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KW 25
Freitag, 21. Juni 2019

KLICK DER WOCHE

Apotheker in Europa

Lieferengpässe bei Arzneimitteln gemeinsam bekämpfen

Deutschlands Apotheker wollen gemeinsam mit Pharmazeuten aus anderen EU-Ländern dafür kämpfen, die Belastungen für Patienten, Ärzte und Apotheker durch Lieferengpässe von Medikamenten zu verringern. Laut einer Pressemitteilung der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) verbringt jeder Apotheker in Europa im Durchschnitt 5,6 Stunden pro Woche damit, sich um Lieferengpässe zu kümmern. Ein aktuelles Positionspapier des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) fordert nun mehr Transparenz und Kommunikation von Behörden und Herstellern bei akuten Lieferengpässen, aber auch mehr langfristige Steuerung und Überwachung von Produktionsprozessen und Lieferketten durch die Regierungen und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA).

» Hier geht es zur Pressemitteilung der ABDA

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STRATTERA®: Rabattverträge werden ausgebaut

STRATTERA® ist in Deutschland für viele GKV-Versicherte rabattiert, da Lilly Rabatt­verträge mit mehreren Kranken­kassen abge­schlossen hat. Unabhängig vom Patent­ablauf im Mai 2019 wird Lilly Rabatt­verträge mit weiteren Kranken­kassen abschließen. Die im Sinne der Kosten­träger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Darüber hinaus bleibt STRATTERA® in allen Wirk­stärken und Packungs­größen verfügbar.

Mit welchen Kranken­kassen Rabatt­verträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:

» Aktueller Stand der Rabattverträge

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0016 Juli 2019


DAP SERVICE-CHECK

Ihre Meinung zählt: 50 DAPs-Punkte als Dank für Ihre Teilnahme!

Um Apothekenmitarbeiter in ihrer Beratungsfunktion zu unterstützen, hat Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zu oralen Kontrazeptiva entwickelt.

Damit wir unsere Services noch besser an Ihre Bedürfnisse anpassen können, möchten wir gerne wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten. Wir freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.

» Zum Service-Check
» Zur Fortbildung

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51

Neuer Rahmenvertrag seit 1. Juli 2019 – Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis

Seit dem 1. Juli ist der neue Rahmenvertrag in Kraft. Dieser beinhaltet verschiedene neue Regelungen, die in der Apotheke umgesetzt werden müssen. Zwei Neuerungen werden nachfolgend im Detail betrachtet: die Unterscheidung zwischen eindeutig bestimmter und nicht eindeutig bestimmter Verordnung sowie die neuen Vorgaben zum Aut-idem-Austausch. Bringen Sie sich mit diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 51 auf den neuesten Stand.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Handelt es sich hier um eine Mischverordnung?

Uns wurde folgende Verordnung zulasten der AOK plus (IK 107299005) vorgelegt:

„10 ! x Urin­bett­beutel
Mull­kompressen 10 x 10 cm , steril 100 Stück
Verordnungs­zeitraum: 3 Monate“.

Das Hilfsmittel­feld „7“ ist angekreuzt. Für uns stellt sich nun die Frage, ob es sich hierbei um eine Misch­verordnung handelt? Ist eine Abgabe beider Artikel auf ein Rezept möglich oder riskieren wir eine Retax?

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Kompressen sind ja im eigentlichen Sinn kein Arznei­mittel, sondern ein verordnungs­fähiges Verband­mittel.

» Lesen Sie hier die Antwort

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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