Inflectra™ und Remsima® dürfen in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden, da bei ihnen
Wirkstoff, Ausgangsstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind.1 Ist Inflectra™
rabattiert, kann es also, ausgehend von Verordnungen über eines der beiden Präparate ohne Aut-idem-Kreuz, abgegeben werden.1
Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abschlossen:
Aktuell sind ca. 90 % aller GKV-Versicherten erfasst.2
Service: Jeder Inflectra™-Packung von Pfizer liegen kostenfrei die passenden Infusionsfilter bei.
Weitere Informationen:
» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 30.09.2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, PZN 10315727, Stand: 01.04.2017.