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KW 07
Freitag, 15. Februar 2019

KLICK DER WOCHE

Pressemitteilung des BfArM

Ausschreibung für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken:
Zuschlagserteilung soll im 2. Quartal 2019 erfolgen

79 Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben im Ausschreibungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken Angebote abgegeben. Das im Auftrag der sog. „Cannabisagentur“ des BfArM angebaute Cannabis dient ausschließlich medizinischen Zwecken und wird in Form von Blüten oder Zubereitungen als Arzneimittel in Apotheken abgegeben werden. Der Anbau erfolgt nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten haben und von der Cannabisagentur beauftragt werden.

CascadeCreatives – stock.adobe.com

Das BfArM wertet nun die Angebote aus. Die eine Zuschlagserteilung soll im 2. Quartal 2019 erfolgen, sodass die erste Ernte für das 4. Quartal 2020 erwartet wird.

» Hier geht es zur Pressemitteilung des BfArM

MEISTGELESEN

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

MEDIEN

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 49 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: „Wirtschaftliche Rezeptbelieferung“
  • OTC-Schwerpunkt: „Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel“
  • Rezept & Retax: „Abgabeprobleme – das DAP-Team antwortet“, „Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP“
  • Aktuelles: „securPharm – Das erwartet die Apotheken“, „Bundesrat stimmt für Abschaffung der Importquote“, „Neuer Rahmenvertrag ab 1. Juli 2019"
  • Beratung: „Zusatzverkäufe zur Heuschnupfenzeit“, „Chronische Darmerkrankungen“
  • Service: „Jetzt aktualisiert: DAP-Arbeitsbuch“, „Rezeptgültigkeiten“
  • Übersichtsposter:
    „Neurodermitis und atopische Haut“
    „Allergische Rhinitis/Konjunktivitis“
  • Weitere Beilagen: FAQ-Folder „Fragen und Antworten zur Einführung des securPharm-Systems“, DAP Beratungskarten


» Zum Download des DAP Dialogs

» Zum Download der Übersichtsposter

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf diese nicht normierte Packung abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept über „Tegsedi 284 mg N1“ erhalten. Eine N1 gibt es dazu nicht, nur eine Packung mit 4 Stück, die nicht normiert ist (laut EDV „kA“).

Da das Arzneimittel knappe 40.000 € kostet, sind wir unsicher bezüglich der Belieferung. Grundsätzlich denken wir, dass eine Viererpackung abgegeben werden kann, wenn eine N1 verschrieben wurde und diese nicht im Handel ist. Ist dies korrekt?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com

DAZ.ONLINE INFORMIERT

ApothekenRechtTag

Forum Arzneimittel & Recht

Der ApothekenRechtTag – Forum Arzneimittel & Recht gibt einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Rechtsfragen rund um Arzneimittel und Apotheke. Er ist der Branchentreff für Pharmajuristen, Justitiare, Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter und andere Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Freitag, 15. März 2019 | 9.15 bis ca. 16.30 Uhr Congresscenter Stuttgart

DAZ.online

Programm

9.15 Uhr – Einführung | Begrüßung

Dr. Christian Rotta, Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart

9.30 Uhr – Wettbewerbsrecht und Apotheke – ein Update

Christiane Köber, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Frankfurt/M.

10.30 Uhr – Der Spahn-Plan: Bedrohung oder Chance?

Boni – Gleichpreisigkeit – Dienstleistungen

Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale), Universität Marburg

11.30 Uhr – Deutsches Apotheken- und Arzneimittelrecht:
Zahnlos gegenüber ausländischen Versendern?

Was sagen EuGH, BGH & Co.?
Dr. Morton Douglas, Freiburg

12.30 Uhr – Pause

13.30 Uhr – Arzneimittelabgabe ohne persönlichen Kontakt:
Möglichkeiten und Grenzen

Versand – Boten – Pick-up-Automaten – Rezeptsammelstellen

Dr. Markus Rohner, Essen

14.30 Uhr – Datenschutz in der Apotheke:
Was aus Sicht einer Datenschutzbehörde zu beachten ist

Ministerialrat Dr. Walter Krämer, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

15.30 Uhr – Apotheke im Internet:
Rechtliche Fußangeln und wie man sie umgehen kann

Dr. Timo Kieser, Stuttgart

Ende: ca. 16.30 Uhr

» Jetzt Tickets kaufen

Nützliche Links

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