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KW 12 Freitag, 22. März 2019
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DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Thema: Retaxation von Hilfsmittelrezepten
Auch Hilfsmittelrezepte können retaxiert werden. Bei diesen ist die Zahl der zu erfüllenden Formalitäten besonders hoch. Folglich wundert es nicht, dass es sich bei den Retaxationsgründen oft um Formfehler handelt. Vor diesem Hintergrund wollten wir von unseren Lesern wissen:
„Was ist bei Ihnen der häufigste Grund für eine Hilfsmittel-Retax?“
Das Ergebnis: Häufigster Retaxierungsgrund bei Hilfsmittelrezepten ist das Fehlen einer Diagnose (26 %), gefolgt von einer fehlenden Genehmigung (23 %). Aber auch Retaxationen aufgrund fehlender Angaben zum Versorgungszeitraum oder fehlender Hilfsmittel-Nummer kommen regelmäßig vor (16 % bzw. 14 %).
Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks
Achten Sie daher vorab darauf, dass die Angaben auf der Hilfsmittelverordnung vollständig sind. Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen in der Regel einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe. Gegebenenfalls kann auch der Apotheker Ergänzungen nach Rücksprache mit dem Arzt vornehmen (z. B. Angabe des Versorgungszeitraumes bei Hilfsmitteln zum Verbrauch gemäß HiMi-Liefervertrag der Ersatzkassen ➔ Prüfen Sie am besten die jeweiligen Hilfsmittellieferverträge bzw. diesbezügliche Informationen von Ihrem Verband). Ergänzungen sind grundsätzlich mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
» Zum Umfragenarchiv
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Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel
Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel sehen sich häufig ähnlich, doch gelten für sie ganz unterschiedliche Regeln und Gesetze. Deshalb ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Unterschieden und der Abgrenzung zu Arzneimitteln vertraut zu machen. Hierbei unterstützt eine DAP Arbeitshilfe, die Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel gegenüberstellt.
» Zur DAP Arbeitshilfe
„Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel“
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Darf eine italienische Ärztin in Deutschland Rx-Medikamente erwerben?
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Heute hatten wir folgenden Vorgang und würden uns über Ihre Einschätzung freuen:
Eine italienische Ärztin betrat die Offizin und wollte ein Antibiotikum kaufen. Sie legte ihren Berufsausweis auf den HV-Tisch und meinte, das sei schon in Ordnung, sie dürfe rezeptpflichtige Medikamente kaufen.
Unsere Frage: Dürfen Apotheker in solchen Situationen verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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Bundesweite Apothekenaktion
Immun-Akku aufladen – kostenlos testen
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Sie bzw. Ihre Kunden möchten einer Erkältung vorbeugen oder das Immunsystem nach einem Infekt aktiv unterstützen? Auch bei erhöhtem Nährstoffbedarf sollten Sie Aspecton® Immun kennen – und weiterempfehlen.
Erhalten Sie Ihr persönliches kostenloses Testpaket und nehmen Sie zusätzlich an der Verlosung von 15 Powerbanks teil.
» Zur Teilnahme
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Quelle: Krewel Meuselbach GmbH
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SERVICE
Übersicht für Patienten: Wie lange sind Rezepte gültig?
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Rezeptformulare, zum Beispiel Muster-16-, BtM- oder T-Rezept, haben eine begrenzte Gültigkeit und können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden. Dementsprechend ist der Ärger groß, wenn Kunden in der Apotheke erfahren, dass ihr Rezept abgelaufen ist und der Arzt eine neue Verordnung ausstellen muss.
Die DAP Patienteninformation zur Rezeptgültigkeit schafft Abhilfe: Apothekenmitarbeiter können diese nutzen, um ihre Kunden zu informieren, wie lange die verschiedenen Rezepte gültig sind.
» Zur DAP Patienteninformation
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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