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KW 39
Montag, 26. September 2022

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: E-Rezept

Bundesweit müssen alle Apotheken schon seit Anfang September E-Rezepte annehmen und verarbeiten können. Ein stufenweiser Rollout in Pilotregionen sollte am 1. September auch in Praxen und Krankenhäusern starten. Doch eine Pilotregion hat kurzfristig einen Rückzieher gemacht.

Uns interessiert heute folgende Frage:

Wie hoch ist der E-Rezept-Anteil in Ihrer Apotheke?








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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 70

Melatonin auf GKV-Rezept

Was wird erstattet?

Mit der geänderten Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) offiziell geregelt, welche melatonin­haltigen Arznei­mittel von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) erstattet werden und welche als soge­nannte Lifestyle-Arznei­mittel von Anwendern selbst bezahlt werden müssen. Ein neuer Abschnitt der Anlage II der AM-RL macht klar: Auf die Indikation kommt es an. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialoges.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)

WEB-EVENT

Sicher bei der Rezeptabgabe mit DAP Premium

Retaxinformationen verknüpft mit der Warenwirtschaft – jetzt mit neuen Features!

Als Kooperations­partner veranstalten das DeutscheApothekenPortal und das Apotheken­waren­wirtschafts­system aposoft ein gemeinsames Web-Event. In dem 45-minütigen Webinar möchten wir Ihnen die Vorteile von DAP Premium und Mein DAP im Zusammen­spiel mit der Waren­wirtschaft aposoft vorstellen. Wir geben Ihnen einen Überblick über das umfang­reiche Informations­angebot des DAP und darüber, wie Sie dieses schnell und einfach im Abgabe­vorgang in aposoft als Hilfe­stellung ein­blenden können.

RoBird – stock.adobe.com

Seit September neu:

  • Jeder DAP-Premium-Neu­kunde erhält ein Grundwerk des DAP-Arbeits­buchs inklusive der 6. Ergänzungs­lieferung gratis dazu!*
  • Direkter Draht zum DAP in Planung: Fragen zum Rezept können direkt aus der Waren­wirtschaft gestellt werden.
 

*Die Aussendung erfolgt über den Deutschen Apotheker Verlag nach Ihrer Registrierung und dem Zahlungseingang.

Interessiert? Jetzt schnell noch kostenfrei anmelden!

» Webinar heute, 19:30–20:15 Uhr – hier geht’s zur Anmeldung

Bitte beachten Sie: Die Einladung zum Web-Event ist personen­gebunden und die Teilnehmer­zahl begrenzt – schnell sein lohnt sich!

SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.10.2022

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 01.10.2022 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

© DAP – DeutschesApothekenPortal

Für 7 Wirkstoffe werden in bestimmten Darreichungsformen ab dem 01.10.2022 neue Festbeträge festgelegt. Darunter sind Wirkstoffe, die sicher jede Apotheke an Lager hat:
Dienogest, Dutasterid + Tamsulosin, Fulvestrant, Methocarbamol, Oxycodon, Posaconazol und Vancomycin.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen
DAP-Premium-Mitgliedschaft.

» Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium

» Zum Festbetrags-Checkplus

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wo muss sich die Arztunterschrift auf dem Rezept befinden?

Wir erhielten ein GKV-Rezept von einem Arzt mit einer Unter­schrift, die sich nicht im oder neben dem Arzt­stempel befindet, sondern an einer sehr un­üblichen Stelle, und zwar unter den Feldern „Betriebs­stätten-Nr.“ und „Arzt-Nr.“ im Bereich, wo die verordneten Arznei­mittel stehen. Eine Rezept­änderung gibt es nicht, die der Arzt mit dieser Unter­schrift hätte ab­zeichnen wollen.

Wir fragen uns, ob es für den Arzt Vor­gaben gibt, wo er die Unter­schrift auf einem Muster-16-Rezept zu setzen hat. Und können wir das Rezept ohne Bedenken zur Ab­rechnung ein­reichen?

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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