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KW 24
Freitag, 18. Juni 2021

KLICK DER WOCHE

Impfzertifikat und Versicherung – Vorsicht beim Kleingedruckten!

Von den Verbänden wurde zu Recht darauf hinge­wiesen, die Versicherungen zu informieren, sofern Ihre Apotheke Nachträge von Impf­bescheinigungen in Impf­pässe bzw. die Erstellung von digitalen Impf­zertifikaten vor­nimmt.

Hier steckt wie so oft der Teufel im Detail: Zahlreiche Versicherungen bestätigen zwar den Versicherungs­schutz für Personen- und Sach­schäden, die aus dieser Tätigkeit resultieren, allerdings tragen Apotheken auch ein Risiko im Bereich der reinen Vermögens­schäden.

Bihlmayer Fotografie – stock.adobe.com

Ein Beispiel: Durch einen versehentlichen Zahlendreher in der Apotheke weist das digitale Impf­zertifikat eine falsche zeitliche Gültigkeit aus und ein Kunde kann durch das Verschulden der Apotheke seine Reise nicht antreten.

Diese reinen Vermögens­schäden sind in der Regel nicht Inhalt von Betriebs­haft­pflicht­versicherungen und bedürfen einer expliziten Erweiterung des Vertrages.

Die PharmAssec GmbH Apotheken Assecuranz als Spezialanbieter für Apotheken­versicherungen hat daher als eine der ersten Versicherungen reagiert und für ihre Kunden einen beitrags­freien Versicherungs­schutz für die beschriebenen Vermögens­schäden bis zu 1.500 EUR je Schaden­fall und Versicherungs­jahr in alle Verträge einge­schlossen.

Wir empfehlen die Überprüfung Ihres Versicherungs­schutzes auf dieses relevante Detail.

» Lesen Sie hier mehr

Oder kontaktieren Sie die Absicherungs­experten unter:

PharmAssec GmbH
73230 Kirchheim unter Teck
Paradiesstraße 1
Tel: 07021/97097-70
info@pharmassec.de

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Servicematerialien von LifeScan zur Diabetesberatung

Die Apotheke ist eine wichtige Anlauf­stelle für Menschen mit Diabetes. Die LifeScan Deutschland GmbH bietet Apotheken kostenlos Materialien wie Produkt­infor­ma­tionen, Videos und Bestell­möglichkeiten an, die Sie bei der Beratung zu Diabetes und der Bevor­ratung unter­stützen.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 62

Impfstoffe

Welche Impfungen erstattungsfähig sind

Bei Rezepten, auf denen Impf­stoffe verordnet sind, kann es schnell zu Unsicherheiten kommen. Ist die Einzel­ver­ordnung zulasten einer Kasse möglich? Impfstoffe, die unter den gesetzlichen Erstat­tungs­anspruch fallen, werden in der Regel über den Sprech­stunden­bedarf bezogen. In manchen Fällen ist jedoch eine Einzel­verordnung auf den Namen des Patienten notwendig – entweder auf Muster-16- oder Privatrezept. Lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs mehr zu diesem Thema.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 62 (PDF)

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Auch in stressigen Zeiten informiert bleiben

Fehlt Ihnen die Zeit, sich stetig über alle möglichen Produkte auf dem Laufenden zu halten? Der neue OptiFibre®-Wissensbereich hilft Ihnen dabei! Frischen Sie Ihr Wissen auf, lernen Sie Neues oder fordern Sie weitere, ausführliche Infomaterialien an!

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» Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie OptiFibre® helfen kann, besuchen Sie die OptiFibre®-Website.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Halbe Tabletten als Dosierung angegeben – Rabatt-AM nicht teilbar: Was ist zu tun?

Seit die Dosierung Pflichtangabe auf Rezepten ist, stolpern wir immer mal wieder über die Angabe, dass halbe Tabletten eingenommen werden sollen. Oft verordnet der Arzt ein Präparat, das laut Angaben der Taxe gar nicht teilbar ist, bzw. ein Rabattartikel ist nicht teilbar.

Wie sollten wir dann vorgehen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com
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