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KW 03
Freitag, 18. Januar 2019

ABDA Pressemitteilung

Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Medikamente nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden sollten. „Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA. Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.

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tunedin – Fotolia.com

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HEXAL INFORMIERT

Gingium®:

Neues Design, neuer Name und neue PZN

Seit Ende November 2018 präsentiert sich die Marke Gingium® von Hexal in einer neuen Aufmachung. Zukünftig wird zudem auf die Zusätze „spezial“, „intens“ sowie „extra“ verzichtet. Das hat eine Änderung der Pharmazentralnummer zur Folge.

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© Hexal AG

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Merck Serono GmbH informiert

Euthyrox®: Neue Faltschachtel, Inhalt unverändert!

Umsetzung der EU-Fälschungsschutz-Richtlinie

Das Pharmaunternehmen Merck setzt die Anforderungen der EU-Fälschungsschutzrichtlinie um und hat im Januar 2019 das Schilddrüsenhormon Euthyrox® mit einer neuen Faltschachtel in den Verkehr gebracht. Diese neue Arzneimittelpackung verfügt über die durch die Richtlinie geforderten Sicherheitsmerkmale, die es erlauben, die Packung eindeutig zu identifizieren und somit den Patienten vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. Zusätzlich ist auf der Umverpackung das neue Merck-Firmenlogo abgebildet. Die vorgenommenen Änderungen betreffen ausschließlich die Umverpackung – die Zusammensetzung der Euthyrox®-Tabletten sowie die PZN bleiben trotz neuer Faltschachtel unverändert.

Euthyrox®-Faltschachtel – das Wichtigste in Kürze:

  • Unveränderte Zusammensetzung des Arzneimittels
  • Gleiche PZN
  • Umsetzung der geforderten Sicherheitsmerkmale
  • Aufnahme des neuen Firmen-Logos


Hinweis: Alle bis zum 09.02.2019 im Handel befindlichen Arzneimittelpackungen bleiben uneingeschränkt bis zum Erreichen ihres Verfalldatums weiterhin abgabefähig.

Bildquelle: Merck Serono GmbH

Umsetzung der Fälschungsschutz-Richtlinie

Ab dem 9. Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Humanarzneimittel1, die in der EU für den Verkehr freigegeben werden, gemäß der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel2 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission3 zusätzliche Sicherheitsmerkmale und eine Vorrichtung zum Erkennen einer möglichen Manipulation aufweisen. Dabei dürfen alle vor diesem Stichtag freigegebenen Arzneimittelpackungen noch ohne Sicherheitsmerkmale in den Verkehr gebracht werden.

Geforderte Sicherheitsmerkmale

Jede Arzneimittelpackung (bis auf einige Ausnahmen nur verschreibungspflichtige Arzneimittel), die nach dem 9. Februar 2019 neu für den Verkehr freigegeben wird, muss zwei Sicherheitsmerkmale aufweisen:

  • Individuelles Erkennungsmerkmal (Seriennummer)
  • Originalitätsverschluss („Siegel“)

Die elektronische Überprüfung der individuellen Packungsinformationen wird durch den 2D-Data-Matrix-Barcode ermöglicht, über den jede Arzneimittelpackung als Informationsträger verfügt. Er speichert die Seriennummer, den Produktcode, welcher die PZN enthält, sowie die Charge und das Verfallsdatum in einem Code.

Vom Hersteller bis zum Patienten

Jede Arzneimittelpackung erhält eine individuelle und weltweit eindeutige Seriennummer, die das pharmazeutische Unternehmen korrekt in das Herstellerdatenbanksystem (nationaler und europäischer Hub) hochladen muss und der Hersteller versiegelt das Produkt. Die Apotheke gleicht die Seriennummer im Datenbanksystem („nationaler Hub“ = National Medicines Verfication System) durch Scannen des Data-Matrix-Barcodes ab, prüft das „Siegel“ und kann so die Echtheit des Arzneimittels feststellen. Vor der Abgabe der Arzneimittelpackung an den Patienten wird die Seriennummer deaktiviert und die Packung aus der Datenbank ausgebucht. Sinn und Zweck des Fälschungsschutzes ist u. a., dass eine einmal abverkaufte Packung aus dem System herausgebucht ist bzw. nicht mehr zurück in die „Warenkette“ gelangen kann.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben, das End-to-End-Überprüfungssystem zum Schutz der legalen Arzneimittel-Lieferkette vom pharmazeutischen Unternehmen bis zur Abgabe des Arzneimittels an den Patienten umzusetzen. In Deutschland werden die Vorgaben der EU-Fälschungsrichtlinie durch securPharm e. V.* umgesetzt.

Im Handel: Euthyrox® 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200 µg mit jeweils 50 Tabletten N2 und 100 Tabletten N3 sowie Euthyrox® 88, 112, 137 µg mit 100 Tabletten N3

» Pflichttext Euthyrox®

* Zusammenschluss der ABDA, der Bundesverbände der Arzneimittelhersteller und der pharmazeutischen Industrie, des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen und des Verbands des pharmazeutischen Großhandels

1 Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen („whitelisted“), wie z. B. Homöopathika, Radionuklide, medizinische Gase, Röntgenkontrastmittel
2 Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette (AB1. L 174 vom 1.7.2011, S. 74).
3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln (AB1. L 32 vom 9.2.2016, S. 1).

Für Pharmazeuten und PTA im Praktikum

COOP-STUDY 2019

Expertenbefragung zur Apothekenkooperation

Nachbefragung

Die „Coop-Study“, eine Experten­befragung zu Apotheken­kooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperations­gipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.

Da es sich um eine Nach­befragung handelt, besteht die Befragung nur aus zwei Fragen.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein.

Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Insofern Sie sich über Ihren „Mein DAP“- oder „DAP Premium“-Account angemeldet haben, erhalten Sie für die Teilnahme 20 DAPs-Punkte.

» Hier geht es zur Nachbefragung der Coop-Study 2019

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ELPEN PHARMA INFORMIERT

Neu: Elpenhaler® der neuen Generation

  • für Rolenium® ab Februar 2019
  • für Pulmelia® demnächst

Abb.: Der neue Elpenhaler®, Quelle: ELPEN

Weitere Informationen demnächst unter: www.elpenhaler.de

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Datenbank zur Arzneimittelherkunft

Nach dem Lunapharm-Skandal und zahlreichen Rückrufen aufgrund von Wirkstoffverunreinigungen in Blutdrucksenkern besteht unter den Apotheken und auch bei den Patienten das Bedürfnis nach mehr Transparenz. Diese Lücke möchte DAP nun schließen, und zwar mit einer neuen Datenbank, die Information darüber gibt, welche Hersteller in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern produzieren.

DAP startete daher im Oktober einen Aufruf an Pharmaunternehmen, mitzuteilen, ob sie in Deutschland oder Europa produzieren und auch, ob die eingesetzten Wirkstoffe aus Deutschland oder Europa stammen. Zahlreiche Unternehmen haben darauf Rückmeldung gegeben. DAP hat mit diesen Ergebnissen nun eine Datenbank entwickelt, die alphabetisch sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Produkte listet, die die eben genannten Anforderungen erfüllen.

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leser gefragt:

Wie bewerten Sie die neue DAP-Datenbank zur Recherche der Arzneimittelherkunft hinsichtlich der Praxisrelevanz in der Apotheke?

Das Ergebnis: 80 Prozent der über 1.500 Teilnehmer erachten die neue DAP-Datenbank als sehr relevant oder relevant für die Apothekenpraxis, nur 20 Prozent sehen weniger oder gar keine Praxisrelevanz.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

» Zum Umfragenarchiv

» Hier geht es zur Datenbank „Arzneimittelherkunft“

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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