Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 10
Freitag, 11. März 2022

KLICK DER WOCHE

Hohe Preise, wenig Nutzen:

GKV fordert Reformierung gesetzlicher Rahmenbedingungen von DiGA

Seit Oktober 2020 werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dabei handelt es sich um ausgewählte Gesundheits-Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft und nach erfolgreicher Prüfung als Medizinprodukt zertifiziert werden. Gedacht als sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Therapie, soll die App sowohl Nutzer als auch Ärzte unterstützen. Der GKV-Spitzenverband fordert nun eine Reformierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Grund dafür ist das Ausbleiben der erwarteten positiven Effekte für die Nutzer.

MQ-Illustrations – stock.adobe.com

» Lesen Sie hier weiter

APOTHEKER OHNE GRENZEN INFORMIERT

Spenden sammeln für die Ukraine

Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen zur Unter­stützung in der Ukraine. Das Team von Apotheker ohne Grenzen ist beein­druckt vom Engagement und der Hilfs­bereitschaft in der Bevölkerung und sagt schon jetzt DANKE für die vielen Spenden, mit denen wir der Bevölkerung in der Ukraine gezielt helfen können.

An alle Apotheken: Wir haben für unsere SPENDEN­DOSEN neue Bilder zur Unter­stützung für die Ukraine entworfen. Bei Interesse könnt ihr eine E-Mail schreiben an info@apotheker-ohne-grenzen.de. Wir schicken euch dann für eure Spenden­dosen eine PDF-Datei mit den neuen Bildern zum Selbstausdrucken zu. Natürlich können wir an interes­sierte Apotheken auch noch Spenden­dosen verschicken.

» www.apotheker-ohne-grenzen.de

Bildquelle: Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V.

PS: Spendet gern auch eure gesammelten DAPs-Punkte an Apotheker ohne Grenzen e.V.

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 67

Arzneitherapie bei älteren Menschen

PRISCUS- und FORTA-Liste: potenziell inadäquate Medikation aufdecken und anpassen

Nach wie vor sterben in Deutschland mehr Menschen an den Folgen einer Arzneimitteltherapie als im Straßenverkehr.1 Bei älteren Menschen treten unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und die damit verbundenen Komplikationen besonders häufig auf.2, 3 Warum ist das so und ab wann gilt eine Person eigentlich als „alt“? Mehr dazu und wie auch Sie einen Beitrag zu einer sicheren Arzneitherapie leisten können, erfahren Sie in einem Artikel aus dem aktuellen DAP Dialog.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 67 (PDF)

1 Jaehde, U. Arzneimitteltherapiesicherheit als gemeinsame Herausforderung. DAZ.online 2015; 05. Verfügbar unter: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de, letzter Zugriff: 24. Januar 2022
2 Kassenärztliche Bundesvereinigung: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Verfügbar unter: https://www.kbv.de, letzter Zugriff: 21. Januar 2022
3 Jaehde U, Thürmann PA. Arzneimitteltherapiesicherheit in Alten- und Pflegeheimen. ZEFQ 2012; 106: 712–716

Neue Festbeträge zum 01.04.2022

Festbetrags-Checkplus

Zum 1. April 2022 treten neue Festbeträge in Kraft, die Ihnen als DAP-Premium-Abonnent ab sofort Wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können Sie alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN einsehen, sich eine individuelle Liste erstellen und für die Lagerprüfung und -bereinigung ausdrucken.

© DAP – DeutschesApothekenPortal

Für verschiedene Wirkstoffe werden in bestimmten Darreichungs­formen ab dem 01.04.2022 neue Festbeträge für fünf neue Fest­betrags­gruppen festgesetzt sowie 45 bestehende Fest­betrags­gruppen angepasst, darunter sind diesmal auch Hochpreiser bzw. teure Wirkstoffe. Nachfolgend ein paar Beispiele:

  • Tarceva
  • Famciclovir
  • Filgrastim
  • Lipegfilgrastim/Pegfilgrastim
  • Gefitinib
  • Levetiracetam
  • Linezolid
  • Voriconazol

Alle neuen/angepassten Wirkstoffe finden Sie im Festbetrags-Checkplus, so können Sie frühzeitig Lagerwertverlusten entgegensteuern.

Den Festbetrags-Checkplus können Sie ganz einfach über Ihren DAP-Premium-Account* nutzen.

» Zum Festbetrags-Checkplus

*Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 19,50 Euro an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir zwei identische Rezepte abrechnen?

Wir haben zwei identische Verordnungen für einen Patienten über „Vigantol 1000 I.E. 100 St.“ vorliegen, beide ausgestellt am selben Tag. Sind beide Rezepte abrechenbar?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com
Anzeige

APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

BiGaia® Tropfen enthalten das natürlich vorkommende Milchsäurebakterium L. reuteri DSM 17938, das ursprünglich aus der Muttermilch isoliert wurde. Die Tropfen können bereits ab der Geburt gegeben werden und sind gluten-, lactose- und milcheiweißfrei.

Welche Aussage zur Anwendung der Tropfen ist falsch?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

Quelle: DAP

» Weitere Informationen unter www.paedia.de/produkte/bigaia-tropfen/

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels