Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 12
Freitag, 22. März 2019

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Retaxation von Hilfsmittelrezepten

Auch Hilfsmittelrezepte können retaxiert werden. Bei diesen ist die Zahl der zu erfüllenden Formalitäten besonders hoch. Folglich wundert es nicht, dass es sich bei den Retaxationsgründen oft um Formfehler handelt. Vor diesem Hintergrund wollten wir von unseren Lesern wissen:

„Was ist bei Ihnen der häufigste Grund für eine Hilfsmittel-Retax?“

Das Ergebnis: Häufigster Retaxierungsgrund bei Hilfsmittelrezepten ist das Fehlen einer Diagnose (26 %), gefolgt von einer fehlenden Genehmigung (23 %). Aber auch Retaxationen aufgrund fehlender Angaben zum Versorgungszeitraum oder fehlender Hilfsmittel-Nummer kommen regelmäßig vor (16 % bzw. 14 %).

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

Achten Sie daher vorab darauf, dass die Angaben auf der Hilfsmittelverordnung vollständig sind. Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen in der Regel einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe. Gegebenenfalls kann auch der Apotheker Ergänzungen nach Rücksprache mit dem Arzt vornehmen (z. B. Angabe des Versorgungszeitraumes bei Hilfsmitteln zum Verbrauch gemäß HiMi-Liefervertrag der Ersatzkassen ➔ Prüfen Sie am besten die jeweiligen Hilfsmittellieferverträge bzw. diesbezügliche Informationen von Ihrem Verband). Ergänzungen sind grundsätzlich mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

» Zum Umfragenarchiv

Anzeige

SERVICE

Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel

Arzneimittel und Nahrungs­ergänzungs­mittel sehen sich häufig ähnlich, doch gelten für sie ganz unter­schiedliche Regeln und Gesetze. Deshalb ist es wichtig, sich mit den gesetz­lichen Grund­lagen, den Unterschieden und der Ab­grenzung zu Arznei­mitteln vertraut zu machen. Hierbei unterstützt eine DAP Arbeits­hilfe, die Arznei­mittel und Nahrungs­ergänzungs­mittel gegen­über­stellt.

» Zur DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel vs. Nahrungs­ergänzungs­mittel“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine italienische Ärztin in Deutschland Rx-Medikamente erwerben?

Heute hatten wir folgenden Vorgang und würden uns über Ihre Einschätzung freuen:

Eine italienische Ärztin betrat die Offizin und wollte ein Antibiotikum kaufen. Sie legte ihren Berufsausweis auf den HV-Tisch und meinte, das sei schon in Ordnung, sie dürfe rezeptpflichtige Medikamente kaufen.

Unsere Frage: Dürfen Apotheker in solchen Situationen verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com

Bundesweite Apothekenaktion

Immun-Akku aufladen – kostenlos testen

Sie bzw. Ihre Kunden möchten einer Erkältung vorbeugen oder das Immunsystem nach einem Infekt aktiv unterstützen? Auch bei erhöhtem Nährstoffbedarf sollten Sie Aspecton® Immun kennen – und weiterempfehlen.

Erhalten Sie Ihr persönliches kostenloses Testpaket und nehmen Sie zusätzlich an der Verlosung von 15 Powerbanks teil.

» Zur Teilnahme

Quelle: Krewel Meuselbach GmbH

SERVICE

Übersicht für Patienten: Wie lange sind Rezepte gültig?

Rezeptformulare, zum Beispiel Muster-16-, BtM- oder T-Rezept, haben eine begrenzte Gültigkeit und können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden. Dementsprechend ist der Ärger groß, wenn Kunden in der Apotheke erfahren, dass ihr Rezept abgelaufen ist und der Arzt eine neue Verordnung ausstellen muss.

Die DAP Patienteninformation zur Rezeptgültigkeit schafft Abhilfe: Apothekenmitarbeiter können diese nutzen, um ihre Kunden zu informieren, wie lange die verschiedenen Rezepte gültig sind.

» Zur DAP Patienteninformation

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]