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KW 30
Freitag, 30. Juli 2021

KLICK DER WOCHE

Neue S3-Leitlinie

„Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“

Das Leitlinien­programm Onkologie hat unter Feder­führung der Deutschen Krebs­gesell­schaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburts­hilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Radio­onkologie (DEGRO) die S3-Leitlinie „Komplementär­medizin in der Behandlung von onkologischen Patienten“ erarbeitet. Es wurden 155 Empfehlungen bzw. Statements formuliert, die nicht nur Onkologen, sondern allen Haus- und Fach­ärzten, die Krebs­betroffene begleiten und behandeln, wichtige Empfehlungen und Informationen zur vorliegenden Evidenz bieten.

Rattana.R – stock.adobe.com

In der S3-Leitlinie werden die wichtigsten zur komplementären und alternativen Medizin zählenden Methoden, Verfahren und Substanzen, die aktuell in Deutschland von Patienten genutzt bzw. ihnen angeboten werden, nach den Kriterien der evidenz­basierten Medizin bewertet.

Damit soll für alle in der Onkologie Tätigen (Ärzte, Pflegekräfte, Psychologen und andere Berufs­gruppen, wie z. B. das Apotheken­personal) ein präzises Nach­schlage­werk geschaffen werden, das es ermöglicht, Fragen von Krebs­betrof­fenen evidenz­basiert zu beantworten und ggf. aktiv Empfehlungen auszusprechen bzw. von konkreten Maßnahmen und Verfahren abzuraten.

» Hier geht es zur neuen S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“

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Faktoren für ein erfülltes Leben – Fortbildung zum Thema Hämophilie

In Deutschland leben ca. 5.000 Menschen mit Hämophilie, umgangssprachlich auch als Bluterkrankheit bezeichnet. Diese seltene Krankheit wird durch Mangel, Fehlen oder Inaktivierung von einem oder mehreren Gerinnungsfaktoren verursacht. In der Vergangenheit wurden die Patienten direkt durch spezialisierte Hämophiliezentren mit den benötigten Faktorpräparaten versorgt. Seit September 2020 läuft der Vertrieb nun, wie bei anderen Arzneimitteln auch, über die Apotheke.

© Novo Nordisk

Dreiteilige Fortbildung zum Thema Hämophilie

Hämophiliepatienten profitieren von Ansprechpartnern, die sich mit der Erkrankung und den aktuellen Behandlungsoptionen auskennen. Die Novo Nordisk Pharma GmbH möchte Apotheker mit der folgenden Fortbildung unterstützen, Hämophiliepatienten bestmöglich zu versorgen.

In insgesamt drei Teilen wird vermittelt, wie die Blutgerinnung funktioniert und welche unterschiedlichen Gerinnungsstörungen auftreten können. Außerdem werden Ihnen die unterschiedlichen Faktorpräparate vorgestellt. Zum Abschluss erhalten Sie hilfreiche Tipps für den Apothekenalltag und die Beratung von Patienten mit Hämophilie.

Blutgerinnung, Gerinnungsstörungen und Therapie

Im Mittelpunkt des ersten Teils der Fortbildung stehen die Blutgerinnung sowie die damit verbundenen Krankheitsbilder und deren Therapie.

Jede erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung wird mit einem DAP-Zertifikat und 100 DAPs belohnt (kostenlose Registrierung erforderlich).

» Zur Fortbildung

» Zur Website haemcare.de, auf der Sie weitere Informationen und Services finden

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APOTHEKEN-FAVORITEN­STUDIE 2021

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­wochen­ende gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durchgeführt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apotheken­inhaber(in) oder Leiter(in) einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn 2 Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Halbpension für 2 Personen im Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Hubertus Hotel Lech am Arlberg

» Hier geht es zur Favoritenstudie 2021

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 63

Stückelung, Teilmengenabgabe, Wirtschaftlichkeitsgebot

Was gilt nach aktuellem Rahmenvertrag?

Bis der aktuelle Rahmen­vertrag im Juli 2019 in Kraft trat, beschäftigte Apotheken bei der Rezept­belieferung regel­mäßig die Frage, was bei Verordnung mehrerer Packungen abzu­geben ist. Hier gab es große Unsicher­heiten – und Retax­fallen. Viele dieser Unsicher­heiten konnten mit dem neuen Rahmen­vertrag ausgeräumt werden, doch es bleiben offene Fragen. Zusätzlich ergeben sich durch die aktuellen Corona-Sonder­regelungen neue Frage­stellungen. Der Schwerpunkt­beitrag des aktuellen Dialogs gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 63 (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen Dronabinolsets abgerechnet werden?

Wir haben ein BtM-Rezept über „Dronabinol Tropfen 25 mg/ml, 50 ml, NRF 22.8.“ erhalten. Wir haben mehrere Artikel gelesen, wie die Tropfen taxiert werden sollen. Wir sind uns unsicher, ob wir das Dronabinolset abrechnen dürfen oder nicht.
Wir haben zwei Dronabinolsets mit 1.000 mg und 250 mg Dronabinol für die Rezeptur angefertigt, weil für die Rezeptur 1.250 mg Dronabinol erforderlich sind.

Wie rechnen wir jetzt diese Rezeptur ab mit den beiden Dronabinolsets?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com
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