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KW 06 Freitag, 8. Februar 2019
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KLICK DER WOCHE
securPharm: Handlungsoptionen für Bestandsware veröffentlicht
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Morgen ist es soweit: Das securPharm-System wird „scharf gestellt“. Pünktlich zum Start gibt es einen neuen securPharm-Handlungsleitfaden für Apotheken, der speziell auf Probleme mit Bestandsware in der Anlaufphase eingeht. Packungen mit Vorstufen von Sicherheitsmerkmalen können eine Fehlermeldung auslösen.
» Lesen Sie hier weiter
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Nicolas Herrbach – stock.adobe.com
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DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Thema: Krankschreibung bei Erkältung via WhatsApp
Mit „AU-Schein“ ist seit Mitte Dezember 2018 ein kostenpflichtiger Service verfügbar, der es Arbeitnehmern ermöglicht, im Falle einer Erkältung ganz ohne Arztbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Dazu muss der Kranke im Rahmen eines WhatsApp-Chats Fragen zu Symptomen und etwaigen Risiken beantworten. Anhand dieser Angaben wird dann eine Diagnose gestellt. Lautet diese „Erkältung“, stellt ein Arzt ein Krankschreiben aus und sendet dieses dem Betroffenen als Foto über WhatsApp zu. Damit kann dieser den Arbeitgeber und die Krankenversicherung informieren. Einen Tag später erhält er die AU zusätzlich im Original per Post.
Nach Angaben des Unternehmens ist das Krankschreiben via Chat rechtens und die Umsetzung über WhatsApp DSGVO-konform – doch es gibt auch kritische Stimmen, die von dieser Art der Krankschreibung abraten.
Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leser gefragt:
Befürworten Sie die Möglichkeit einer Krankschreibung via WhatsApp?
Das Ergebnis: 80 Prozent der über 2.900 Teilnehmer lehnen die Krankenschreibung via WhatsApp ab, nur 20 Prozent befürworten die WhatsApp-Krankschreibung.
Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks
» Zum Umfragenarchiv
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DAP in Kooperation mit Zentiva
Der Startschuss für das securPharm-System und die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist am 9. Februar 2019 gefallen. Seitdem muss jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten einer Echtheitsprüfung unterzogen werden.
DAP hat in Kooperation mit Zentiva einen FAQ-Folder entwickelt, der übersichtlich die häufigsten Fragen zum Thema securPharm beantwortet sowie Tipps für die Apothekenpraxis gibt.
» Hier geht es zum FAQ-Folder
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DAP LEXIKON
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48
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Arzneimittelabgabe auf Privatrezept – Grundsätzliches und Sonderfälle
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Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um ein rosa
Muster-16-Rezept, das über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird. Doch
auch Privatrezepte berechtigen zum Erhalt eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Welche
Regeln für Privatrezepte zu beachten sind und welche Personen wann welche Arzneimittel auch
ohne gültige Verordnung erhalten dürfen, erfahren Sie in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 48.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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DAP FORUM – DISKUTIEREN SIE MIT!
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist die vorliegende Verordnung eine Stückzahlverordnung?
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In unserer Apotheke häufen sich Verordnungen von zum Beispiel:
„2x ! Ibuprofen 4% Saft N1 100 ml“
Dies sind also Verordnungen, die nicht einem Vielfachen der größten Norm entsprechen. Können Sie uns bei der Definition von „bestimmte Verordnung" weiterhelfen? Sind nur Normgrößenverordnungen zulässig, ohne Stückzahl?
Nach den uns vorliegenden Informationen sind wir unsicher, ob es hier nicht zu Retaxationen kommen könnte.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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