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KW 05 Freitag, 5. Februar 2021
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KLICK DER WOCHE
Kooperation DAP und PharmAssec
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Jetzt Gratismonat bei DAP Premium sichern!
Seit Februar 2021 kooperieren das DeutscheApothekenPortal und der Assekuradeur PharmAssec GmbH aus Kirchheim an der Teck und verbinden damit die Sicherheit bei der Arzneimittelabgabe mit dem umfassenden Schutz durch eine Allrisk-Versicherung. Der Vorteil der Verschmelzung von DAP Premium mit dem Apothekenversicherer besteht darin, dass nun jede Arzneimittelabgabe über die DAP-Premium-Services überprüft werden kann und Sie bei einem Retax-Versicherungsfall 500 Euro sparen können.
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DOC RABE Media – stock.adobe.com
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NEUE DAP ARBEITSHILFE
Arzneimittel-Warnhinweisverordnung
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Gemäß Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV) müssen alle flüssigen Zubereitungen zur oralen Einnahme, deren Ethanolgehalt in der Einzelgabe mindestens 0,05 g beträgt, einen Hinweis auf den Alkoholanteil enthalten. Dies gilt ebenso für Rezepturarzneimittel, die mit Ethanol hergestellt werden. Hintergrund ist, dass bestimmte Patientengruppen, z. B. Schwangere und Kinder, Alkohol meiden sollten. Welche Hinweise bei Rezepturarzneimitteln anzubringen sind, erfahren Sie in der DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel-Warnhinweisverordnung“.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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SERVICE
Schmerzen und Fieber bei Kindern
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Jetzt neue Beratungsmaterialien nutzen
In der kalten Jahreszeit häufen sich wieder Erkältungen und fieberhafte Infekte. Kinder sind häufig betroffen: Betrachtet man z. B. grippale Infekte, so sind Kinder bis zu 6- bis 10-mal jährlich betroffen, während es Erwachsene im Durchschnitt nur 2- bis 3-mal im Jahr trifft.1 Sollte eine analgetische bzw. fiebersenkende Behandlung indiziert sein, ist es bei den kleinen Patienten besonders wichtig, die entsprechenden Arzneimittel in einer kindgerechten Darreichungsform, vor allem aber in der richtigen Dosierung sowie in richtigen Dosierungsintervallen zu geben.
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drubig-photo – stock.adobe.com
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SERVICE
Jetzt Arztpraxen über vorrätige Influenza-Impfstoffe informieren
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Viele Apotheken haben aktuell noch Influenza-Impfstoffe der Saison 2020/2021 an Lager. Werden diese nicht verimpft, bleibt die Apotheke auf den Kosten sitzen. Mit der neuen DAP Arztinformation ist die schnelle und einfache Information umliegender Arztpraxen möglich.
» Arztinformation Influenza-Impfstoffe
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New Africa – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Sonder-PZN bei Cannabisblüten?
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Wir haben eine Frage zur Sonder-PZN bei Cannabisblüten. Folgende Verordnung haben wir vom Arzt erhalten:
„1 x Cannabisblüten Bedrocan 100 g ungemahlen, AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505)“
Mit welcher Sonder-PZN rechnen wir nun ab? Mit der 06460694, weil es sich um unverarbeitete Cannabisblüten handelt, oder mit der 06460665, weil die Blüten zur Inhalation verwendet werden?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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