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KW 40
Mittwoch, 5. Oktober 2022

FRAGE AN DAS DAP-TEAM

Wie müssen Dosierungen auf Rezepturverordnungen angegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten über Rezepturen. Laut unseren Informationen darf man „laut ärztlicher Anweisung“ ergänzen. Nun ist uns zugetragen worden, dass auf Rezepturen immer die genaue Dosierung, z. B. „2 x täglich“, ergänzt werden muss. Stimmt das? Oder können wir weiterhin „laut ärztlicher Anweisung“ ergänzen?

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REZEPTURWISSEN

Rezeptur nicht plausibel: Muss die Apotheke der ärztlichen Verordnung folgen?

Seit 2012 müssen Apotheken laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine Plausibilitätsprüfung durchführen, bevor sie eine Rezeptur herstellen. Im Rahmen dieser Prüfung wird die Rezeptur zunächst unter pharmazeutischen Gesichtspunkten beurteilt. Kommt die Apotheke zu dem Entschluss, dass die Rezeptur nicht plausibel ist, so muss sie mit dem Arzt Rücksprache halten. Doch was ist, wenn der Arzt jegliche Änderungsvorschläge bzw. Anpassungen verweigert oder sich gar ganz einer Kommunikation entzieht? Reicht es aus, wenn der Arzt eine schriftliche Bestätigung erteilt, dass die Rezeptur dennoch hergestellt werden soll?

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Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) von Caelo

Verwendung und Abrechnung

Wann nutzt die Apotheke die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml von Caelo?

Für die Herstellung der NRF-Rezeptur „Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/mL (NRF 22.8.)“ kann die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) alternativ zur Spritze mit Dronabinol, API einge­setzt werden.

Vorteile:

  • Unkompliziertes Herstellungs­ver­fahren
  • Kein Föhnen mehr nötig
  • Kein Stress mehr mit Oxidation des Dronabinols
  • Kein anstrengendes exaktes Einwiegen des Wirk­stoffes
  • Kein lang­wieriges Lösen der Palmitoylascorbin­säure in den Mittel­kettigen Triglyceriden
  • Entspanntes Herstellen einer Betäubungs­mittel­rezeptur
 

Abb.: Dronabinol-Lösung 25 mg/ml für NRF 22.8. mit Identifikations-Kit – Rezeptur­arznei­mittel

Folgende Packungs­größen sind erhältlich:

Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) + Identifikations-Kit – Rezeptur­arznei­mittel

 Größe  PZN
 10 ml | enthält 250 mg Dronabinol   18092296 
 20 ml | enthält 500 mg Dronabinol   18092304 
 40 ml | enthält 1 g Dronabinol   18092310 
 200 ml | enthält 5 g Dronabinol   18092327 

Die Packung enthält Folgendes:

  • 1 Flasche Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.)
  • 1 Schnelltest THC
  • 1 Phiole Verdünnungs­puffer (0,6 ml Lösungs­mittel)
  • 1 Eppendorfer Hütchen
  • 1 Einmal­pipette
  • 1 Anleitung Identitäts­prüfung
 

Die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml enthält Folgendes:

  • Dronabinol API, DAC
  • Palmitoylascorbin­säure­haltige Mittel­kettige Triglyceride NRF S.45.
 

Vorschlag für die Taxierung der Rezeptur „Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/mL (NRF 22.8.)“

Wie wird taxiert?

Zum Thema Abrechnung äußerten sich bereits Apotheker­verbände sowie ABDATA. Danach soll beim Einsatz der Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) nach § 4 der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung abge­rechnet werden. Da die Anlage 10 der Hilfs­taxe keine spezifische Regelung für Dronabinol in unver­ändertem Zustand vor­sieht, wird das entsprechende Sonder­kenn­zeichen 06460702 (Abrechnung von Rezeptur­substanzen in unge­mischter Form nach Ziffer 4.4) empfohlen. Denken Sie daran, dass Sie auch bei diesem Sonder­kenn­zeichen seit dem 1. Juli verpflichtet sind, die Rezepte mit einem Hash-Code zu bedrucken und Z-Daten zu erzeugen.

Der Bayerische Apotheker­verband e.V. informiert in einem Schreiben im Auftrag der Bundes­ebene:
„Als Ergebnis teilt die Bundes­ebene mit: Grund­lage für die Aus­wahl des abzu­gebenden Arznei­mittels ist eine eindeutige Verordnung (§ 7 Abs. 1 und 3 Rahmen­vertrag). Es muss für die Apotheke eindeutig klar sein, welches Mittel der Patient bekommen soll. Dies ist unab­hängig vom Herstellungs­weg. Es kann keinen Unterschied machen, ob die Apotheke selbst nach NRF 22.8. her­stellt oder die ‚fertige‘ Lösung umfüllt. Das an den Patienten abgegebene Rezeptur­arznei­mittel ist in beiden Fällen dasselbe und entspricht der Verordnung. Die Apotheke kann also zwischen beiden Heran­gehens­weisen wählen.“
(Quelle: BAV-Aktuell 94/2022, 13. Juli 2022, Seite 2/3)

» Genaue Informationen finden Sie hier (PDF)

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ABRECHNUNG

Nicht verschreibungspflichtige Rezepturen – wie viel darf ich berechnen?

Ob Aluminiumdeodorants oder der Lippenbalsam aus reinem Bienenwachs mit Mandelöl – auch nicht verschreibungspflichtige Rezepturen gehören zum Apothekenalltag und erfreuen sich dank Social Media derzeit gesteigertem Interesse. Aber wie viel darf die Apotheke dafür berechnen? Ist man auch hier an den nach Hilfstaxe berechneten Verkaufspreis gebunden?

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REZEPTUR

Lippenbalsam aus der Apotheke

Ausgangsstoffe (für 2 kleine Kruken):

  • 2 TL Honig
  • 2 TL Bienenwachs
  • 3 TL Mandelöl
  • 5 Tropfen ätherisches Rosenöl

Herstellung:

  • Mandelöl im Wasserbad erhitzen
  • Bienenwachs hinzugeben und schmelzen lassen
  • Bei mittlerer Hitze Rosenöl und Honig unter Rühren hinzufügen
  • In die Kruken füllen und erkalten lassen

Achten Sie darauf, dass eine geschmeidige Konsistenz entsteht. Sollte der Balsam zu fest werden, kann zusätzliches Mandelöl vorsichtig untergerührt werden. Ist die Konsistenz zu flüssig, geben Sie einfach noch etwas Bienenwachs hinzu.

REZEPTUR UND RETAX

Lieferengpass – Tipps zur Herstellung von Ibuprofen-Fiebersäften

Zurzeit fragen sich Apotheken wahrscheinlich täglich, ob ihre bestellten Ibuprofen-Fiebersäfte wohl ankommen oder ob sie wieder einmal leer ausgehen. Nichtverfügbarkeiten und Lieferprobleme sind für Apotheken leider nichts Neues. Wenn jedoch essenzielle Arzneimittel wie Ibuprofen-Fiebersäfte ausfallen, kann das weitreichende Folgen für die Patientenversorgung haben, in diesem Fall für die Versorgung unserer jüngsten Erdenbürger. Tipps für die Herstellung und Abrechnung bekommen Sie hier und in der neuen DAP Arbeitshilfe.

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Robert Kneschke – stock.adobe.com

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