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KW 25 Freitag, 21. Juni 2019
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KLICK DER WOCHE
Apotheker in Europa
Lieferengpässe bei Arzneimitteln gemeinsam bekämpfen
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Deutschlands Apotheker wollen gemeinsam mit Pharmazeuten aus anderen EU-Ländern dafür kämpfen, die Belastungen für Patienten, Ärzte und Apotheker durch Lieferengpässe von Medikamenten zu verringern. Laut einer Pressemitteilung der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) verbringt jeder Apotheker in Europa im Durchschnitt 5,6 Stunden pro Woche damit, sich um Lieferengpässe zu kümmern. Ein aktuelles Positionspapier des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) fordert nun mehr Transparenz und Kommunikation von Behörden und Herstellern bei akuten Lieferengpässen, aber auch mehr langfristige Steuerung und Überwachung von Produktionsprozessen und Lieferketten durch die Regierungen und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA).
» Hier geht es zur Pressemitteilung der ABDA
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stuart – stock.adobe.com
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STRATTERA®: Rabattverträge werden ausgebaut
STRATTERA® ist in Deutschland für viele GKV-Versicherte rabattiert, da Lilly Rabattverträge mit mehreren Krankenkassen abgeschlossen hat. Unabhängig vom Patentablauf im Mai 2019 wird Lilly Rabattverträge mit weiteren Krankenkassen abschließen. Die im Sinne der Kostenträger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.
Darüber hinaus bleibt STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen verfügbar.
Mit welchen Krankenkassen Rabattverträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:
» Aktueller Stand der Rabattverträge
Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:
» Abgabehilfe STRATTERA®
» Pflichttext STRATTERA®
PP-AT-DE-0016 Juli 2019
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DAP SERVICE-CHECK
Ihre Meinung zählt: 50 DAPs-Punkte als Dank für Ihre Teilnahme!
Um Apothekenmitarbeiter in ihrer Beratungsfunktion zu unterstützen, hat Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zu oralen Kontrazeptiva entwickelt.
Damit wir unsere Services noch besser an Ihre Bedürfnisse anpassen können, möchten wir gerne wissen,
wie Sie die Fortbildung bewerten. Wir freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.
» Zum Service-Check
» Zur Fortbildung
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51
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Neuer Rahmenvertrag seit 1. Juli 2019 – Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis
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Seit dem 1. Juli ist der neue Rahmenvertrag in Kraft. Dieser beinhaltet verschiedene neue Regelungen, die in der Apotheke umgesetzt werden müssen. Zwei Neuerungen werden nachfolgend im Detail betrachtet: die Unterscheidung zwischen eindeutig bestimmter und nicht eindeutig bestimmter Verordnung sowie die neuen Vorgaben zum Aut-idem-Austausch. Bringen Sie sich mit diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 51 auf den neuesten Stand.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Handelt es sich hier um eine Mischverordnung?
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Uns wurde folgende Verordnung zulasten der AOK plus (IK 107299005) vorgelegt:
„10 ! x Urinbettbeutel
Mullkompressen 10 x 10 cm , steril 100 Stück
Verordnungszeitraum: 3 Monate“.
Das Hilfsmittelfeld „7“ ist angekreuzt. Für uns stellt sich nun die Frage, ob es sich hierbei um eine Mischverordnung handelt? Ist eine Abgabe beider Artikel auf ein Rezept möglich oder riskieren wir eine Retax?
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vege – stock.adobe.com
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Nützliche Links
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