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KW 18
Mittwoch, 3. Mai 2017

Bildquelle: Shutterstock; Stokkete

Tagesfrage

Was ist bei Abgabe von Remicade oder Remsima zu beachten?

Dürfen wir, wenn der Arzt Remicade oder Remsima als FAM verordnet, diese Präparate auf GKV-Rezept abgeben?
Oder gibt es eine spezielle Ausschreibung in NRW, bei der nur bestimmte Apotheken lieferberechtigt sind?

» Zur Antwort

BERLIN-CHEMIE INFORMIERT

Tioblis®: Fixkombination zur Cholesterinsenkung

Was bei Abgabe und Beratung zu beachten ist

Tioblis® (Ezetimib, Atorvastatin) wird zur lipidsenkenden Therapie eingesetzt und durch die Kombination der zwei Wirkstoffe kann eine effektive LDL-C-Senkung erreicht werden.1

Die neue Abgabehilfe bietet Informationen zum Arzneimittel und zur Rezeptbelieferung sowie hilfreiche Hinweise für das Beratungsgespräch.

» Abgabehilfe Tioblis® und Goltor®

[1] Fachinformation Tioblis®

» Aktuelle Fachinformation Tioblis®
» Aktuelle Fachinformation Goltor®

NEU: PRODUKTÜBERSICHT „NAGELPILZ“

SANOFI INFORMIERT

neuropad® – einfache Anwendung dank anschaulichem Video

Zur leichteren Anwendung des neuropad® Anhidrosetests gibt es nun ein Video, dass anschaulich erklärt, worauf bei der Durchführung des Tests geachtet werden muss. Der neuropad® Anhidrosetest ist einfach zu Hause durchführbar, was das frühzeitige Erkennen eines diabetischen Fußsyndroms deutlich erleichtert und schnelles Handeln ermöglicht.

Mit dem Anwendungsvideo wird nicht nur die Durchführung des neuropad® Anhidrosetests für den Patienten erleichtert, sondern Sie können dieses auch als Unterstützung für Ihre Beratungstätigkeit nutzen.

» Anwendungsvideo zum neuropad® Anhidrosetest

BERATUNGSLEITFADEN „MUSKEL- UND GELENKSCHMERZEN“

PFIZER INFORMIERT

Dürfen Infliximab-Präparate in der Apotheke ausgetauscht werden?

Biopharmazeutika dürfen nur dann im Rahmen der „aut idem“-Regelung substituiert werden, wenn Wirkstoff(e), Ausgangstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind. Diese identischen Biopharmazeutika nennt man Bioidenticals.

Eine Liste der gegeneinander austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung. Demnach dürfen in Hinblick auf den Wirkstoff Infliximab nur Inflectra™ und Remsima® gegeneinander ausgetauscht werden (s. Abb.).1

Beispiel: Rezept zulasten der Bahn-BKK

In diesem Beispiel sind Rabattverträge zu mehreren Präparaten zu beachten, darunter ein Importarzneimittel und Inflectra™ von Pfizer.3 Da die Apotheke gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen darf und es sich bei Inflectra™ um ein Bioidentical handelt, darf dieses aufgrund der obigen Beispielverordnung abgegeben werden.1

Abb.: Im Rahmen der Aut-idem-Regelung austauschbare Bioidenticals gemäß Anlage 1 Rahmenvertrag, Stand: Juni 2015

➠ Austausch auf Inflectra™ möglich

Inflectra™ ist Rabattarzneimittel für ca. 90 % der gesetzlich Versicherten

Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abschlossen: Aktuell sind ca. 90 % aller GKV-Versicherten erfasst.2 Deshalb kann Inflectra™ in der Apotheke in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden. Mit der Abgabe des Inflectra™-Originals ist immer sichergestellt, dass der Packung die passenden Infusionsfilter beiliegen.

Hinweis: Es sind mehrere Inflectra™-Packungsgrößen mit N1-Kennzeichen im Handel. Deshalb sollte bei der Auswahl eines Rabattarzneimittels die verordnete Stückzahl beachtet werden (in diesem Fall 3 Stück).

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 30.09.2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, PZN 10315727, Stand: 01.04.2017.
3 Lauer-Taxe online, Stand: 01.04.2017.

DAP-WISSENS-CHECK

AKTUELLE UMFRAGE

Umfrage zur Nutzung von Benchmark-Systemen in der Apotheke

QuintilesIMS ist einer der weltweit führenden Anbieter von Informationen und Dienstleistungen für die Pharma- und Gesundheitsbranche – und damit auch für Apotheken. Um das Angebot bestmöglich an den Bedarf anzupassen, möchte QuintilesIMS mehr über den Stellenwert und die Nutzung von sog. Benchmark-Systemen zur Steuerung des strategischen und operativen Geschäfts in der Apotheke erfahren.

Wir freuen uns daher, wenn Sie ein paar Fragen zu dem Thema beantworten. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten.

Als Dankeschön erhalten Sie ein PDF der aktuellen „Coop-Study 2017“, die erstmals von QuintilesIMS in Zusammenarbeit mit dem DeutschenApothekenPortal durchgeführt wurde.

Unter allen Teilnehmern wird außerdem ein Apple iPad pro verlost.

» Zur Umfrage

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