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KW 40 Freitag, 4. Oktober 2019
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NEUER DAP-SERVICE
DAP Markt-Check
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Generischer Markt oder importrelevanter Markt? Wenn kein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist, ist die Einteilung in den richtigen Markt maßgeblich für eine rahmenvertragskonforme Rezeptbelieferung.
Im generischen Markt muss nach § 12 Rahmenvertrag eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden, im importrelevanten Markt wird die Auswahl nach § 13 Rahmenvertrag zwischen Original und (preisgünstigen) Importen getroffen – natürlich unter Berücksichtigung des durch die Verordnung gesetzten Preisankers.
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Zerbor – stock.adobe.com
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Bei der Entscheidung zwischen generischem und importrelevantem Markt kommt es immer wieder zu Problemen. Das zeigen zahlreiche Apothekenanfragen zu diesem Thema an das DAP-Team.
Der neue DAP Markt-Check hilft Ihnen bei der Einteilung:
- Geben Sie die PZN des verordneten Arzneimittels ein.
- Geben Sie die entsprechende Krankenkasse ein (Name und/oder IK).
Als Ergebnis sehen Sie zunächst, ob vorrangig Rabattarzneimittel abzugeben sind.
Ist dies nicht der Fall oder kommt eine Rabattarzneimittelabgabe für Sie nicht in Frage, beispielsweise im Notdienst oder weil das Arzneimittel direkt benötigt wird, so wird Ihnen angezeigt, ob die eingegebene PZN dem generischen oder dem importrelevanten Markt zuzuordnen ist.
» Testen Sie den DAP Markt-Check
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52
Rx-Schwerpunkt DAP Dialog 52
Sonderkennzeichen: Anwendung nach neuem Rahmenvertrag
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Seit einigen Wochen bearbeiten Apotheken GKV-Rezepte nun nach den Vorgaben des neuen Rahmenvertrags. Neu definiert wurden unter anderem auch die Sonderkennzeichen, die bei Abweichungen von der Abgaberangfolge angegeben werden müssen. Was sich geändert hat und was für die Dokumentation von Bedeutung ist, erläutert der Hauptbeitrag des vorliegenden DAP Dialogs.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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NEUE DAP ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfe Generischer vs. importrelevanter Markt
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Seit dem 1. Juli 2019 müssen Apotheken bei der Rezeptbelieferung zwischen generischem und importrelevantem Markt unterscheiden. Da je nach Markt andere Abgaberegelungen gelten, ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen. Hierbei unterstützt eine neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52
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Tschüss, § 6!
Stückeln nach neuem Rahmenvertrag
Der neue Rahmenvertrag bringt neue Regelungen zu Mehrfachverordnungen mit sich. Damit gehört § 6 des alten Rahmenvertrages, der regelmäßig zu Retaxationen führte, der Vergangenheit an. Wichtig ist nun, zu unterscheiden: eindeutig bestimmte oder nicht eindeutig bestimmte Verordnung? Dieser Artikel erklärt, worauf in der Apotheke geachtet werden muss.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Können wir anstelle der verordneten 9 Stück auch eine Packung mit 10 Stück abgeben?
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Uns liegt ein Rezept zulasten der Knappschaft (IK 103505006) über „Pivmelam 400 mg N1 9 St.“ vor.
Darf man auf dieses Rezept auch „X-Systo N1 10 St.“ abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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