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KW 43
Montag, 23. Oktober 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Movicol Junior 90 St. – Muss das Arzneimittel oder das Medizinprodukt abgegeben werden?

Wir haben heute ein Rezept für ein Kind zulasten der HKK erhalten: „Movicol Junior aromafrei Emra 90 St.“

Die 90er-Packung der Firma Emra ist laut EDV als Arzneimittel eingestuft und somit eine Jumbopackung.
Demnach würden wir 1 x 30 Stück (= N2) abgeben, es sei denn, der Arzt ergänzt ein Ausrufezeichen auf dem Rezept, um eine bewusste Überschreitung der Nmax kenntlich zu machen.

Alternativ käme eine Abgabe der 90er-Packung der Firma Norgine infrage. Diese ist ein Medizinprodukt. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssten wir eher diese Packung abgeben.
Wie beurteilen Sie diese Situation?

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Noch bis zum 31.10.2017 teilnehmen!

SANOFI INFORMIERT

Sind Sie fit zum Thema Retaxationen?

© psdesign1 / Fotolia

Retaxationen sind für Apotheker immer ein ärgerliches Thema, da sie finanzielle Verluste bedeuten. In den vergangenen Jahren haben Krankenkassen mitunter selbst kleine Formfehler als Grundlage für Beanstandungen herangezogen. Mit der Neufassung von § 3 des Rahmenvertrags wurde klargestellt, in welchen Fällen Retaxationen nicht mehr gerechtfertigt sind. Worauf bei der Rezeptbelieferung besonders geachtet werden muss, wird im Folgenden anhand von Fallbeispielen erläutert.

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DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 9. Januar 2018 teilnehmen!

MIBE INFORMIERT

Ratgeber Vaginalinfektionen – Behandlung und Prophylaxe

Vaginalinfektionen gehören zu den häufigsten Intimerkrankungen der Frau. Diese können durch Pilze und Bakterien, aber auch durch Viren sowie andere Mikroorganismen verursacht werden. So sind Vaginalmykosen und bakterielle Vaginosen die beiden häufigsten Folgen einer Störung des Scheidenmilieus.

Der Ratgeber bietet Wissenswertes zu Vaginalinfektionen, unterstützt Sie bei der Unterscheidung beider Erkrankungen und stellt Präparate zur Therapie, zum Wiederaufbau und zur Erhaltung einer gesunden Vaginalflora vor.

» Ratgeber herunterladen

DAP PZN-Checkplus

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Preisunterschied bei Rabattartikeln

Der Rahmenvertrag legt in § 4 (2) fest, dass man freie Auswahl unter den Rabattarzneimitteln hat, wenn mehrere zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt ganz unabhängig von den Preisen – dennoch können hohe Preisunterschiede die Wahl des Rabattarzneimittels beeinflussen.

Beispiel: Imatinib Accord 400 mg 90 St. N3 ist zulasten der Barmer (IK 100180008) verordnet (ohne Aut-idem-Kreuz). Es werden zahlreiche Rabattarzneimittel (Kennzeichen „%“) mit erheblichen Preisunterschieden angezeigt (siehe Abb., Stand 19.10.2017):

Wie gehen Sie bei der Wahl des Rabattarzneimittels hinsichtlich des Preises vor?

 

 

 

 

 

 

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DAP INFORMIERT

Produktübersicht Harnwegsinfekte

Zur Behandlung von Harnwegsinfekten stehen in der Selbstmedikation zahlreiche wirksame Heilpflanzen (z. B. Bärentraubenblätter, Goldrutenkraut, Kapuzinerkressenkraut/Meerrettichwurzel) und chemisch-synthetische Wirkstoffe (z. B. Ibuprofen, Butylscopolamin) zur Verfügung.

Eine Auswahl geeigneter Präparate zeigt die aktuelle Produktübersicht „Harnwegsinfekte“.

» Zur Produktübersicht „Harnwegsinfekte“

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