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KW 06
Freitag, 7. Februar 2020

SERVICE

Neue DAP Patienteninformation zu Lieferengpässen

Die Schlagworte Nichtverfügbarkeit und Liefer­eng­pass sind Apotheken­mitarbeitern leider vertraute Begriffe geworden. Ein Großteil des Aufwands und der Erklärungs­arbeit liegt dabei bei den Apotheken, die Patienten aufklären, Ärzte informieren und sich um alternative Abgabe­möglichkeiten bemühen. Um den Patienten die Hinter­gründe zu erläutern, haben wir einige Informationen zusammen­gestellt. Diese Patienten­information kann herunter­geladen, ausgedruckt und an die Patienten weiter­gegeben werden.

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SERVICE

Patienteninformation „Nebenwirkungen melden!“

Bei der Erfassung von unerwünschten Arzneimittel­wirkungen sind nicht nur Apotheker und Ärzte gefordert, sondern auch die Patienten selbst.

Die folgende Patienten­information enthält Fakten zur Meldung von Neben­wirkungen und außerdem die Adresse zur einfachen Direkt­meldung. Im Beratungs­gespräch kann diese Information direkt an den Patienten weiterge­geben werden.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Retaxfallen bei BtM-Rezepten: Hier ist genaues Hinschauen gefragt

BtM-Rezepte erfordern eine hohe Aufmerksamkeit. Zum einen muss sichergestellt sein, dass der Patient das richtige Arznei­mittel erhält und umfassend beraten wird, zum anderen sind spezielle Formalien zu beachten. Schon kleine Flüchtigkeits­fehler können zu Retaxationen führen. Deshalb ist es wichtig, den Blick zu schulen und die (häufig versteckten) Fall­stricke zu erkennen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Ist Ihnen die Dosierung bekannt?

Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit

Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N3 verordnet, aber nicht im Handel – was darf abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept über „Eslicarbazepin 800 mg N3“ erhalten. In der Taxe finden wir das zugehörige Präparat Zebinix nur in den Packungsgrößen N1 und N2.

Welche Packungsgröße dürfen wir abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

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