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KW 24
Freitag, 14. Juni 2019

KLICK DER WOCHE

Wachstumsstrategien und das Konzept der Ansoff-Matrix

Auch für Apotheken anwendbar!

Der in Russland geborene amerikanische Mathematiker und Wirtschaftswissenschaftler Harry Igor Ansoff gilt als Begründer des strategischen Managements. Seine – nach dem Wissenschaftler benannte – Ansoff-Matrix gilt bis heute als Ausgangspunkt wettbewerbsstrategischer Entscheidungen. Die ursprünglich für Industrieunternehmen entwickelte Matrix (Produkt-Markt-Matrix) zeigt auch für Apotheken (Angebots-Kunden-Matrix), welche unterschiedlichen Wachstumsmöglichkeiten es gibt. Frank Weißenfeldt, Associate Director bei IQVIA, zeigt in seinem Artikel, inwiefern die Ansoff-Matrix auch für Apotheken anwendbar ist.

» Hier geht es zum kompletten Beitrag

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MERCK INFORMIERT

Euthyrox® – Neue bioäquivalente Formulierung für konstantere Wirk­stoff­spezifikation

Das Schild­drüsen­hormon­präparat Euthyrox (Levothyroxin-Natrium) steht seit Anfang Mai 2019 in einer neuen Formulierung zur Verfügung. Anstelle des Hilfs­stoffes Lactose-Monohydrat enthält die neue Formulierung Mannitol und Citronen­säure.1 Der Wirk­stoff ist identisch.1 Für eine individuelle und exakte Einstellung der Patienten steht Euthyrox weiterhin mit 11 Wirkstärken zur Verfügung.

Merck reagiert mit der Anpassung auf die Forderung verschiedener Gesund­heits­be­hörden. Ziel ist es, eine konstantere Wirk­stoff­konzentration über die gesamte Halt­barkeits­dauer des Medikamentes (95–105 % im Vergleich zu ursprünglich 90–110 %)2 und zwischen verschiedenen Chargen zu gewähr­leisten. Somit kann die neue Formulierung zu einer präziseren Einstellung des Schild­drüsen­hormon­spiegels in den engen therapeutischen Ziel­bereich beitragen.2

 

Patienten auf Kontrolle hinweisen

Abb.: Neue Euthyrox®-Packung am Beispiel der Wirkstärke 100 Mikro­gramm. Quelle: Merck

Bei Patienten, die zu Euthyrox® Tabletten in der neuen Zusammensetzung wechseln, wird eine engmaschige Kontrolle empfohlen, da aufgrund des engen therapeutischen Fensters von Levothyroxin Veränderungen der Schilddrüsenstoffwechsellage auftreten können. Diese umfasst klinische und labordiagnostische Untersuchungen, um sicherzustellen, dass die individuelle Tagesdosis des Patienten angemessen ist.
Der Apotheker sollte den Patienten darauf hinweisen, diesbezüglich mit dem behandelnden Arzt Rücksprache zu halten. Nach der Umstellung auf die neue Zusammensetzung sollte eine Zurückwechseln vermieden werden.

Geändertes Packungsdesign – unveränderte PZN

Für eine Übergangszeit können sowohl Packungen der ursprünglichen als auch der neuen Formulierung im Markt erhältlich sein. Packungen mit ursprünglicher Zusammensetzung können weiterhin abverkauft werden. Zur besseren Unterscheidbarkeit wurde die Packung der neuen Formulierung umgestaltet. Sie unterscheidet sich von der ursprünglichen deutlich durch die Farbgebung, den Schmetterlingsaufdruck und den Hinweis „geänderte Hilfsstoffe“.

Patienteninformation zum Download

Eine Patienteninformation liegt der Apotheke zur Abgabe an Patienten vor. Sie ist ebenfalls unter www.euthyrox-instructions.com als Download verfügbar und kann von Apothekern unter der Hotline 0800 42 88 373 nachbestellt werden.

Im Handel: Euthyrox® 25, 50, 75, 100, 125, 150,175, 200 µg mit jeweils 50 Tabletten N2 und 100 Tabletten N3 sowie Euthyrox® 88, 112, 137 µg mit 100 Tabletten N3

» Pflichttext Euthyrox®

Verantwortlich für den Inhalt: Merck, Darmstadt.

1 Fachinformation Euthyrox, Stand: Juli 2018
2 Gottwald-Hostalek U et al., New levothyroxine formulation meeting 95-105% specification over the whole shelf-life: results from two pharmacokinetic trials. Curr Med Res Opin 2017;33(2):169-74.

DE/EUT/0519/0038 Stand: 05/2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Hyalart zulasten einer GKV abgerechnet werden?

Wir haben für einen Patienten ein Kassenrezept (AOK Nordost) über „Hyalart Fertigspritzen 5 x 2 ml PZN: 05958067“ erhalten. Ist Hyalart Fertigspritze verordnungsfähig bzw. wird es von der Krankenkasse übernommen?

Unser Computersystem verweist auf Anlage 3 der Arzneimittelrichtlinie. Dort ist das Präparat aber nicht genannt. Muss der Patient das Präparat nun komplett selber bezahlen oder gibt es Ausnahmen, bei denen Hyalart von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird?

» Lesen Sie hier die Antwort

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LILLY INFORMIERT

Zuverlässigkeit und Patientensicherheit an erster Stelle

Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel, das nach den hohen Qualitätsstandards von Lilly in Europa produziert wird, ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Die Behandlung von Menschen mit psychiatrischen oder neurologischen Erkrankungen ist Lilly seit langem ein großes Anliegen. Im Bereich ADHS stellt Lilly für Fachkreise, aber auch für Betroffene und Angehörige viele Informationen und Materialien zur Verfügung.

» Informationen zu ADHS für Betroffene und Angehörige

» Informationsmaterialien für Betroffene und Angehörige

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0017 Juni 2019

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Importförderklausel

Bisher ist noch nicht final entschieden, was mit der Importförderklausel passiert. In der Diskussion ist zurzeit, die Klausel nur teilweise – für Biopharmazeutika und antineoplastische Mittel zur parenteralen Anwendung – zu streichen.

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

„Wie ist Ihre Meinung zu dem Vorschlag, die Importförderung nur für bestimmte Arzneimittel (Biopharmazeutika, parenteral anzuwendende Zytostatika) zu streichen?“

Das Ergebnis ist eindeutig: Insgesamt 84 Prozent der befragten Apothekenmitarbeiter sind für eine komplette Streichung der Importförderklausel, wobei 46 Prozent zumindest den Vorschlag zur teilweisen Streichung der Klausel als ersten Schritt befürworten. 38 Prozent lehnen diesen Vorschlag hingegen ab, da die Importförderung ganz gestrichen werden sollte.

14 Prozent sprechen sich uneingeschränkt für den Vorschlag aus, da bei Biopharmazeutika und Parenteralia höhere Risiken auf weiten Transportwegen bestehen. Dass die Importförderklausel erhalten bleibt, sehen nur zwei Prozent der Befragten als eine Option an.

Nun bleibt abzuwarten, wie sich der Bundestag in letzter Instanz entscheidet.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

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