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KW 35 Freitag, 31. August 2018
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Darf ein mit Kreuz verordnetes Original ausgetauscht werden?
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Wir haben ein Rezept mit Aut-idem-Kreuz über „Norditropin Flexpro 5 mg Pen N2 5 x 1,5 ml PZN 05459393“.
Das Produkt ist eindeutig verordnet. Darf hier ein Import abgeben werden oder muss es unbedingt das Original sein, weil es gentechnologisch hergestellt wurde und es produktbezogen inklusive PZN verschrieben ist?
» Zur Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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NEWS DER WOCHE
Neue Impfempfehlungen der STIKO sind erschienen
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CHW – stock.adobe.com
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Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts hat im Epidemiologischen Bulletin 34/2018 ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht. Zu den zwei wesentlichen Neuerungen zählt die Empfehlung, bei der Grippeschutzimpfung zukünftig einen quadrivalenten Impfstoff zu verwenden und die HPV-Impfempfehlung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Daneben hat die STIKO die obere empfohlene Altersgrenze für die zweite Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten-Auffrischimpfung auf 16 Jahre herabgesetzt, die Tabelle zur Tetanus-Postexpositionsprophylaxe überarbeitet, ein Kapitel zum Impfmanagement in der Praxis ergänzt sowie die Impfempfehlungen für MigrantInnen und Asylsuchende aktualisiert.
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR APOTHEKER/-INNEN
Letzte Chance: Noch bis zum 31. August teilnehmen und 3 Fortbildungspunkte sichern!
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DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Cross-Selling: Die Hälfte der Mitarbeiter entscheidet selbst
Unter „Cross-Selling“ versteht man einen Zusatzverkauf, der zusätzlich zum ursprünglichen Produktwunsch getätigt wird. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dem Kunden wird eine auf ihn zugeschnittene, optimale Arzneimitteltherapie empfohlen und die Apotheke kann mehr Umsatz generieren. Doch wann und wie bringt man die zusätzliche Empfehlung im Kundengespräch unter? Gibt es dazu Vorgaben in Ihrer Apotheke? Oder spielt das Thema Cross-Selling vielleicht gar keine große Rolle? Um das zu erfahren, lautete unsere Frage an Sie:
Wie wird Cross-Selling bei Ihnen in der Apotheke umgesetzt?
Das Ergebnis: Die Hälfte der über 1.400 Teilnehmer entscheidet selbst darüber, wann und wie eine Zusatzempfehlung ausgesprochen wird. Etwa ein Drittel der Teilnehmer (28 %) gab an, dass regelmäßige Platzierungen von Zusatzempfehlungen grundsätzlich angestrebt werden, das aber eher spontan stattfindet. Nur zehn Prozent gehen die Sache geplant an und definieren verschiedene Verkaufssituationen, in denen Cross-Selling möglichst umgesetzt werden soll.
Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP
Möchten Sie gerne wissen, wie Apothekenmitarbeiter zu anderen Fragestellungen abgestimmt haben? Dann besuchen Sie unser Umfragenarchiv.
» Zum Umfragenarchiv
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DAP INFORMIERT
Mein DAP Junior: Jetzt mit neuen Inhalten!
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Die Registrierung bei Mein DAP Junior ist kostenlos und kann ausschließlich von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum und PTA im Praktikum genutzt werden. Viele DAP-Materialien stehen in diesem Bereich für den neuen Berufsalltag zur Verfügung. Zusätzlich gibt es speziell aufbereitete Inhalte, die auf die spätere Abschlussprüfung vorbereiten. Außerdem ist die Sammlung von DAPs-Punkten möglich, die später gegen Gutscheine (z. B. Amazon, Zalando) eingelöst werden können.
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Die Zugänge sind zeitlich begrenzt: Für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum auf 12 Monate und für PTA im Praktikum auf 6 Monate. Bei Aufstufung auf einen Mein-DAP-Account nach Ende der Praktikumszeit können gesammelte DAPs-Punkte mitgenommen werden.
» Jetzt anmelden!
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DAP INFORMIERT
Arbeitshilfe „Entlassmanagement: Abgabefähige Packungsgrößen“
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Im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V dürfen nur Packungen des kleinsten definierten Normbereichs oder kleinere Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. Dass sich dies einfacher anhört als es ist, zeigt die tägliche Praxis in der Apotheke. Das folgende Fließschema stellt dar, wie nach der aktuellen Vertragslage eine erstattungsfähige Packungsgröße ausgewählt werden kann.
» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe
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DAP INFORMIERT
ArzneiKompass: Datenbank für Patienten zu Rabattverträgen und Zuzahlungen
Mit dem ArzneiKompass können sich Patienten informieren, ob die Apotheke auf ein Kassenrezept genau das verordnete Arzneimittel abgeben darf oder dieses gegen ein Rabattarzneimittel austauschen muss. Zusätzlich erkennen Patienten, wie hoch der Eigenanteil aus Zuzahlung und gegebenenfalls Mehrkosten ist, den sie leisten müssen.
Außerdem finden Patienten viele allgemeine Informationen zu Rezepten, Zuzahlung und Arzneimittelthemen.
NEU: ArzneiKompass für die mobile Nutzung optimiert
Der ArzneiKompass wurde überarbeitet und dabei für die Nutzung mobiler Endgeräte optimiert. So können Patienten den Service jetzt ganz bequem auch unterwegs nutzen.
Geben Sie Ihren Kunden den Hinweis auf den neuen ArzneiKompass und erleichtern Sie sich so zukünftig die Diskussionen zu Rabattverträgen oder Zuzahlungen! Als Gedankenstütze können Sie Ihren Kunden auch eine Patienteninformation mit den wichtigsten Daten zum ArzneiKompass mitgeben.
» Download der Patienteninformation
Das Patientenportal ArzneiKompass ist erreichbar unter
» www.ArzneiKompass.de
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Nützliche Links
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