlich im Direktbezug

Weitere Informationen sind auf der Cantourage-Website abrufbar. Das Team von Cantourage steht für Rückfragen und Bestellanfragen telefonisch unter 030/4701350-50 oder per E-Mail an bestellung@cantourage.com zur Verfügung.

Neue Stabilitätsdaten für Ibuprofensuspensionen

Immer wieder haben Apotheken mit Lieferschwierigkeiten und Engpässen in der Arzneimittelversorgung zu kämpfen. Während im Rx-Bereich in diesem Jahr bereits Tamoxifen gefehlt hat, fehlen im OTC-Bereich vor allem die für (Klein-)Kinder so wichtigen Fiebersäfte. Seit Monaten sind Ibuprofensäfte in vielen Apotheken nur noch sporadisch zu bekommen. Das DAC/NRF-Laboratorium hat dies zum Anlass genommen, die Herstellung eines Rezepturarzneimittels für Ibuprofenfiebersäfte zu überprüfen.

Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Apotheken konnten dann Ibuprofensuspensionen mit der „Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen“ (NRF S.52.) aus Rezeptursubstanz oder gepulverten Tabletten herstellen (s. Beitrag aus den Rezeptur-News von Oktober 2022). Die Aufbrauchsfrist wurde aufgrund fehlender Stabilitätsdaten zunächst auf 4 Wochen begrenzt. Mittlerweile liegen Untersuchungsergebnisse des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V. vor, sodass für Ibuprofensuspensionen 20 oder 40 mg/ml, hergestellt aus der Rezeptursubstanz oder pulverisierten Tabletten, jetzt eine Aufbrauchsfrist von 2 Monaten auf dem Gefäß angegeben werden kann.

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Fette Pharma tritt in Markt für medizinisches Cannabis ein

Ein neues Level der medizinischen Cannabis­­therapie in Deutschland: Das Traditions­­unter­nehmen Fette Pharma kooperiert exklusiv in Deutschland mit Cannbit und bietet seit Dezember 2022 RE:CANNIS, medizinisches Cannabis aus Israel, auf dem deutschen Markt an. Das schafft einen neuen Standard in der Cannabis­therapie – denn damit kommen 50 Jahre Pharma­­expertise und eine Vor­reiter­­rolle in der Erforschung und Anwendung von medizinischem Cannabis mit über 15-jähriger Erfahrung zusammen.


© Fette Pharma GmbH

Die Synergie aus Erfahrungs­reichtum, wissenschaftlichen Studien der Forscher­gruppe aus dem Umfeld von Cannabis-Pionier Prof. Mechoulam und dem Anbau früherer Pflanzen­generationen bildet für den israelischen Cultivar Cannbit die Grundlage, um mithilfe genetischer Verbesserungs­prozesse neue Cannabis­sorten zu entwickeln. Diese Weiter­entwicklungen definieren die medizinischen Cannabis­präparate von Fette Pharma.

Studienbelegte therapeutische Wirksamkeit

Patienten und medizinischem Fach­personal steht damit ein Portfolio, bestehend aus Cannabis­blüten und -extrakten, mit umfassend studien­basierter Wirksamkeit für verschiedene Indikationen zur Verfügung. Es liegen mehr als 37 klinische und präklinische Studien­daten, mehr als 20 Publikationen sowie Therapie­erfahrungen mit mehr als 40.000 Patienten vor. Diese Real-World-Daten vereinfachen die Therapie- und Produkt­wahl deutlich: Aktuell werden Produkt- und Dosis­empfehlungen für die Indikationen CED (chronisch-entzündliche Darm­erkrankungen), Schmerz und Neurologie auf Basis dieser umfassenden Erfahrungen aus Israel ange­boten. Außerdem arbeitet Fette Pharma mit einem Advisory Board namhafter deutscher und israelischer Experten zusammen und betreut Kunden mit einem eigenen Arzt- sowie Apotheken­außen­dienst.

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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