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KW 47 Freitag, 25. November 2016
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Bildquelle: Shutterstock; Stokkete
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Tagesfrage
Sutent: Darf die 28er-Packung gegen die 30er-Packung ausgetauscht werden?
Uns liegt ein Rezept über „Plegridy Fertigpen 125 µg 6 St. N3“ vor.
Wir haben bei Kohlpharma bestellt, und zwar 3 x die 2er-Packung (PZN 11073114), vor allem um die Importquote zu erfüllen. Es ist kein anderer Import lieferbar.
Ist die Abgabe so zulässig?
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DAP YOUTUBE-KANAL
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Boehringer Ingelheim informiert:
Inhalationstherapie: Kein Austausch zwischen HandiHaler® und Respimat®
Im Rahmen der COPD- und Asthmatherapie kommen sowohl der HandiHaler® als auch der Respimat® zum Einsatz – bei beiden handelt es sich um Devices zur Inhalationstherapie.
Zu den im Handel befindlichen Arzneimitteln mit den genannten Devices zählen:
- Spiriva® HandiHaler® / Indikation: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
(» 1 x tägliche Anwendung (jede Kapsel insgesamt 2 x nacheinander inhalieren) zur gleichen Tageszeit)
- Spiriva® Respimat®/ Indikation: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Zusatzherapie bei Asthma*
(» 1 x tägliche Anwendung ( 2 Hübe nacheinander) zur gleichen Tageszeit)
Beide Arzneimittel enthalten den Wirkstoff Tiotropiumbromid – einen Acetylcholin-Antagonisten an den Muskarin-Rezeptoren der Lunge, der die bronchokonstriktorische Wirkung des Acetylcholin unterdrückt und damit eine verbesserte Lungenfunktion ermöglicht.
Kein Austausch bei der Rezeptbelieferung
Im Rahmen der Rezeptbelieferung kann die Frage aufkommen, ob die beiden Spiriva®-Präparate gegeneinander austauschbar sind, da sie u. a. den gleichen Wirkstoff enthalten und eine übereinstimmende Indikation (Behandlung der COPD) aufweisen.
Ein Austausch zwischen HandiHaler® und Respimat® ist nicht erlaubt!
Für einen Austausch müssen die Kriterien des § 4 (1) des Rahmenvertrages erfüllt sein:
- gleicher Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- identische Packungsgröße
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
Die beiden Arzneimittel stimmen aber nur in drei von fünf geforderten Kriterien überein, nämlich hinsichtlich Wirkstoff, ggf. Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet. Die Kriterien identische Wirkstärke (Tiotropium-Abgabe über HandiHaler®: 10 µg, Respimat®: 2,5 µg) und gleiche oder austauschbare Darreichungsform stimmen jedoch nicht überein.
Gleiche oder austauschbare Darreichungsform
Beide Arzneimittel sind mit unterschiedlichen Darreichungsformen im Handel: Der Spiriva® Respimat® ist mit der Darreichungsform „Inhalationslösung = INL“ gemeldet, der Spiriva® HandiHaler® hingegen mit der Darreichungsform „Hartkapsel mit Pulver zur Inhalation = HPI“. Es handelt sich demnach nicht um die gleichen Darreichungsformen. Auch eine Austauschbarkeit unterschiedlicher Darreichungsformen ist laut Anlage®VII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA für den Wirkstoff Tiotropium nicht gegeben.
Nützliche Links:
» www.boehringer-interaktiv.de
» Pflichttext Spiriva®/Spiriva® Respimat®
» Anwendungsvideo HandiHaler®
» Anwendungsvideo Respimat®
* Anwendungsgebiete:
1. dauerhaft einzusetzender Bronchodilatator zur Befreiung von Symptomen bei chronischer obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
2. ein zusätzlicher dauerhaft einzusetzender Bronchodilatator bei erwachsenen Asthma-Patienten, die als Dauertherapie eine Kombination aus inhalativen Kortikosteroiden (≥ 800 µg Budesonid/Tag oder Äquivalent) und langwirksamen Beta₂-Agonisten erhalten, und die im Vorjahr mindestens eine schwere Exazerbation erfahren haben.
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Janssen-Cilag GmbH informiert
Achtung:
Aut-idem-Austausch von Jurnista® verstößt derzeit gegen BtM-Recht!
Die Janssen-Cilag GmbH ist der Auffassung, dass ein Austausch der Jurnista-Präparate mit den Wirkstärken 4 mg, 8 mg und 16 mg gegen wirkstoffgleiche Präparate des derzeit verfügbaren anderen Anbieters* aktuell nicht zulässig ist, da die Gesamtmenge („Beladungs- bzw. Gewichtsmenge“) des in den wirkstoffgleichen Präparaten enthaltenen Wirkstoffs Hydromorphonhydrochlorid von der in Jurnista® enthaltenen abweicht. Während in Jurnista® 4,36 mg, 8,72 mg und 16,35 mg enthalten ist, enthalten die wirkstoffgleichen Präparate des derzeit verfügbaren anderen Anbieters* bei den entsprechenden Wirkstärken jeweils 4 mg, 8 mg bzw. 16 mg Hydromorphonhydrochlorid.
» Ausführliche Begründung des Herstellers
» zur Fachinformation
*betrifft nicht: Preisgünstige Parallelimporte
Stand: 8. November 2016
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Service
Beratungskarte MOVICOL® trinkfertig
MOVICOL® trinkfertig ist seit Juni dieses Jahres im Handel und vereint sämtliche therapeutische Vorteile von MOVICOL® mit einer Darreichungsform, die nicht mit Wasser gemischt werden muss, sondern sofort eingenommen werden kann.
Daher eignet sich das Präparat besonders für unterwegs und für Urlaubsreisen. Zugelassen ist MOVICOL® trinkfertig für Jugendliche ab 12 Jahren, Erwachsene und ältere Menschen.1
Weitere Informationen für Ihr Beratungsgespräch zu MOVICOL® trinkfertig finden Sie auf der Beratungskarte.
» Hier geht es zur Beratungskarte
1 MOVICOL® trinkfertig Gebrauchsinformation, Norgine Ltd. Mai 2016.
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Nützliche Links
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