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KW 25
Mittwoch, 22. Juni 2022

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist bei einem Aut-simile-Austausch vorzugehen?

Verordnet wurde auf einem Rezept „Topiramat Migräne Stada 25 mg 100 FTA“. Dieses Präparat ist nicht lieferbar und auch kein anderes aut-idem-konformes Präparat ist derzeit verfügbar. Topiramat Glenmark 25 mg hätten wir auf Lager – es hat allerdings abweichende Indikationen.

Ist eine Abgabe nach Rücksprache mit dem Arzt möglich? Reicht es, wenn wir das auf dem Rezept vermerken und die Rücksprache mit Datum und Unterschrift bestätigen, oder muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 69

Kostspielige T-Rezept-Retax

Kasse hatte ein Einsehen

T-Rezept-Formulare dürfen nur zur Verschreibung der drei Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid verwendet werden. Nicht nur aufgrund der besonderen gesetzlichen Verschrei­bungs­vor­gaben, sondern auch wegen des hohen Preises dieser Wirkstoffe achten Apotheker hier besonders auf korrekt ausgestellte Verordnungen. Aber auch die Kassen schauen hier genauer hin und so kam es zu folgender Retaxierung.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 69 (PDF)

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APOTHEKEN-FAVORITEN­STUDIE 2022

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­wochen­ende gewinnen!

Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn 2 Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Halbpension für 2 Personen im Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Hubertus Hotel Lech am Arlberg

» Hier geht es zur Favoritenstudie 2022

AKTUALISIERTE DAP ARBEITSHILFE

Erforderliche Angaben auf dem BtM-Rezept

Diese Arbeitshilfe gibt Tipps zum Schutz vor den häufigsten Retaxationen bei BtM-Verordnungen und listet alle Angaben auf, die laut Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung auf einem BtM-Rezept enthalten sein müssen. Dabei wird auch die Frage beantwortet, wie bei zu korrigierenden Angaben vorzugehen ist.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe

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APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Ab welchem Alter darf das homöopathische Arzneimittel Rytmopasc® eingesetzt werden?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

© deutschesapothekenportal.de

» Hier geht es zur Beratungskarte zu Rytmopasc®

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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