|
KW 34 Mittwoch, 23. August 2023
|
|
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Austausch wegen Nichtverfügbarkeit?
|
|
|
Wir haben eine Frage zur Zuzahlung, wenn aufgrund einer Nichtverfügbarkeit von der verordneten Packungsmenge abgewichen wird. Ist z. B. eine 100-Stück-Packung (mit Zuzahlung 5 €) nicht lieferbar und gibt man stattdessen 2 x 50 Stück (Zuzahlung 2 x 5 €) ab:
Muss der Kunde nun 5 € wie beim ursprünglich verordneten Arzneimittel bezahlen oder fallen für die beiden kleineren Packungen 2 x 5 € an?
» Lesen Sie hier die Antwort
|
|
|
vege – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 76
Biosimilar-Austausch bei parenteralen Zubereitungen
Entscheidung gefallen
Für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sollen Apotheken künftig wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auswählen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kriterien zur automatischen Substitution von Biologika in Apotheken im Juni beschlossen – sie treten voraussichtlich im Oktober in Kraft.
» Zum Artikel aus dem DAP Dialog 76 (PDF)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
NEUE DAP ARBEITSHILFE
PTA-Reformgesetz: Was gilt in der Rezeptur und Co.?
|
|
|
Seit Inkrafttreten des PTA-Reformgesetzes wird zwischen PTA unter Aufsicht und PTA unter Verantwortung unterschieden. Diese Unterscheidung wirkt sich u. a. auch auf die Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln aus. Die neue DAP Retax-Arbeitshilfe „PTA-Reformgesetz: Was gilt in der Rezeptur und Co.?“ bietet eine Übersicht, wer in der Ausgangsstoffprüfung, Rezeptur, Defektur und FAM-Prüfung was ausführen darf.
» Zur Arbeitshilfe
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
NEUE DAP ARBEITSHILFE
Austauschregeln bei Nichtverfügbarkeit nach § 129 Abs. 2a SGB V (ALBVVG)
|
|
|
Seit dem 01.08.2023 sind die neuen Abgabebestimmungen bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln nach § 129 Abs. 2a SGB V in Kraft. Die folgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick darüber, wann ein Arzneimittel als nicht verfügbar gilt und welche Austauschregeln im Falle der Nichtverfügbarkeit gelten, wenn keine Abgabe nach § 10 Rahmenvertrag „Abgaberangfolge“ möglich ist.
» Zur Arbeitshilfe
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
|
|
|
|
|
|
|
|
Nützliche Links
|
|
|
|
Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
|
|
 |
|
|