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KW 30
Freitag, 24. Juli 2020

KLICK DER WOCHE

Neues Bulletin zur Arzneimittelsicherheit erschienen

BfArM (Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte) und PEI (Paul-Ehrlich-Institut) geben viermal im Jahr das Bulletin zur Arznei­mittel­sicherheit heraus. Berichtet wird über aktuelle Aspekte der Risiko­bewertung von Arznei­mitteln. Vor allem die Pharma­kovigilanz – also die kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Arznei­mittel­sicherheit vor und nach der Zulassung – spielt eine wichtige Rolle.

Die zweite Ausgabe 2020 des „Bulletin zur Arzneimittel­sicherheit – Informationen aus BfArM und PEI“ ist im Juni erschienen.

Abb.: bfarm.de

Die Themen der aktuellen Ausgabe lauten:

  • Editorial: Arzneimittel­sicherheit und medizinische Versorgung in Zeiten der COVID-19-Pandemie
  • Cyproteronacetat: Meningeom­risiko führt zu weiteren Anwendungs­einschränkungen
  • Risikofaktoren für Invagination bei Kindern unter einem Jahr mit Schwerpunkt Rotavirus­impfstoffe: retrospektive multizentrische gematchte Fall-Kontrolle-Studie
  • Der Risikomanagementplan: Neufokussierung durch die zweite Revision des Moduls V des EU-Leitfadens zur Guten Pharma­kovigilanz­praxis
  • Forschungsprojekt INA: Analyse differenzieller Gen- und Protein­expression zum In-vitro-Nachweis einer Arzneimittel­allergie
  • Meldungen aus BfArM und PEI
  • PRAC-Empfehlungen im Rahmen von EU-Referral-Verfahren – April bis Juni 2020
  • Neufassung des Wortlauts der Produkt­informationen – Auszüge aus den Empfehlungen des PRAC zu Signalen
  • Hinweise auf Rote-Hand-Briefe und Sicherheits­informationen

» Hier können Sie die aktuelle Ausgabe herunterladen (PDF)

DAP PREMIUM

Retaxierungs-Checkplus

Ist Ihre Retaxierung gerechtfertigt?

Wer kennt das nicht: Wenn die Retaxierung die Apo­theke erreicht, ist die Belieferung des Kassen­rezeptes in der Regel schon einige Monate her. Ob die Absetzung berechtigt ist, können Sie mithilfe des Retaxierungs-Checkplus überprüfen. Nach Eingabe der PZN, des Datums der Rezept­belieferung und der Krankenkasse bzw. des IK beantwortet der Service, ob für die eingegebene PZN ein Rabatt­vertrag bestand und ob es rabat­tierte Alternativen gab. Zusätzlich werden sowohl die Zuzahlung als auch Mehr­kosten zum Zeit­punkt der Abgabe angezeigt (Archiv ab April 2016). Der Rabatt­vertrags-Checkplus ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Pre­mium.

» Hier geht es zur Registrierung*

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Impfen in Apotheken

Die Modell­projekte zur Grippe­impfung in Apotheken nehmen langsam Form an, und auch Leit­linien und Schulungs­inhalte wurden zuletzt von der Bundes­apotheker­kammer verabschiedet. Die Impfung in der Apotheke wird somit auch in Deutschland Realität. In anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz, ist es bereits gängige Praxis, sich in Apotheken impfen zu lassen.

In unserer letzten Umfrage zum Impf­recht der Apotheker vom Mai 2018 hatten ca. 67 % Teilnehmer Vorbe­halte gegenüber einem Impf­recht für Apotheker. Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

momius – adobe.stock

Wie stehen Sie mittlerweile zur Grippeschutzimpfung in Apotheken?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kein Verweis auf § 27a – was dürfen wir abrechnen?

Folgendes Rezept zulasten der Techniker Kranken­kasse haben wir erhalten:
„Brevactid 5000 IE PLI N1 1 St. PZN 12352046“.

Dürfen wir dieses Rezept komplett zulasten der Kranken­kasse abrechnen, da ja kein Hinweis auf § 27a notiert ist?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

SERVICE

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carmakoma – stock.adobe.com

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