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KW 18
Montag, 1. Mai 2017

MONATSFRAGE

© contrastwerkstatt / Fotolia

Sind Kosmetika zulasten der GKV erstattungsfähig?

Wir haben folgende Rezepturverordnung zulasten der AOK Bayern für ein 10-jähriges Kind erhalten: Excipial Lipolotio + 5 % Borretschöl ad 200,0 g

Excipial Lipolotio ist als Kosmetikum zugelassen und daher nicht erstattungsfähig. Kann die Rezeptur durch das Öl dann doch zulasten der Krankenkasse abgegeben werden?

» Zur Antwort

ARBEITSHILFE „TAXIEREN VON REZEPTUREN“

CAELO INFORMIERT

Neu & exklusiv: Inertgas Argon – für eine sichere Lagerung!

Bildquelle: Caelo

Durch das kontinuierliche Überschichten empfindlicher, oxidativ anfälliger Substanzen mit Inertgas Argon nach jeder Öffnung, wird bei richtiger und regelmäßiger Anwendung eine Haltbarkeit bis hin zur aufgedruckten Verwendbarkeitsfrist ermöglicht.

Durch die einfache Handhabung der Flasche und des Ventils, bietet Caelo nun exklusiv ein alltagstaugliches Hilfsmittel zur sicheren Lagerung besonders empfindlicher Ausgangsstoffe an.

Argon ist unter Normalbedingungen ein farb- und geruchloses Gas, weder brennbar noch explosiv und aufgrund seiner Dichte schwerer als die anderen Luftbestandteile. Wegen seiner günstigen physikalischen Eigenschaften eignet es sich also ideal als Schutzgas.

Mehr Informationen zum Inertgas Argon erhalten Sie im aktuellen Caelo Spezial zum Download unter www.caelo.de oder bei Caelo direkt info@caelo.de.

ARBEITSHILFE „RETAXVERMEIDUNG BEI REZEPTURVERORDNUNGEN“

DAP INFORMIERT

© Haramis Kalfar / Fotolia

Ab 1. Juli: Biozid-Isopropanol 70 % – schon bevorratet?

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Apotheken Isopropanol 70 % zur Flächen- und Händedesinfektion nur noch mit entsprechender Zulassung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herstellen und vermarkten.

Auch für den Eigenbedarf der Apotheke ist die Herstellung und Verwendung nur noch bis zum 1. Juli 2017 erlaubt. Danach sind nur noch der Einsatz und die Abgabe zugelassener Biozidprodukte erlaubt.

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AKTUALISIERT: ARBEITSHILFE „BEDENKLICHE REZEPTURARZNEIMITTEL“

SERVICE

© pixelfokus / Fotolia

SOS: Rezepturverordnung – Caelo und DAP bieten Soforthilfe!

Für Fragen rund um die Herstellung von Individualrezepturen können Sie sich von Montag bis Freitag von 09:00–12:00 und 16:00–18:00 Uhr an die Rezeptur-Hotline von Caelo wenden:
Tel. 02103 /4994 222.

Sind Sie sich über die Erstattung unsicher? Dann schicken Sie DAP eine E-Mail mit Ihrem Problem an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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