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KW 05 Freitag, 4. Februar 2022
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KLICK DER WOCHE
Neues Impfangebot in Apotheken – Kölner Apotheker Thomas Preis bezieht Stellung
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Ab Februar wird auch in den Apotheken geimpft. Bundestag und Bundesrat hatten Anfang Dezember 2021 ein überarbeitetes Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach können künftig neben den Ärzten auch Apotheker, Tierärzte sowie Zahnärzte und andere Fachärzte Impfungen gegen das Coronavirus anbieten.
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klavdiyav – stock.adobe.com
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ICHTHOLAN® – neue Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit von Ichthyol® gegen MRSA1
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MRSA-Infektionen sind eine häufige Ursache für Hautabszesse. Hier ist eine frühzeitige effektive Behandlung von entscheidender Bedeutung.
Nur ICHTHOLAN® – die meistverkaufte Zugsalbe2 – enthält dunkles Ichthyol®.
Jetzt konnte für dunkles Ichthyol® auch die antibakterielle Wirkung gegen Methicillin-resistente Staphylococcus-aureus-Stämme (MRSA) belegt werden.
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Quelle: ICHTHYOL-GESELLSCHAFT
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Weitere Informationen finden Sie unter www.ichtholan.de oder beim WebiNoon® am 10.02.2022 bei AZERTA® unter www.azerta.de/webinoon.
1 Sethmann A. Update zur antibiotischen Behandlung unkomplizierter Hautabszesse. Evid Self Med 2022;2:220036. Epub 2022 Jan 31.
2 INSIGHT Health: Apothekenabverkauf Offizin, nach Absatz und Umsatz, Stand Juni 2021
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Neue DAP Beratungskarten
Die DAP Beratungskarten fassen zu vielen verschiedenen OTC-Präparaten die wichtigsten Informationen zur Beratung zusammen, z. B. Informationen zu Wirkstoff, Anwendungsart und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschiedenen Beratungskarten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!
Neu erschienen im DAP Dialog 66:
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Hash-Code-Bedruckung Rezepturen
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Ursprünglich war die Hash-Code-Bedruckung von Rezepturen ab dem 1. Januar 2022 geplant. Da es aber bei der Umsetzung vor allem auf Seiten der Softwarehäuser noch Probleme gab, hat man sich auf eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 geeinigt. Verpflichtend kommt dann die Hash-Code-Bedruckung erst ab dem 01.07.2022 auf die Apotheken zu.
Damit dann auch alles klappt, sollten Apothekenmitarbeiter die Bedruckung soweit möglich schon jetzt üben und nutzen.
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momius – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Können wir bei einer bezüglich der Menge nicht eindeutigen Verordnung das entsprechende Rabattarzneimittel abgeben?
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Uns liegt ein Rezept über „Tonotec 10/5 HKP N3“ vor.
Tonotec hat keine N3-Normierung, somit gehen wir von einer unklaren Verordnung aus und würden nach Rücksprache mit dem Arzt die Menge ergänzen und abzeichnen. Allerdings haben wir überlegt, ob wir uns die Rücksprache vielleicht ersparen können und das Rabattarzneimittel Ramidipin in gleicher Stärke abgeben könnten, welches eine N3 hat. Was meinen Sie?
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nmann77 – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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