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KW 40 Mittwoch, 5. Oktober 2022
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FRAGE AN DAS DAP-TEAM
Wie müssen Dosierungen auf Rezepturverordnungen angegeben werden?
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Wir haben eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten über Rezepturen. Laut unseren Informationen darf man „laut ärztlicher Anweisung“ ergänzen. Nun ist uns zugetragen worden, dass auf Rezepturen immer die genaue Dosierung, z. B. „2 x täglich“, ergänzt werden muss. Stimmt das? Oder können wir weiterhin „laut ärztlicher Anweisung“ ergänzen?
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contrastwerkstatt – stock.adobe.com
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REZEPTURWISSEN
Rezeptur nicht plausibel: Muss die Apotheke der ärztlichen Verordnung folgen?
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Seit 2012 müssen Apotheken laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine Plausibilitätsprüfung durchführen, bevor sie eine Rezeptur herstellen. Im Rahmen dieser Prüfung wird die Rezeptur zunächst unter pharmazeutischen Gesichtspunkten beurteilt. Kommt die Apotheke zu dem Entschluss, dass die Rezeptur nicht plausibel ist, so muss sie mit dem Arzt Rücksprache halten. Doch was ist, wenn der Arzt jegliche Änderungsvorschläge bzw. Anpassungen verweigert oder sich gar ganz einer Kommunikation entzieht? Reicht es aus, wenn der Arzt eine schriftliche Bestätigung erteilt, dass die Rezeptur dennoch hergestellt werden soll?
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Anzeige
Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) von Caelo
Verwendung und Abrechnung
Wann nutzt die Apotheke die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml von Caelo?
Für die Herstellung der NRF-Rezeptur „Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/mL (NRF 22.8.)“ kann die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) alternativ zur Spritze mit Dronabinol, API eingesetzt werden.
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Vorteile:
- Unkompliziertes Herstellungsverfahren
- Kein Föhnen mehr nötig
- Kein Stress mehr mit Oxidation des Dronabinols
- Kein anstrengendes exaktes Einwiegen des Wirkstoffes
- Kein langwieriges Lösen der Palmitoylascorbinsäure in den Mittelkettigen Triglyceriden
- Entspanntes Herstellen einer Betäubungsmittelrezeptur
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Abb.: Dronabinol-Lösung 25 mg/ml für NRF 22.8. mit Identifikations-Kit – Rezepturarzneimittel
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Folgende Packungsgrößen sind erhältlich:
Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) + Identifikations-Kit – Rezepturarzneimittel
| Größe |
PZN |
| 10 ml | enthält 250 mg Dronabinol |
18092296 |
| 20 ml | enthält 500 mg Dronabinol |
18092304 |
| 40 ml | enthält 1 g Dronabinol |
18092310 |
| 200 ml | enthält 5 g Dronabinol |
18092327 |
Die Packung enthält Folgendes:
- 1 Flasche Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.)
- 1 Schnelltest THC
- 1 Phiole Verdünnungspuffer (0,6 ml Lösungsmittel)
- 1 Eppendorfer Hütchen
- 1 Einmalpipette
- 1 Anleitung Identitätsprüfung
Die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml enthält Folgendes:
- Dronabinol API, DAC
- Palmitoylascorbinsäurehaltige Mittelkettige Triglyceride NRF S.45.
Vorschlag für die Taxierung der Rezeptur „Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/mL (NRF 22.8.)“
Wie wird taxiert?
Zum Thema Abrechnung äußerten sich bereits Apothekerverbände sowie ABDATA. Danach soll beim Einsatz der Dronabinol-Lösung 25 mg/ml (für NRF 22.8.) nach § 4 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet werden. Da die Anlage 10 der Hilfstaxe keine spezifische Regelung für Dronabinol in unverändertem Zustand vorsieht, wird das entsprechende Sonderkennzeichen 06460702 (Abrechnung von Rezeptursubstanzen in ungemischter Form nach Ziffer 4.4) empfohlen. Denken Sie daran, dass Sie auch bei diesem Sonderkennzeichen seit dem 1. Juli verpflichtet sind, die Rezepte mit einem Hash-Code zu bedrucken und Z-Daten zu erzeugen.
Der Bayerische Apothekerverband e.V. informiert in einem Schreiben im Auftrag der Bundesebene:
„Als Ergebnis teilt die Bundesebene mit: Grundlage für die Auswahl des abzugebenden Arzneimittels ist eine eindeutige Verordnung (§ 7 Abs. 1 und 3 Rahmenvertrag). Es muss für die Apotheke eindeutig klar sein, welches Mittel der Patient bekommen soll. Dies ist unabhängig vom Herstellungsweg. Es kann keinen Unterschied machen, ob die Apotheke selbst nach NRF 22.8. herstellt oder die ‚fertige‘ Lösung umfüllt. Das an den Patienten abgegebene Rezepturarzneimittel ist in beiden Fällen dasselbe und entspricht der Verordnung. Die Apotheke kann also zwischen beiden Herangehensweisen wählen.“
(Quelle: BAV-Aktuell 94/2022, 13. Juli 2022, Seite 2/3)
» Genaue Informationen finden Sie hier (PDF)
Einfach, schnell und sicher! Mit Caelo!
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ABRECHNUNG
Nicht verschreibungspflichtige Rezepturen – wie viel darf ich berechnen?
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Ob Aluminiumdeodorants oder der Lippenbalsam aus reinem Bienenwachs mit Mandelöl – auch nicht verschreibungspflichtige Rezepturen gehören zum Apothekenalltag und erfreuen sich dank Social Media derzeit gesteigertem Interesse. Aber wie viel darf die Apotheke dafür berechnen? Ist man auch hier an den nach Hilfstaxe berechneten Verkaufspreis gebunden?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Liv Friis-larsen – stock.adobe.com
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REZEPTUR
Lippenbalsam aus der Apotheke
Ausgangsstoffe (für 2 kleine Kruken):
- 2 TL Honig
- 2 TL Bienenwachs
- 3 TL Mandelöl
- 5 Tropfen ätherisches Rosenöl
Herstellung:
- Mandelöl im Wasserbad erhitzen
- Bienenwachs hinzugeben und schmelzen lassen
- Bei mittlerer Hitze Rosenöl und Honig unter Rühren hinzufügen
- In die Kruken füllen und erkalten lassen
Achten Sie darauf, dass eine geschmeidige Konsistenz entsteht. Sollte der Balsam zu fest werden, kann zusätzliches Mandelöl vorsichtig untergerührt werden. Ist die Konsistenz zu flüssig, geben Sie einfach noch etwas Bienenwachs hinzu.
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REZEPTUR UND RETAX
Lieferengpass – Tipps zur Herstellung von Ibuprofen-Fiebersäften
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Zurzeit fragen sich Apotheken wahrscheinlich täglich, ob ihre bestellten Ibuprofen-Fiebersäfte wohl ankommen oder ob sie wieder einmal leer ausgehen. Nichtverfügbarkeiten und Lieferprobleme sind für Apotheken leider nichts Neues. Wenn jedoch essenzielle Arzneimittel wie Ibuprofen-Fiebersäfte ausfallen, kann das weitreichende Folgen für die Patientenversorgung haben, in diesem Fall für die Versorgung unserer jüngsten Erdenbürger. Tipps für die Herstellung und Abrechnung bekommen Sie hier und in der neuen DAP Arbeitshilfe.
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Robert Kneschke – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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