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KW 06 Freitag, 7. Februar 2020
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SERVICE
Neue DAP Patienteninformation zu Lieferengpässen
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Die Schlagworte Nichtverfügbarkeit und Lieferengpass sind Apothekenmitarbeitern leider vertraute Begriffe geworden. Ein Großteil des Aufwands und der Erklärungsarbeit liegt dabei bei den Apotheken, die Patienten aufklären, Ärzte informieren und sich um alternative Abgabemöglichkeiten bemühen. Um den Patienten die Hintergründe zu erläutern, haben wir einige Informationen zusammengestellt. Diese Patienteninformation kann heruntergeladen, ausgedruckt und an die Patienten weitergegeben werden.
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pixelmaxl – stock.adobe.com
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SERVICE
Patienteninformation „Nebenwirkungen melden!“
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Bei der Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind nicht nur Apotheker und Ärzte gefordert, sondern auch die Patienten selbst.
Die folgende Patienteninformation enthält Fakten zur Meldung von Nebenwirkungen und außerdem die Adresse zur einfachen Direktmeldung. Im Beratungsgespräch kann diese Information direkt an den Patienten weitergegeben werden.
» Hier geht es zum Download der Patienteninformation
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Retaxfallen bei BtM-Rezepten: Hier ist genaues Hinschauen gefragt
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BtM-Rezepte erfordern eine hohe Aufmerksamkeit. Zum einen muss sichergestellt sein, dass der Patient das richtige Arzneimittel erhält und umfassend beraten wird, zum anderen sind spezielle Formalien zu beachten. Schon kleine Flüchtigkeitsfehler können zu Retaxationen führen. Deshalb ist es wichtig, den Blick zu schulen und die (häufig versteckten) Fallstricke zu erkennen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Ist Ihnen die Dosierung bekannt?
Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit
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Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
N3 verordnet, aber nicht im Handel – was darf abgegeben werden?
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Wir haben ein Rezept über „Eslicarbazepin 800 mg N3“ erhalten. In der Taxe finden wir das zugehörige Präparat Zebinix nur in den Packungsgrößen N1 und N2.
Welche Packungsgröße dürfen wir abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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