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KW 31 Freitag, 5. August 2022
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KLICK DER WOCHE
Digitalisierung in der Apotheke
Faxt du noch oder automatisierst du schon?
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Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) bietet eine digitale Betriebserlaubnis an. Angesichts des Wachstums im Direktgeschäft und einer steigenden Anzahl an Partnern im Apothekenmarkt ist das eine attraktive Lösung. Frank Weißenfeldt von der ARZ Darmstadt Gruppe und NGDA-Geschäftsführer Christian Krüger geben einen Überblick.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)
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Bits and Splits – stock.adobe.com
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Bildquelle: AbbVie
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Neue Zulassung für RINVOQ®
NEU! RINVOQ® (Upadacitinib) ist jetzt auch zugelassen für die Behandlung der mittelschweren bis schweren, aktiven Colitis ulcerosa (CU)a. Der selektive und reversible JAK-Inhibitor1 ist zusätzlich zu den bekannten 15 mg und 30 mg, zur CU-Behandlung auch in einer 45-mg-Dosierung erhältlich. Lauer-Taxe-Listung ab 15.08.22.
» Mehr zur Anwendung
» Pflichttext (PDF)
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a RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven Colitis ulcerosa bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend
angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.1
1 Danese und Vermeire et al. Lancet 2022; 399(10341): 2113; doi:10.1016/S0140-6736(22)00581-5
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Anzeige
Ab sofort: Foster® Dosieraerosol im neuen Design
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Das Foster® Dosieraerosol wird ab sofort in einer neuen Verpackung ausgeliefert. Sowohl Foster® 100/6 μg als auch 200/6 μg Dosieraerosol erscheinen im modernen Look.
Inhalt und Anwendung des Dosieraerosols bleiben unverändert – für die gewohnte Foster®-Therapie.
» Pflichttext
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© CHIESI GmbH
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Neue DAP Beratungskarte
Die DAP Beratungskarten fassen zu vielen verschiedenen Präparaten die wichtigsten Informationen zur Beratung zusammen, z. B. Informationen zu Wirkstoff, Anwendungsart und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschiedenen Beratungskarten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie ist mit Mehrkosten umzugehen, wenn es keine Rabattverträge, aber auch keine günstigen Alternativen gibt?
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Wir haben eine Rückfrage zur Abgabe von Zostex. Für den Wirkstoff gibt es ja seit einiger Zeit einen Festbetrag. Im Moment ist nur das Originalpräparat lieferbar, kein Generikum. Wenn das Medikament jetzt verordnet wird, kann nur Zostex abgegeben werden, mit einer sehr hohen Aufzahlung. Bei einem aktuell vorliegenden Rezept gibt es keinen Rabattvertrag, wenn man jedoch die Nichtverfügbarkeit 2 wählt, so kann man das Präparat zu der „normalen“ Zuzahlung von 8,88 € abgeben.
Ist dieses Vorgehen zulässig? Der Patient kann ja nicht dafür bestraft werden, dass die Generika nicht lieferbar sind.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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