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KW 39 Montag, 26. September 2022
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: E-Rezept
Bundesweit müssen alle Apotheken schon seit Anfang September E-Rezepte annehmen und verarbeiten können. Ein stufenweiser Rollout in Pilotregionen sollte am 1. September auch in Praxen und Krankenhäusern starten. Doch eine Pilotregion hat kurzfristig einen Rückzieher gemacht.
Uns interessiert heute folgende Frage:
Wie hoch ist der E-Rezept-Anteil in Ihrer Apotheke?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen
5 DAPs gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 70
Melatonin auf GKV-Rezept
Was wird erstattet?
Mit der geänderten Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) offiziell geregelt, welche melatoninhaltigen Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden und welche als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel von Anwendern selbst bezahlt werden müssen. Ein neuer Abschnitt der Anlage II der AM-RL macht klar: Auf die Indikation kommt es an. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialoges.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)
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WEB-EVENT
Sicher bei der Rezeptabgabe mit DAP Premium
Retaxinformationen verknüpft mit der Warenwirtschaft – jetzt mit neuen Features!
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Als Kooperationspartner veranstalten das DeutscheApothekenPortal und das Apothekenwarenwirtschaftssystem aposoft ein gemeinsames Web-Event. In dem 45-minütigen Webinar möchten wir Ihnen die Vorteile von DAP Premium und Mein DAP im Zusammenspiel mit der Warenwirtschaft aposoft vorstellen. Wir geben Ihnen einen Überblick über das umfangreiche Informationsangebot des DAP und darüber, wie Sie dieses schnell und einfach im Abgabevorgang in aposoft als Hilfestellung einblenden können.
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RoBird – stock.adobe.com
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Seit September neu:
- Jeder DAP-Premium-Neukunde erhält ein Grundwerk des DAP-Arbeitsbuchs inklusive der 6. Ergänzungslieferung gratis dazu!*
- Direkter Draht zum DAP in Planung: Fragen zum Rezept können direkt aus der Warenwirtschaft gestellt werden.
*Die Aussendung erfolgt über den Deutschen Apotheker Verlag nach Ihrer Registrierung und dem Zahlungseingang.
Interessiert? Jetzt schnell noch kostenfrei anmelden!
» Webinar heute, 19:30–20:15 Uhr – hier geht’s zur Anmeldung
Bitte beachten Sie: Die Einladung zum Web-Event ist personengebunden und die Teilnehmerzahl begrenzt – schnell sein lohnt sich!
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SERVICE
Neue Festbeträge zum 01.10.2022
Jetzt im Festbetrags-Checkplus
Zum 01.10.2022 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.
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© DAP – DeutschesApothekenPortal
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Für 7 Wirkstoffe werden in bestimmten Darreichungsformen ab dem 01.10.2022 neue Festbeträge festgelegt.
Darunter sind Wirkstoffe, die sicher jede Apotheke an Lager hat: Dienogest, Dutasterid + Tamsulosin, Fulvestrant, Methocarbamol, Oxycodon, Posaconazol und Vancomycin.
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)
Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.
» Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium
» Zum Festbetrags-Checkplus
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wo muss sich die Arztunterschrift auf dem Rezept befinden?
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Wir erhielten ein GKV-Rezept von einem Arzt mit einer Unterschrift, die sich nicht im oder neben dem Arztstempel befindet, sondern an einer sehr unüblichen Stelle, und zwar unter den Feldern „Betriebsstätten-Nr.“ und „Arzt-Nr.“ im Bereich, wo die verordneten Arzneimittel stehen. Eine Rezeptänderung gibt es nicht, die der Arzt mit dieser Unterschrift hätte abzeichnen wollen.
Wir fragen uns, ob es für den Arzt Vorgaben gibt, wo er die Unterschrift auf einem Muster-16-Rezept zu setzen hat. Und können wir das Rezept ohne Bedenken zur Abrechnung einreichen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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