KW 06
Freitag, 8. Februar 2019

KLICK DER WOCHE

securPharm: Handlungsoptionen für Bestandsware veröffentlicht

Morgen ist es soweit: Das securPharm-System wird „scharf gestellt“. Pünktlich zum Start gibt es einen neuen securPharm-Handlungsleitfaden für Apotheken, der speziell auf Probleme mit Bestandsware in der Anlaufphase eingeht. Packungen mit Vorstufen von Sicherheitsmerkmalen können eine Fehlermeldung auslösen.

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Nicolas Herrbach – stock.adobe.com

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Krankschreibung bei Erkältung via WhatsApp

Mit „AU-Schein“ ist seit Mitte Dezember 2018 ein kostenpflichtiger Service verfügbar, der es Arbeitnehmern ermöglicht, im Falle einer Erkältung ganz ohne Arztbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Dazu muss der Kranke im Rahmen eines WhatsApp-Chats Fragen zu Symptomen und etwaigen Risiken beantworten. Anhand dieser Angaben wird dann eine Diagnose gestellt. Lautet diese „Erkältung“, stellt ein Arzt ein Krankschreiben aus und sendet dieses dem Betroffenen als Foto über WhatsApp zu. Damit kann dieser den Arbeitgeber und die Krankenversicherung informieren. Einen Tag später erhält er die AU zusätzlich im Original per Post.

Nach Angaben des Unternehmens ist das Krankschreiben via Chat rechtens und die Umsetzung über WhatsApp DSGVO-konform – doch es gibt auch kritische Stimmen, die von dieser Art der Krankschreibung abraten.

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leser gefragt:

Befürworten Sie die Möglichkeit einer Krankschreibung via WhatsApp?

Das Ergebnis: 80 Prozent der über 2.900 Teilnehmer lehnen die Krankenschreibung via WhatsApp ab, nur 20 Prozent befürworten die WhatsApp-Krankschreibung.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

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SERVICE

FAQ – securPharm

DAP in Kooperation mit Zentiva

Der Startschuss für das securPharm-System und die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist am 9. Februar 2019 gefallen. Seitdem muss jedes ver­schreibungs­pflichtige Arznei­mittel vor der Abgabe an den Patienten einer Echtheits­prüfung unterzogen werden.

DAP hat in Kooperation mit Zentiva einen FAQ-Folder entwickelt, der übersichtlich die häufigsten Fragen zum Thema securPharm beantwortet sowie Tipps für die Apotheken­praxis gibt.

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DAP LEXIKON

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48

Arzneimittelabgabe auf Privatrezept – Grundsätzliches und Sonderfälle

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um ein rosa Muster-16-Rezept, das über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird. Doch auch Privatrezepte berechtigen zum Erhalt eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Welche Regeln für Privatrezepte zu beachten sind und welche Personen wann welche Arzneimittel auch ohne gültige Verordnung erhalten dürfen, erfahren Sie in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 48.

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DAP FORUM – DISKUTIEREN SIE MIT!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die vorliegende Verordnung eine Stückzahlverordnung?

In unserer Apotheke häufen sich Verordnungen von zum Beispiel:

„2x ! Ibuprofen 4% Saft N1 100 ml“

Dies sind also Verordnungen, die nicht einem Vielfachen der größten Norm entsprechen. Können Sie uns bei der Definition von „bestimmte Verordnung" weiterhelfen? Sind nur Normgrößenverordnungen zulässig, ohne Stückzahl?
Nach den uns vorliegenden Informationen sind wir unsicher, ob es hier nicht zu Retaxationen kommen könnte.

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Alexander Raths – stock.adobe.com
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