KW 35
Freitag, 3. September 2021

KLICK DER WOCHE

DAP Arbeitshilfen in der Warenwirtschaft auf PZN-Basis – jetzt gebührenfreien Testmonat für DAP Retax-Arbeitshilfen sichern!

Der zum Deutschen Apotheker Verlag gehörende Dienstleister DAP Networks GmbH als Betreiber des DeutschenApothekenPortals (DAP) und das Apothekenwarenwirtschaftssystem aposoft kooperieren und bringen Arzneimittelabgabeinformationen in die Apotheke, und zwar direkt an den POS. Im ersten Schritt der Zusammenarbeit stellten die Partner das Modul DAP Premium in aposoft dar. Seit September präsentieren die Partner nun eine einmalige Informationsfunktion direkt in der Warenwirtschaft.

Vielfach bereitet die Rezeptbelieferung in der Apotheke Probleme, gerade wenn es sich um Verordnungen über Original-/Importarzneimittel, Biologicals, Betäubungsmittel oder Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste handelt. Kunden von aposoft, die gleichzeitig den Onlineservice Mein DAP des DeutschenApothekenPortal nutzen, haben seit September die Möglichkeit, Arbeitshilfen des DAP auf PZN-Basis kostenfrei abzurufen. Die Arbeitshilfen, die meist in Form eines Fließschemas aufgebaut sind, listen verschiedene Abgabefälle auf, sodass das Apothekenteam entsprechend dem vorliegenden Rezept eine Abgabeentscheidung treffen kann. Bisher wurden u. a. Arbeitshilfen zu den Themen Biologicals, BtM, T-Rezept, Original/Import und Pharmazeutische Bedenken mit den entsprechenden PZN verknüpft.

Der Vorteil der Verschmelzung des Onlineservice Mein DAP mit dem Apothekenwarenwirtschaftssystem aposoft besteht darin, dass die Apothekenmitarbeiter als Anwender nicht zwischen verschiedenen EDV-Systemen hin und her wechseln müssen, sondern alle Information auf einen Blick am HV einsehen können.

Genau diese Funktionalität bringt die Integration von Mein DAP in das Warenwirtschaftssystem aposoft von der Firma PRISMA Datensysteme. Sobald der Anwender einmal bei Mein DAP registriert ist und sein aposoft-Konto mit dem Mein-DAP-Konto verknüpft hat, gelangt er mit einem Klick von der eingegebenen PZN in aposoft direkt auf die jeweilige Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals.

Was ist Mein DAP?

Die Registrierung bei Mein DAP ist kostenlos und ermöglicht den Zugriff auf den PZN-Checkplus, Entlassrezept-Checkplus sowie die Datenbank zu verordnungsfähigen Medizinprodukten. Außerdem können Apotheken an DAP Fortbildungen teilnehmen und mit der Teilnahme DAPs-Punkte sammeln, die später gegen Gutscheine (z. B. Amazon) eingetauscht werden können. Mit einem Mein-DAP-Konto können Apothekenmitarbeiter die zahlreichen Services nutzen und sich so den Arbeitsalltag erleichtern.

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Adrenalin-Autoinjektion bei anaphylaktischem Schock

Ein anaphylaktischer Schock ist die schwerste Reaktion des Immunsystems auf ein Allergen. Wie deutet man die ersten Anzeichen dieser lebensbedrohlichen Reaktion und wie kann die Gefahr mithilfe eines Anaphylaxie-Sets abgewendet werden?

» In diesem E-Learning erfahren Sie mehr

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DAP BAROMETER

Verfügbarkeit von Shingrix®

Lieferengpässe bei Impfstoffen sind eine Heraus­forderung für Sie und Ihre Kunden. Seit Januar ist Shingrix® breit verfügbar. Ziel ist, die Versorgungs­lage für Sie dauer­haft zu optimieren.

Nehmen Sie 1 x wöchentlich am DAP Barometer teil!

© GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Konnte Ihr Großhandel in den letzten 7 Tagen Ihren Bedarf an Shingrix® (1er und 10er) komplett bedienen?

Ja



» Pflichttext Shingrix® (PDF)

Neu! DAP Impf-Newsletter

Das Thema Impfen hat in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen. Mehr denn je wurden Fragen zu Auffrisch­impfungen, Verträg­lichkeit und Impf­ab­ständen gestellt. Welche STIKO-Empfehlungen gibt es? Welche Impf­stoffe sind auf dem Markt und wie unter­scheiden sie sich? Was ist bei der Abgabe zu beachten? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert der neue DAP Impf-News­letter, der ab Herbst 2021 erscheinen soll.

Für die DAP Newsletter müssen Sie sich mit DocCheck anmelden oder auf dem DeutschenApothekenPortal registrieren.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf Microlax für einen Erwachsenen zulasten einer GKV abgegeben werden?

Wir haben ein GKV-Rezept für einen Erwachsenen über Microlax (PZN 09651609) vorliegen, Krankenkasse ist die Knappschaft (103505006). Auf dem Rezept steht explizit, dass es sich um eine Medikation zu einer BtM-Medikation handelt.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, oder muss der Patient die Kosten komplett selbst tragen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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